Tauziehen um die insolvente SME-Bank dauert noch an
Konkursverwalter verharren in Schwebezustand - Das Hauen und Stechen um das Restkapital
Windhoek (ms) - Die Konkursverwalter der insolventen SME-Bank werden am 23. April erfahren, ob sie bei der Liquidierung des bankrotten Finanzhauses ihre zuvor vom Obergericht gewährten Sonderbefugnisse behalten dürfen.
Dann will Richter Thomas Masuku über einen Antrag der beiden simbabwischen Teilhaber der Pleitebank, Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties, entscheiden, der sich gegen ein Urteil des Vize-Gerichtspräsidenten Hosea Angula vom 2. Februar richtet. Damals hatte jener die Insolvenzverwalter David Bruni und Ian McLaren ermächtigt, ihre Bemühungen um Rückgewinnung von rund 175 Millionen N$ der SME-Bank auf Simbabwe, Südafrika und andere Länder auszudehnen und sämtliche Vermögenswerte oder Finanzen der SME-Bank zu beschlagnahmen, die im Ausland investiert wurden. Ferner hatte Angula den Konkursverwaltern gestattet, aus den noch vorhandenen Guthaben der Bank in Höhe von rund 60 Millionen N$ tausende von Kleinanlegern auszuzahlen, die zwischen 100 N$ und 25000 N$ bei der SME-Bank investiert haben (AZ berichtete).
Das halten die simbabwischen Kläger für unzulässig, weil sie vor dieser Sonderermächtigung nicht konsultiert worden seien, obwohl sie 35 bzw. fünf Prozent an der SME-Bank halten und deren Abwicklung von Beginn an verhindern wollten. Sollte diese nun fortgesetzt und Gläubiger der SME-Bank ausgezahlt bzw. deren Vermögenswerte veräußert werden, sei von dem Finanzhaus bald lediglich eine leere Hülle übrig, obwohl ihre Berufung gegen die am 29. November vergangenen Jahres von Richterin Hannelie Prinsloo angeordnete Auflösung der Pleitebank noch anhängig sei.
Deshalb dürfe nicht zugelassen werden, dass die Insolvenzverwalter Tatsachen schaffen und ihr Bestreben fortsetzen würden, die Liquidierung der Bank schnellstmöglich und gegen den Willen der Kläger abzuhandeln. McLaren und Bruni können ihre Arbeit ungeachtet der erst in fünf Wochen zur Entscheidung anstehenden Klage fortsetzen. Durch ihre Liquidierungsarbeit werden sich folglich auch noch vorhandene Finanzen und Vermögenswerte der Bank weiter reduzieren und bald ein Punkt erreicht sein, bei dem die Auflösung der Bank praktisch vollzogen ist und die Klage der Antragsteller zur Makulatur wird.
Dann will Richter Thomas Masuku über einen Antrag der beiden simbabwischen Teilhaber der Pleitebank, Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties, entscheiden, der sich gegen ein Urteil des Vize-Gerichtspräsidenten Hosea Angula vom 2. Februar richtet. Damals hatte jener die Insolvenzverwalter David Bruni und Ian McLaren ermächtigt, ihre Bemühungen um Rückgewinnung von rund 175 Millionen N$ der SME-Bank auf Simbabwe, Südafrika und andere Länder auszudehnen und sämtliche Vermögenswerte oder Finanzen der SME-Bank zu beschlagnahmen, die im Ausland investiert wurden. Ferner hatte Angula den Konkursverwaltern gestattet, aus den noch vorhandenen Guthaben der Bank in Höhe von rund 60 Millionen N$ tausende von Kleinanlegern auszuzahlen, die zwischen 100 N$ und 25000 N$ bei der SME-Bank investiert haben (AZ berichtete).
Das halten die simbabwischen Kläger für unzulässig, weil sie vor dieser Sonderermächtigung nicht konsultiert worden seien, obwohl sie 35 bzw. fünf Prozent an der SME-Bank halten und deren Abwicklung von Beginn an verhindern wollten. Sollte diese nun fortgesetzt und Gläubiger der SME-Bank ausgezahlt bzw. deren Vermögenswerte veräußert werden, sei von dem Finanzhaus bald lediglich eine leere Hülle übrig, obwohl ihre Berufung gegen die am 29. November vergangenen Jahres von Richterin Hannelie Prinsloo angeordnete Auflösung der Pleitebank noch anhängig sei.
Deshalb dürfe nicht zugelassen werden, dass die Insolvenzverwalter Tatsachen schaffen und ihr Bestreben fortsetzen würden, die Liquidierung der Bank schnellstmöglich und gegen den Willen der Kläger abzuhandeln. McLaren und Bruni können ihre Arbeit ungeachtet der erst in fünf Wochen zur Entscheidung anstehenden Klage fortsetzen. Durch ihre Liquidierungsarbeit werden sich folglich auch noch vorhandene Finanzen und Vermögenswerte der Bank weiter reduzieren und bald ein Punkt erreicht sein, bei dem die Auflösung der Bank praktisch vollzogen ist und die Klage der Antragsteller zur Makulatur wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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