„Struggle Kids“ im Visier
Ombudsmann klagt gegen bevorteilenden Kabinettsbeschluss
Von Jana-Mari Smith und Steffi Balzar, Windhoek
Ombudsmann John Walters geht gerichtlich gegen einen Kabinettsbeschluss vor, der sicherstellt, dass freie Regierungsstellen auf Einsteigerniveau für die „Kinder des Befreiungskampfes“ (children of the liberation struggle, CLS) reserviert werden. Walters argumentiert in den Gerichtsdokumenten, dass die Stellen dadurch nicht nur für andere Namibier unzugänglich werden, sondern dass die Betreffenden die Stellen zudem ohne die üblichen Anforderungen, wie Vorstellungsgespräche oder Qualifikationen erhielten.
Der Klage gegen die Kommission für den Öffentlichen Dienst, die Premierministerin, Saara Kuugongelwa-Amadhila sowie den Kabinettssekretär, George Simataa, sollen mehrere Beschwerden zugrunde liegen, die Namibier bezüglich der scheinbar unfairen Bevorzugung der CLS beim Büro des Ombudsmanns eingereicht haben. Walters gab an, dass die Untersuchungen seines Büros ergeben hätten, dass die „Struggle Kids“ nicht den normalen Bewerbungsprozess durchlaufen müssen, wie es das Gesetz verlangt. Zudem sei der Einstellungsprozess dieser Personen nicht transparent genug.
Im Mai vergangenen Jahres gab der Kabinettssekretär, George Simataa, in einem Brief an das Justizministerium an, dass laut Verfassung „das Kabinett der ausführende Arm ist, der für die Regierungspolitik und deren Umsetzung verantwortlich ist. In Anbetracht dessen kann der Ombudsmann weder die Politik der Indienstnahme der Regierung bestimmen, noch dem Kabinett vorschreiben, wie es die Angelegenheiten des Landes zu führen hat“. Walters argumentiert jedoch, dass die Entscheidung des Kabinetts nicht gesetzeskonform sei, da sie den Bestimmungen des Gesetzes über den Öffentlichen Dienst widerspreche.
Den Gerichtsakten zufolge bittet der Anwalt der Regierung, Freddy Kadhila, das Gericht, die verspätete Vorlage der Replik (Erwiderung) der Beklagten (das Kabinett) in der Zivilklage zuzulassen. „Die Antragsgegner bleiben entschlossen, diese Angelegenheit zu verteidigen, die aus verschiedenen Gründen von großer öffentlicher Bedeutung ist“, so die Erklärung. Der Kläger strenge sich an, das Gericht dazu zu bringen, eine rechtmäßige Entscheidung für nichtig zu erklären, die sich auf politische Angelegenheiten beziehe und daher in das Prinzip der Gewaltenteilung eingreife.
Kadhila betonte auch, dass der Fall des Ombudsmannes effektiv darauf abziele, eine Entscheidung zu annullieren, die „sicherstellt, dass die Notlage der Kinder des Befreiungskampfes von der Regierung Namibias angegangen wird“. Der zuständige Richter am Windhoeker Obergericht ist Thomas Masuku.
Ombudsmann John Walters geht gerichtlich gegen einen Kabinettsbeschluss vor, der sicherstellt, dass freie Regierungsstellen auf Einsteigerniveau für die „Kinder des Befreiungskampfes“ (children of the liberation struggle, CLS) reserviert werden. Walters argumentiert in den Gerichtsdokumenten, dass die Stellen dadurch nicht nur für andere Namibier unzugänglich werden, sondern dass die Betreffenden die Stellen zudem ohne die üblichen Anforderungen, wie Vorstellungsgespräche oder Qualifikationen erhielten.
Der Klage gegen die Kommission für den Öffentlichen Dienst, die Premierministerin, Saara Kuugongelwa-Amadhila sowie den Kabinettssekretär, George Simataa, sollen mehrere Beschwerden zugrunde liegen, die Namibier bezüglich der scheinbar unfairen Bevorzugung der CLS beim Büro des Ombudsmanns eingereicht haben. Walters gab an, dass die Untersuchungen seines Büros ergeben hätten, dass die „Struggle Kids“ nicht den normalen Bewerbungsprozess durchlaufen müssen, wie es das Gesetz verlangt. Zudem sei der Einstellungsprozess dieser Personen nicht transparent genug.
Im Mai vergangenen Jahres gab der Kabinettssekretär, George Simataa, in einem Brief an das Justizministerium an, dass laut Verfassung „das Kabinett der ausführende Arm ist, der für die Regierungspolitik und deren Umsetzung verantwortlich ist. In Anbetracht dessen kann der Ombudsmann weder die Politik der Indienstnahme der Regierung bestimmen, noch dem Kabinett vorschreiben, wie es die Angelegenheiten des Landes zu führen hat“. Walters argumentiert jedoch, dass die Entscheidung des Kabinetts nicht gesetzeskonform sei, da sie den Bestimmungen des Gesetzes über den Öffentlichen Dienst widerspreche.
Den Gerichtsakten zufolge bittet der Anwalt der Regierung, Freddy Kadhila, das Gericht, die verspätete Vorlage der Replik (Erwiderung) der Beklagten (das Kabinett) in der Zivilklage zuzulassen. „Die Antragsgegner bleiben entschlossen, diese Angelegenheit zu verteidigen, die aus verschiedenen Gründen von großer öffentlicher Bedeutung ist“, so die Erklärung. Der Kläger strenge sich an, das Gericht dazu zu bringen, eine rechtmäßige Entscheidung für nichtig zu erklären, die sich auf politische Angelegenheiten beziehe und daher in das Prinzip der Gewaltenteilung eingreife.
Kadhila betonte auch, dass der Fall des Ombudsmannes effektiv darauf abziele, eine Entscheidung zu annullieren, die „sicherstellt, dass die Notlage der Kinder des Befreiungskampfes von der Regierung Namibias angegangen wird“. Der zuständige Richter am Windhoeker Obergericht ist Thomas Masuku.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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