Teko-Trio erzielt Teilerfolg
Richter disqualifiziert einige Beweismittel der Anklage
Von Marc Springer
Windhoek
Die eventuell vorentscheidende Niederlage der Staatsanwaltschaft ergibt sich aus einem kürzlich ergangenen Urteil von Richter Christie Liebenberg. Darin kommt er zu dem Ergebnis, die ACC habe keine schriftliche Befugnis dafür gehabt, sich private Kontoauszüge und Verbindungsnachweise von Handys der Angeklagten Teckla Lameck (58), Jerobeam Mokaxwa (39) und Yang Fan (48) anzueignen. Damit seien diese Informationen illegal erlangt worden und dürften nicht in dem Verfahren gegen die Beschuldigten als Beweismittel genutzt werden.
Liebenberg zufolge habe sich der ACC-Direktor Paulus Noa nach eigenen Angaben auf eine eidesstattliche Erklärung seines leitenden Ermittlers Nelius Becker gestützt, als er diesen am Morgen des 11. Juni 2009 ermächtigt habe, die nun disqualifizierten Informationen zu besorgen. Die Erklärung von Becker habe jedoch erst am Nachmittag vorgelegen und folglich nicht Grundlage der Ermächtigung sein können.
Ferner kam Liebenberg zu dem Schluss, dass Noa seinen Mitarbeitern Einsicht in die Unterlagen erlaubt habe, bevor formale Ermittlungen gegen die drei Beschuldigten eingeleitet worden seien. Dies stelle ebenfalls einen Verstoß gegen gesetzliche Auflagen da, weshalb weder die Kontoauszüge, noch die Verbindungsnachweise gegen die mutmaßlichen Betrüger genutzt werden dürften.
Anhand der Dokumente wollte die Anklage beweisen, dass sich die Beschuldigten als Vermittler zwischen der chinesischen Firma Nuctech und dem Finanzministerium bei dem von jenem in Auftrag gegebenen Kauf einiger Fluggepäck-Scannern angeblich um rund 42 Millionen N$ bereichert haben (AZ berichtete).
Das jüngste Zwischenurteil in dem Prozess bedeutet den nunmehr zweiten Rückschlag für die Staatsanwaltschaft. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte Liebenberg einige Beweismittel für unzulässig erklärt, die auf Grundlage defekter Durchsuchungsbeschlüsse erlangt wurden. Damals hatte er geurteilt, dass die von der ACC erlangten Beschlüsse unwirksam waren, weil sie nicht namentlich genannte Polizisten, sondern „jeden beliebigen Vollzugsbeamten“ zur Wohnungsdurchsuchung bei den drei Angeklagten ermächtigt und damit deren Privatsphäre verletzt hätten (AZ berichtete).
Windhoek
Die eventuell vorentscheidende Niederlage der Staatsanwaltschaft ergibt sich aus einem kürzlich ergangenen Urteil von Richter Christie Liebenberg. Darin kommt er zu dem Ergebnis, die ACC habe keine schriftliche Befugnis dafür gehabt, sich private Kontoauszüge und Verbindungsnachweise von Handys der Angeklagten Teckla Lameck (58), Jerobeam Mokaxwa (39) und Yang Fan (48) anzueignen. Damit seien diese Informationen illegal erlangt worden und dürften nicht in dem Verfahren gegen die Beschuldigten als Beweismittel genutzt werden.
Liebenberg zufolge habe sich der ACC-Direktor Paulus Noa nach eigenen Angaben auf eine eidesstattliche Erklärung seines leitenden Ermittlers Nelius Becker gestützt, als er diesen am Morgen des 11. Juni 2009 ermächtigt habe, die nun disqualifizierten Informationen zu besorgen. Die Erklärung von Becker habe jedoch erst am Nachmittag vorgelegen und folglich nicht Grundlage der Ermächtigung sein können.
Ferner kam Liebenberg zu dem Schluss, dass Noa seinen Mitarbeitern Einsicht in die Unterlagen erlaubt habe, bevor formale Ermittlungen gegen die drei Beschuldigten eingeleitet worden seien. Dies stelle ebenfalls einen Verstoß gegen gesetzliche Auflagen da, weshalb weder die Kontoauszüge, noch die Verbindungsnachweise gegen die mutmaßlichen Betrüger genutzt werden dürften.
Anhand der Dokumente wollte die Anklage beweisen, dass sich die Beschuldigten als Vermittler zwischen der chinesischen Firma Nuctech und dem Finanzministerium bei dem von jenem in Auftrag gegebenen Kauf einiger Fluggepäck-Scannern angeblich um rund 42 Millionen N$ bereichert haben (AZ berichtete).
Das jüngste Zwischenurteil in dem Prozess bedeutet den nunmehr zweiten Rückschlag für die Staatsanwaltschaft. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte Liebenberg einige Beweismittel für unzulässig erklärt, die auf Grundlage defekter Durchsuchungsbeschlüsse erlangt wurden. Damals hatte er geurteilt, dass die von der ACC erlangten Beschlüsse unwirksam waren, weil sie nicht namentlich genannte Polizisten, sondern „jeden beliebigen Vollzugsbeamten“ zur Wohnungsdurchsuchung bei den drei Angeklagten ermächtigt und damit deren Privatsphäre verletzt hätten (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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