SWAPO-Kongress übersteht Klage
Juristischer Formfehler rettet kontroversen Sonderparteitag am Wochenende
Von Marc Springer
Windhoek
Die an Formfehlern gescheiterte Klage folgte nur wenige Tage nachdem SWAPO-Generalsekretärin Sophia Shaningwa angekündigt hatte, die regierende Partei werde zwischen dem 30. November und 1. Dezember auf dem Gelände der ehemaligen Textilfabrik Ramatex in Windhoek einen außerordentlichen Parteitag abhalten. Diese Maßnahme hatte sie damit begründet, dass bei dem letzten Kongress im November 2017 aus Zeitgründen weder die geplanten Änderungen an der Parteiverfassung hätten verabschiedet, noch über den Abschlussbericht und die Resolutionen der Tagung hätte beraten werden können.
Shaningwas Ankündigung, dass die Delegierten des Parteitags vom Vorjahr dies ab Freitag nachholen würden, hatte die beiden SWAPO-Mitglieder Mirjam Shituula und Selma Megameno Namboga auf den Plan gerufen. In einer gemeinsamen und aus zwei getrennten Teilen bestehenden Klage wollten sie nicht nur den bevorstehenden Sonderparteitag verhindern, sondern auch sämtliche Beschlüsse des Kongresses vom Vorjahr für null und nichtig erklären lassen.
Zur Begründung führt Shituula in einer eidesstattlichen Erklärung an, der vom 23. bis 26. November vergangenen Jahres abgehaltene Parteitag sei nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen, weil Delegierte an der Beratung und der Wahl von Funktionären teilgenommen hätten, die dazu nicht berechtigt gewesen seien. So hätten zahlreiche Regionalgouverneure an der Debatte und Wahl des Zentralkomitees der SWAPO teilgenommen, obwohl sie laut Parteisatzung kein Stimmrecht und somit auch keine Teilnahmebefugnis bei einem Kongress hätten.
Ähnliches gelte für einige Abgesandte von Distriktverbänden ebenso wie für diverse Vertreter des Ältestenrates und der Frauen- sowie Jugendliga, die nicht per Abstimmung zu Kongress-Delegierten bestimmt worden seien und deshalb nicht hätten mitwirken dürfen. Ferner seien einige Abgesandte der SWAPO-Jugendliga anwesend gewesen, obwohl sie das Alter von 40 Jahren bereits überschritten und damit ihre Mitgliedschaft bei der Jugendliga verwirkt hätten.
Shituula zufolge hätten sich unter den insgesamt 768 Delegierten des vergangenen Parteitags folglich derart viele Unbefugte befunden, dass dies z.B. die durch Wahl bestimmte Zusammensetzung des Zentralkomitees und die programmatische Ausgestaltung der verabschiedeten Resolutionen beeinflusst habe. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Teil der Klage, der die Annullierung sämtlicher angeblich irregulär gefassten Beschlüsse und vermeintlich vorschriftswidriger Abstimmungen des vergangenen Parteitags anstrebt, wurde von Richter Thomas Masuku zwecks Vorverhandlung auf den 6. Dezember vertagt.
Der zweite Teilbereich des Antrags zielte auf eine einstweilige Verfügung ab, die es der SWAPO untersagt hätte, mit dem ab Freitag geplanten Sonderparteitag fortzufahren. Dieses Gesuch hatte Shituula damit begründet, dass bei dem außerordentlichen Kongress dieselben Delegierten und unter ihnen auch erneut die Unbefugten anwesend sein würden, die bereits bei dem Parteitag im November zugegen waren.
Die daraus abgeleitete Forderung, den Parteitag juristisch zu untersagen, ist jedoch daran gescheitert, dass bei der entsprechenden Klage nicht sämtliche Kongress-Delegierten als Antragsgegner geführt worden waren, wie dies formaltechnisch notwendig gewesen wäre. Die Klägerinnen haben nun bis zum 5. Dezember Zeit, dieses Versäumnis nachzuholen und damit die erforderliche Klageberechtigung zu erlangen.
Sollte dies gelingen, könnten sie anschließend versuchen, sämtliche Beschlüsse des Sonderparteitags rückwirkend für unwirksam erklären zu lassen, obwohl der Kongress bis dahin bereits abgehandelt wäre.
Ferner verbleibt ihnen die Möglichkeit, den Parteitag vom November 2017 für irregulär erklären zu lassen. Damit wären praktisch auch sämtliche Entscheidungen des bevorstehenden Sonderparteitags null und nichtig, weil dieser im Prinzip eine Fortsetzung des November-Kongresses ist.
Windhoek
Die an Formfehlern gescheiterte Klage folgte nur wenige Tage nachdem SWAPO-Generalsekretärin Sophia Shaningwa angekündigt hatte, die regierende Partei werde zwischen dem 30. November und 1. Dezember auf dem Gelände der ehemaligen Textilfabrik Ramatex in Windhoek einen außerordentlichen Parteitag abhalten. Diese Maßnahme hatte sie damit begründet, dass bei dem letzten Kongress im November 2017 aus Zeitgründen weder die geplanten Änderungen an der Parteiverfassung hätten verabschiedet, noch über den Abschlussbericht und die Resolutionen der Tagung hätte beraten werden können.
Shaningwas Ankündigung, dass die Delegierten des Parteitags vom Vorjahr dies ab Freitag nachholen würden, hatte die beiden SWAPO-Mitglieder Mirjam Shituula und Selma Megameno Namboga auf den Plan gerufen. In einer gemeinsamen und aus zwei getrennten Teilen bestehenden Klage wollten sie nicht nur den bevorstehenden Sonderparteitag verhindern, sondern auch sämtliche Beschlüsse des Kongresses vom Vorjahr für null und nichtig erklären lassen.
Zur Begründung führt Shituula in einer eidesstattlichen Erklärung an, der vom 23. bis 26. November vergangenen Jahres abgehaltene Parteitag sei nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen, weil Delegierte an der Beratung und der Wahl von Funktionären teilgenommen hätten, die dazu nicht berechtigt gewesen seien. So hätten zahlreiche Regionalgouverneure an der Debatte und Wahl des Zentralkomitees der SWAPO teilgenommen, obwohl sie laut Parteisatzung kein Stimmrecht und somit auch keine Teilnahmebefugnis bei einem Kongress hätten.
Ähnliches gelte für einige Abgesandte von Distriktverbänden ebenso wie für diverse Vertreter des Ältestenrates und der Frauen- sowie Jugendliga, die nicht per Abstimmung zu Kongress-Delegierten bestimmt worden seien und deshalb nicht hätten mitwirken dürfen. Ferner seien einige Abgesandte der SWAPO-Jugendliga anwesend gewesen, obwohl sie das Alter von 40 Jahren bereits überschritten und damit ihre Mitgliedschaft bei der Jugendliga verwirkt hätten.
Shituula zufolge hätten sich unter den insgesamt 768 Delegierten des vergangenen Parteitags folglich derart viele Unbefugte befunden, dass dies z.B. die durch Wahl bestimmte Zusammensetzung des Zentralkomitees und die programmatische Ausgestaltung der verabschiedeten Resolutionen beeinflusst habe. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Teil der Klage, der die Annullierung sämtlicher angeblich irregulär gefassten Beschlüsse und vermeintlich vorschriftswidriger Abstimmungen des vergangenen Parteitags anstrebt, wurde von Richter Thomas Masuku zwecks Vorverhandlung auf den 6. Dezember vertagt.
Der zweite Teilbereich des Antrags zielte auf eine einstweilige Verfügung ab, die es der SWAPO untersagt hätte, mit dem ab Freitag geplanten Sonderparteitag fortzufahren. Dieses Gesuch hatte Shituula damit begründet, dass bei dem außerordentlichen Kongress dieselben Delegierten und unter ihnen auch erneut die Unbefugten anwesend sein würden, die bereits bei dem Parteitag im November zugegen waren.
Die daraus abgeleitete Forderung, den Parteitag juristisch zu untersagen, ist jedoch daran gescheitert, dass bei der entsprechenden Klage nicht sämtliche Kongress-Delegierten als Antragsgegner geführt worden waren, wie dies formaltechnisch notwendig gewesen wäre. Die Klägerinnen haben nun bis zum 5. Dezember Zeit, dieses Versäumnis nachzuholen und damit die erforderliche Klageberechtigung zu erlangen.
Sollte dies gelingen, könnten sie anschließend versuchen, sämtliche Beschlüsse des Sonderparteitags rückwirkend für unwirksam erklären zu lassen, obwohl der Kongress bis dahin bereits abgehandelt wäre.
Ferner verbleibt ihnen die Möglichkeit, den Parteitag vom November 2017 für irregulär erklären zu lassen. Damit wären praktisch auch sämtliche Entscheidungen des bevorstehenden Sonderparteitags null und nichtig, weil dieser im Prinzip eine Fortsetzung des November-Kongresses ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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