Tarife juristisch korrekt
Oberstes Gericht urteilt zugunsten der Krankenkassen
Von Frank Steffen & Marc Springer, Windhoek
Entgegen mancher Erwartung hat das Oberste Gericht in dem Rechtsstreit zwischen dem Verband namibischer Krankenkassen (NAMAF) und der Wettbewerbskommission (NaCC) bei dem es um angebliche Preisabsprachen ging, das Urteil von Richter Colins Parker im Obergericht, welches die NAMAF und seine Mitglieder als „Unternehmen“ verstand, gestern aufgehoben.
Die drei Richter des Obersten Gerichtshofes, Dave Smuts, Peter Shivute und Petrus Damaseb, sind sich in ihrem Urteil einig, dass entgegen der vorigen Darstellung der NaCC und dem daraus folgenden Urteil des Obergerichts, weder der NAMAF noch die ihm angehörenden Krankenkassen als Unternehmen im herkömmlichen Sinn gehandelt werden können.
Auslöser des Disputs sind die jährlich veröffentlichten Preisempfehlungen der NAMAF, an denen sich die neun unter ihrer Schirmherrschaft organisierten Krankenkassen orientieren. Diese Tarife werden als Preisvorgabe an medizinische Dienstleister wie Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser bekanntgegeben und gelten auch für direkte Zahlungen für entstandene Arznei- oder Behandlungskosten an Mitglieder der Krankenkassen. Weil diese Form der Regulierung die Preisgestaltung einzelner Krankenkassen nivelliert und damit angeblich den Konkurrenzkampf zu Lasten der Patienten einschränkt, hatte die NaCC ein Kartell-Verhalten erkannt und gegen die NAMAF prozessiert.
In der Berufung gegen das Urteil des Obergerichts argumentierte NAMAF unvermindert, dass Krankenkassen nicht im klassischen Sinne Gewerbetreibende seien und die NaCC deshalb keine Handhabe gegen sie habe. Nach Auffassung von NAMAF beschränkt sich die gesetzliche Befugnis der NaCC auf kommerziell ausgerichtete Körperschaften und Firmen, die vom Prinzip der Profitmaximierung geleitet werden und an der „Herstellung, Lieferung und Verteilung von Produkten“ beteiligt sind.
Das Oberste Gericht beruft sich auf vorangegangene Klärungsurteile in Südafrika, England und sogar Deutschland, aus welchen Fällen ersichtlich ist, dass Krankenkassen tatsächlich nicht im finanziellen Eigeninteresse handeln, sondern ähnlich wie karikative oder religiöse Organisationen lediglich „sozio-ökonomische“ Ziele verfolgen und nur deshalb miteinander wetteifern würden, um die Anzahl ihrer Beitragszahler zu erhöhen und damit die an Patienten ausgezahlten Leistungen zu steigern. Dabei sei eine Geschäftsmentalität zwar vonnöten, doch stehen die Überschüsse nicht als „Profit“ zur Ausschüttung an die Mitglieder zur Verfügung, sondern werden im Gemeininteresse aller als Reserve zurückbehalten.
Entgegen mancher Erwartung hat das Oberste Gericht in dem Rechtsstreit zwischen dem Verband namibischer Krankenkassen (NAMAF) und der Wettbewerbskommission (NaCC) bei dem es um angebliche Preisabsprachen ging, das Urteil von Richter Colins Parker im Obergericht, welches die NAMAF und seine Mitglieder als „Unternehmen“ verstand, gestern aufgehoben.
Die drei Richter des Obersten Gerichtshofes, Dave Smuts, Peter Shivute und Petrus Damaseb, sind sich in ihrem Urteil einig, dass entgegen der vorigen Darstellung der NaCC und dem daraus folgenden Urteil des Obergerichts, weder der NAMAF noch die ihm angehörenden Krankenkassen als Unternehmen im herkömmlichen Sinn gehandelt werden können.
Auslöser des Disputs sind die jährlich veröffentlichten Preisempfehlungen der NAMAF, an denen sich die neun unter ihrer Schirmherrschaft organisierten Krankenkassen orientieren. Diese Tarife werden als Preisvorgabe an medizinische Dienstleister wie Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser bekanntgegeben und gelten auch für direkte Zahlungen für entstandene Arznei- oder Behandlungskosten an Mitglieder der Krankenkassen. Weil diese Form der Regulierung die Preisgestaltung einzelner Krankenkassen nivelliert und damit angeblich den Konkurrenzkampf zu Lasten der Patienten einschränkt, hatte die NaCC ein Kartell-Verhalten erkannt und gegen die NAMAF prozessiert.
In der Berufung gegen das Urteil des Obergerichts argumentierte NAMAF unvermindert, dass Krankenkassen nicht im klassischen Sinne Gewerbetreibende seien und die NaCC deshalb keine Handhabe gegen sie habe. Nach Auffassung von NAMAF beschränkt sich die gesetzliche Befugnis der NaCC auf kommerziell ausgerichtete Körperschaften und Firmen, die vom Prinzip der Profitmaximierung geleitet werden und an der „Herstellung, Lieferung und Verteilung von Produkten“ beteiligt sind.
Das Oberste Gericht beruft sich auf vorangegangene Klärungsurteile in Südafrika, England und sogar Deutschland, aus welchen Fällen ersichtlich ist, dass Krankenkassen tatsächlich nicht im finanziellen Eigeninteresse handeln, sondern ähnlich wie karikative oder religiöse Organisationen lediglich „sozio-ökonomische“ Ziele verfolgen und nur deshalb miteinander wetteifern würden, um die Anzahl ihrer Beitragszahler zu erhöhen und damit die an Patienten ausgezahlten Leistungen zu steigern. Dabei sei eine Geschäftsmentalität zwar vonnöten, doch stehen die Überschüsse nicht als „Profit“ zur Ausschüttung an die Mitglieder zur Verfügung, sondern werden im Gemeininteresse aller als Reserve zurückbehalten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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