Streit um Sorgerecht eskaliert
Moderatorin verklagt Ministerium wegen „Kindesentführung“
Von Marc Springer
Windhoek
In einer Zwischenverfügung hat Richter Thomas Masuku gestern angeordnet, dass die neunjährige Z. mit sofortiger Wirkung der Aufsicht der Antragstellerin unterstellt werden muss, bis deren am Freitag zur Verhandlung anstehende Klage endgültig entschieden ist. Zur Begründung dieser Klage führt Appolus in einer eidesstattlichen Erklärung einleitend an, sie habe im August 2012 die Fürsorgepflicht für die damals dreijährige Z. übernommen und sei im Juni 2015 per Gerichtsbefehl zu deren Erziehungsberechtigter ernannt worden.
Die Mutter des Mädchens sei seit 2010 wegen Drogenhandels in Tansania inhaftiert und ihr Vater in Dubai wohnhaft, der sich seit der Geburt des Mädchens nicht um deren Wohlergehen gekümmert habe. Deshalb habe sich die Kollegen eines Geschäftspartners von ihr (Appolus) über drei Jahre dem Mädchen angenommen. Nachdem diese jedoch entlassen worden und in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei, habe sie diese Verantwortung an sie (die Klägerin) abgegeben.
Da sich auch unter den Angehörigen der Eltern niemand für Z. interessieren würde, sei sie zu deren Pflegemutter ernannt worden und habe das Mädchen schließlich adoptiert. Nachdem sie im August 2017 im Vorfeld eines geplanten Flugs nach Kapstadt bei dem beklagten Ministerium Reisedokumente für Z. beantragt habe, sei ihr von jenem einige Zeit darauf mitgeteilt worden, dass man ihr den Vormund für Z. entzogen und das Sorgerecht für das Mädchen deren als Nebenbeklagte geführte Tante übergeben werde.
Einige Tage darauf seien zwei Immigrationsbeamte bei ihr zuhause vorstellig geworden und hätten ihr mitgeteilt, dass Z. als illegale Immigrantin gelte und sie (Appolus) ihnen zusammen mit dem Mädchen in das Büro der Beamten folgen solle. Dort habe eine Sozialarbeiterin versucht, Z. „gewaltsam“ an sich zu nehmen, habe aber schließlich von dem „hysterisch schreienden“ Kind abgelassen und die beiden wieder verabschiedet.
Appolus zufolge sei sie am 7. Juni dieses Jahres für die NBC in Oshakati tätig gewesen und dort von einer Lehrerin informiert worden, dass zwei Frauen des Ministeriums Z. während des Unterrichts „abgeholt“ hätten. Anschließende Nachforschungen hätten ergeben, dass Z. in die Obhut der Beklagten Verivanga Kasume übergeben worden sei, ohne sich vorher zu vergewissern, ob jene tatsächlich die Tante des Mädchens ist.
Fest stehe jedoch, dass sich Kasume nie für ihre Nichte interessiert und jene seit über fünf Jahren nicht mehr gesehen habe. Abgesehen davon, dass die Wünsche von Z. nie berücksichtigt worden seien, könne sich diese bei der vermeintlichen Tante kaum wohlfühlen, deren Haus „dreckig und baufällig“ und die im Jahre 2011 in Basilien wegen eines Drogendelikts verurteilt und deportiert worden sei.
Laut Appolus habe sie seit der „Verschleppung“ von Z. am 7. Juni keinen Kontakt mehr zu dem Mädchen gehabt, das durch die Ereignisse „schwer traumatisiert“ sei und außer ihr zu niemandem Vertrauen habe. Ferner führt die Klägerin an, dass die „Geheimniskrämerei“ auf Seiten des Ministeriums ebenso „suspekt“ sei wie die „heimliche Entführung“ des Mädchens. Demnach bleibe nur die Schlussfolgerung, dass sich das Ministerium mit der mutmaßlichen Tante von Z. „verschworen“ und jene in der gemeinschaftlichen Absicht gehandelt hätten, ihr die Adoptivtochter zu „entreißen“.
Weil sie dabei nicht im besten Interesse von Z. gehandelt hätten und sich jene in dem neuen und ihr unvertrauten Umfeld nachweislich nicht wohl fühle, sei große Eile geboten und ihre Klage gegen das Ministeriums deshalb von besonderer Dringlichkeit.
Windhoek
In einer Zwischenverfügung hat Richter Thomas Masuku gestern angeordnet, dass die neunjährige Z. mit sofortiger Wirkung der Aufsicht der Antragstellerin unterstellt werden muss, bis deren am Freitag zur Verhandlung anstehende Klage endgültig entschieden ist. Zur Begründung dieser Klage führt Appolus in einer eidesstattlichen Erklärung einleitend an, sie habe im August 2012 die Fürsorgepflicht für die damals dreijährige Z. übernommen und sei im Juni 2015 per Gerichtsbefehl zu deren Erziehungsberechtigter ernannt worden.
Die Mutter des Mädchens sei seit 2010 wegen Drogenhandels in Tansania inhaftiert und ihr Vater in Dubai wohnhaft, der sich seit der Geburt des Mädchens nicht um deren Wohlergehen gekümmert habe. Deshalb habe sich die Kollegen eines Geschäftspartners von ihr (Appolus) über drei Jahre dem Mädchen angenommen. Nachdem diese jedoch entlassen worden und in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei, habe sie diese Verantwortung an sie (die Klägerin) abgegeben.
Da sich auch unter den Angehörigen der Eltern niemand für Z. interessieren würde, sei sie zu deren Pflegemutter ernannt worden und habe das Mädchen schließlich adoptiert. Nachdem sie im August 2017 im Vorfeld eines geplanten Flugs nach Kapstadt bei dem beklagten Ministerium Reisedokumente für Z. beantragt habe, sei ihr von jenem einige Zeit darauf mitgeteilt worden, dass man ihr den Vormund für Z. entzogen und das Sorgerecht für das Mädchen deren als Nebenbeklagte geführte Tante übergeben werde.
Einige Tage darauf seien zwei Immigrationsbeamte bei ihr zuhause vorstellig geworden und hätten ihr mitgeteilt, dass Z. als illegale Immigrantin gelte und sie (Appolus) ihnen zusammen mit dem Mädchen in das Büro der Beamten folgen solle. Dort habe eine Sozialarbeiterin versucht, Z. „gewaltsam“ an sich zu nehmen, habe aber schließlich von dem „hysterisch schreienden“ Kind abgelassen und die beiden wieder verabschiedet.
Appolus zufolge sei sie am 7. Juni dieses Jahres für die NBC in Oshakati tätig gewesen und dort von einer Lehrerin informiert worden, dass zwei Frauen des Ministeriums Z. während des Unterrichts „abgeholt“ hätten. Anschließende Nachforschungen hätten ergeben, dass Z. in die Obhut der Beklagten Verivanga Kasume übergeben worden sei, ohne sich vorher zu vergewissern, ob jene tatsächlich die Tante des Mädchens ist.
Fest stehe jedoch, dass sich Kasume nie für ihre Nichte interessiert und jene seit über fünf Jahren nicht mehr gesehen habe. Abgesehen davon, dass die Wünsche von Z. nie berücksichtigt worden seien, könne sich diese bei der vermeintlichen Tante kaum wohlfühlen, deren Haus „dreckig und baufällig“ und die im Jahre 2011 in Basilien wegen eines Drogendelikts verurteilt und deportiert worden sei.
Laut Appolus habe sie seit der „Verschleppung“ von Z. am 7. Juni keinen Kontakt mehr zu dem Mädchen gehabt, das durch die Ereignisse „schwer traumatisiert“ sei und außer ihr zu niemandem Vertrauen habe. Ferner führt die Klägerin an, dass die „Geheimniskrämerei“ auf Seiten des Ministeriums ebenso „suspekt“ sei wie die „heimliche Entführung“ des Mädchens. Demnach bleibe nur die Schlussfolgerung, dass sich das Ministerium mit der mutmaßlichen Tante von Z. „verschworen“ und jene in der gemeinschaftlichen Absicht gehandelt hätten, ihr die Adoptivtochter zu „entreißen“.
Weil sie dabei nicht im besten Interesse von Z. gehandelt hätten und sich jene in dem neuen und ihr unvertrauten Umfeld nachweislich nicht wohl fühle, sei große Eile geboten und ihre Klage gegen das Ministeriums deshalb von besonderer Dringlichkeit.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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