SWAPO-Klage droht zu scheitern
Juristischer Angriff auf Parteitags-Beschlüsse steht vor dem Aus
Von Marc Springer, Windhoek
Der vermutlich fatale Rückschlag für ihr Anliegen ergibt sich aus einem am Montag ergangenen Zwischenurteil von Richter Thomas Masuku. Darin verweigert er den Antragstellerinnen Mirjam Shituula und Selma Megameno Namboga die Erlaubnis, ihren Fall erneut zu vertagen. Der Richter will nun am 25. November entscheiden, ob er die Klage endgültig verwirft, oder sich eine Begründung dafür anhört, warum sie ihr Anliegen nicht am Montag hätten vorbringen können.
Die Anwälte der beiden Klägerinnen hatten nur vier Tage vor diesem bereits lange im Voraus festgelegten Termin ihr Mandat niedergelegt, weil sie angeblich nicht bezahlt worden waren. Zwar konnten die beiden Frauen in Person von Kadhila Amoomo und Samson Enkali kurzfristig neue Juristen verpflichten, die Masuku jedoch am Montag mitteilten, dass sie für eine Einarbeitung in den Fall mehr Zeit benötigen würden.
Dem daraus abgeleitete Antrag auf eine weitere Vertagung widersetzten sich die Anwälten der SWAPO und 762 als Nebenbeklagte geführten Delegierten des Parteitages energisch. Zur Begründung führten sie an, die Klägerinnen würden der SWAPO nun bereits seit über einem Jahr „nachstellen“ und sie „belästigen“, seien dann jedoch nicht vorbereitet, wenn ihr Gesuch an einem lange im Voraus festgelegten Termin angehört werden solle.
Demnach forderten die Rechtsvertreter der SWAPO den Richter auf, nicht nur den Antrag auf eine weitere Vertagung, sondern die gesamte Klage zu verwerfen. Sollte dies geschehen, wäre es bereits die zweite Niederlage der Klägerinnen, die schon im November 2018 bei dem Versuch gescheitert waren, einen kurz bevorstehenden Sonderparteitag der SWAPO aufzuhalten und sämtliche Beschlüsse des Kongresses vom November 2017 für unwirksam zu erklären.
Einen entsprechenden Antrag hatten Shituula und Namboga damit begründet, der Kongress sei nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen, weil Delegierte an der Beratung und Wahl von Funktionären teilgenommen hätten, die dazu nicht berechtigt gewesen seien. Folglich hätten sich unter den insgesamt 768 Delegierten derart viele Unbefugte befunden, dass dies z.B. die durch Wahl bestimmte Zusammensetzung des Zentralkomitees und die programmatische Ausgestaltung der verabschiedeten Resolutionen beeinflusst habe, die deshalb alle annulliert werden müssten.
Ferner hatten die beiden Antragstellerinnen vorgebracht, dass bei dem von ihnen vergeblich angefochtenen Sonderparteitag im November 2018 dieselben Delegierten und unter ihnen auch erneut die Unbefugten anwesend sein würden, die bereits an dem Kongress ein Jahr zuvor teilgenommen hätten. Diese Klage war an dem Umstand gescheitert, dass die Antragstellerinnen damals nicht alle 768 Delegierten als Antragsgegner aufgeführt hatten, die für den Sonderparteitag nominiert waren.
Diesen Formfehler haben Shituula und Namboga inzwischen korrigiert und versuchen seitdem erneut, den Kongress vom November 2017 und sämtliche dabei verabschiedeten Beschlüsse und Resolutionen für ungültig erklären zu lassen.
Der vermutlich fatale Rückschlag für ihr Anliegen ergibt sich aus einem am Montag ergangenen Zwischenurteil von Richter Thomas Masuku. Darin verweigert er den Antragstellerinnen Mirjam Shituula und Selma Megameno Namboga die Erlaubnis, ihren Fall erneut zu vertagen. Der Richter will nun am 25. November entscheiden, ob er die Klage endgültig verwirft, oder sich eine Begründung dafür anhört, warum sie ihr Anliegen nicht am Montag hätten vorbringen können.
Die Anwälte der beiden Klägerinnen hatten nur vier Tage vor diesem bereits lange im Voraus festgelegten Termin ihr Mandat niedergelegt, weil sie angeblich nicht bezahlt worden waren. Zwar konnten die beiden Frauen in Person von Kadhila Amoomo und Samson Enkali kurzfristig neue Juristen verpflichten, die Masuku jedoch am Montag mitteilten, dass sie für eine Einarbeitung in den Fall mehr Zeit benötigen würden.
Dem daraus abgeleitete Antrag auf eine weitere Vertagung widersetzten sich die Anwälten der SWAPO und 762 als Nebenbeklagte geführten Delegierten des Parteitages energisch. Zur Begründung führten sie an, die Klägerinnen würden der SWAPO nun bereits seit über einem Jahr „nachstellen“ und sie „belästigen“, seien dann jedoch nicht vorbereitet, wenn ihr Gesuch an einem lange im Voraus festgelegten Termin angehört werden solle.
Demnach forderten die Rechtsvertreter der SWAPO den Richter auf, nicht nur den Antrag auf eine weitere Vertagung, sondern die gesamte Klage zu verwerfen. Sollte dies geschehen, wäre es bereits die zweite Niederlage der Klägerinnen, die schon im November 2018 bei dem Versuch gescheitert waren, einen kurz bevorstehenden Sonderparteitag der SWAPO aufzuhalten und sämtliche Beschlüsse des Kongresses vom November 2017 für unwirksam zu erklären.
Einen entsprechenden Antrag hatten Shituula und Namboga damit begründet, der Kongress sei nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen, weil Delegierte an der Beratung und Wahl von Funktionären teilgenommen hätten, die dazu nicht berechtigt gewesen seien. Folglich hätten sich unter den insgesamt 768 Delegierten derart viele Unbefugte befunden, dass dies z.B. die durch Wahl bestimmte Zusammensetzung des Zentralkomitees und die programmatische Ausgestaltung der verabschiedeten Resolutionen beeinflusst habe, die deshalb alle annulliert werden müssten.
Ferner hatten die beiden Antragstellerinnen vorgebracht, dass bei dem von ihnen vergeblich angefochtenen Sonderparteitag im November 2018 dieselben Delegierten und unter ihnen auch erneut die Unbefugten anwesend sein würden, die bereits an dem Kongress ein Jahr zuvor teilgenommen hätten. Diese Klage war an dem Umstand gescheitert, dass die Antragstellerinnen damals nicht alle 768 Delegierten als Antragsgegner aufgeführt hatten, die für den Sonderparteitag nominiert waren.
Diesen Formfehler haben Shituula und Namboga inzwischen korrigiert und versuchen seitdem erneut, den Kongress vom November 2017 und sämtliche dabei verabschiedeten Beschlüsse und Resolutionen für ungültig erklären zu lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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