Telecom zieht Konsequenz
Keine Dienste für Kunden im Zahlungsrückstand
Windhoek (nic) – Telecom Namibia wird am 10. Februar 2019 alle Dienste, für die noch offene Beträge ausstehen, einstellen. Dies teilte der Kommunikationsanbieter gestern schriftlich mit und empfahl daher seinen Kunden, alle noch ausstehenden Rechnungen bis dahin zu begleichen.
„Die betroffenen Dienste umfassen Mobiltelefone, Festnetz- und Internetdienste. „Kunden, die ihre Rechnung bis zum genannten Datum nicht bezahlt haben, werden vom Netz abgeschnitten, bis die fälligen Beträge vollständig entrichtet sind“, lautet es. Dies gelte gleichermaßen für Regierungsministerien, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Staatsunternehmen, Botschaften, Bauunternehmen sowie jegliche Privatanwender.
„Wie bereits in der Vergangenheit bleibt die Aussetzung unserer Dienstangebote aufgrund von Zahlungsausfällen eine schwierige Entscheidung“, heißt es weiter in der Meldung, in der jedoch auch darauf hingewiesen wird, dass diese Entscheidung auch auf der wirtschaftlichen Lage des Landes beruhe. Das Unternehmen rate seinen Kunden stets Zahlungen vor dem Fälligkeitsdatum zu begleichen, um Strafgebühren zu vermeiden. Die Rechnungen könnten bei allen Teleshops oder NamPost-Filialen in bar oder per Überweisung beglichen werden.
„Die betroffenen Dienste umfassen Mobiltelefone, Festnetz- und Internetdienste. „Kunden, die ihre Rechnung bis zum genannten Datum nicht bezahlt haben, werden vom Netz abgeschnitten, bis die fälligen Beträge vollständig entrichtet sind“, lautet es. Dies gelte gleichermaßen für Regierungsministerien, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Staatsunternehmen, Botschaften, Bauunternehmen sowie jegliche Privatanwender.
„Wie bereits in der Vergangenheit bleibt die Aussetzung unserer Dienstangebote aufgrund von Zahlungsausfällen eine schwierige Entscheidung“, heißt es weiter in der Meldung, in der jedoch auch darauf hingewiesen wird, dass diese Entscheidung auch auf der wirtschaftlichen Lage des Landes beruhe. Das Unternehmen rate seinen Kunden stets Zahlungen vor dem Fälligkeitsdatum zu begleichen, um Strafgebühren zu vermeiden. Die Rechnungen könnten bei allen Teleshops oder NamPost-Filialen in bar oder per Überweisung beglichen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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