Tourist gewinnt Versicherungsklage
Windhoek - Der Kläger Gerd Mathias Piskay hat nach eigenen Angaben vor seiner Abreise nach Namibia mit der Firma Savanna Autovermietung Kontakt aufgenommen und für 19 Tage einen Allradwagen gebucht. Dabei habe er ausdrücklich um einen "umfangreichen Versicherungsschutz" gebeten und deshalb eine Versicherungsprämie von 24000 N$ entrichtet, um die Zahlung einer Eigenbeteiligung im Falle eines Schadens an dem Mietwagen zu vermeiden.
Während seiner Tour durch Namibia sei der befürchtete Schadensfall in der Nähe von Rundu eingetreten während seine Begleiterin Ines Zähringer gefahren sei. Diese habe einem auf der falschen Straßenseite entgegenkommenden Auto ausweichen müssen und die Kontrolle über den Mietwagen verloren, der anschließend gegen einen Baum geprallt und irreparable beschädigt worden sei.
Bei seiner Rückkehr nach Windhoek habe ihn der Geschäftsführer von Savanna Autovermietung, René Kronsbein, informiert, dass er für den Schaden aufkommen müsse. Nach seiner Darstellung sei Piskay gemäß Mietvertrag nur gegen Schäden versichert, die bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einem Tier entstanden sind.
Piskay zufolge hat ihm die Autovermietung mit rechtlichen Schritten gedroht und er schließlich den geforderten Betrag auf das Konto ihres Besitzers in Deutschland überwiesen. Nachdem er anschließend darauf hingewiesen worden sei, dass er dazu nicht juristisch verpflichtet gewesen sei, habe er vergeblich versucht, die Überweisung rückgängig zu machen. Da Savanna Autovermietung jedoch nicht auf seine Forderung nach Rückerstattung des Geldes reagiert habe, habe er ein Gerichtsverfahren gegen die Firma angestrengt.
Richter Dave Smuts gab dem Kläger nun mit Hinweis darauf Recht, der am Fahrzeug entstandene Schaden sei im Mietvertrag nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dabei erinnerte Smuts auch daran, dass Kronsbein während seiner Vernehmung vor Gericht keine Klausel im Mietvertrag habe nennen können, die den Versicherungsschutz auf Unfälle einschränkt, bei denen ein zweites Fahrzeug oder ein Tier beteiligt seien. Außerdem habe er keinen schriftlichen Beleg dafür vorlegen können, dass die Versicherung von Savanna Autovermietung einen Schaden wie im aktuellen Fall nicht übernehmen würde.
Da die beklagte Autovermietung die Schilderung des Unfallhergangs nicht in Frage gestellt und nicht bewiesen habe, dass der dabei entstandene Schaden vertraglich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei, verpflichtete Smuts die Firma, dem Kläger die £ 16875 zurückzuerstatten.
Während seiner Tour durch Namibia sei der befürchtete Schadensfall in der Nähe von Rundu eingetreten während seine Begleiterin Ines Zähringer gefahren sei. Diese habe einem auf der falschen Straßenseite entgegenkommenden Auto ausweichen müssen und die Kontrolle über den Mietwagen verloren, der anschließend gegen einen Baum geprallt und irreparable beschädigt worden sei.
Bei seiner Rückkehr nach Windhoek habe ihn der Geschäftsführer von Savanna Autovermietung, René Kronsbein, informiert, dass er für den Schaden aufkommen müsse. Nach seiner Darstellung sei Piskay gemäß Mietvertrag nur gegen Schäden versichert, die bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einem Tier entstanden sind.
Piskay zufolge hat ihm die Autovermietung mit rechtlichen Schritten gedroht und er schließlich den geforderten Betrag auf das Konto ihres Besitzers in Deutschland überwiesen. Nachdem er anschließend darauf hingewiesen worden sei, dass er dazu nicht juristisch verpflichtet gewesen sei, habe er vergeblich versucht, die Überweisung rückgängig zu machen. Da Savanna Autovermietung jedoch nicht auf seine Forderung nach Rückerstattung des Geldes reagiert habe, habe er ein Gerichtsverfahren gegen die Firma angestrengt.
Richter Dave Smuts gab dem Kläger nun mit Hinweis darauf Recht, der am Fahrzeug entstandene Schaden sei im Mietvertrag nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dabei erinnerte Smuts auch daran, dass Kronsbein während seiner Vernehmung vor Gericht keine Klausel im Mietvertrag habe nennen können, die den Versicherungsschutz auf Unfälle einschränkt, bei denen ein zweites Fahrzeug oder ein Tier beteiligt seien. Außerdem habe er keinen schriftlichen Beleg dafür vorlegen können, dass die Versicherung von Savanna Autovermietung einen Schaden wie im aktuellen Fall nicht übernehmen würde.
Da die beklagte Autovermietung die Schilderung des Unfallhergangs nicht in Frage gestellt und nicht bewiesen habe, dass der dabei entstandene Schaden vertraglich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei, verpflichtete Smuts die Firma, dem Kläger die £ 16875 zurückzuerstatten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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