Streit um Firmenlogo entschieden
Gericht untersagt Hotel die weitere Verwendung von Markenzeichen
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat die Begründung dafür nachgereicht, warum es einem Hotel in Oshikango die weitere Verwendung eines bereits existenten Firmenlogos untersagt hat.
In dem vorausgegangenen Urteil hatte Richter Boas Usiku dem beklagten Sun Square Hotel per einstweiliger Verfügung verboten, das Logo weiter zu nutzen, dass mit jenem der Kläger Southern Sun Africa praktisch identisch ist. Ferner verpflichtete er die Antragsgegner, den Klägern „sämtliche Materialien“, darunter Schreibwaren, Werbeschilder, Textilien und andere Produkte zu überlassen, auf denen das Logo sichtbar ist bzw. ihnen nachträglich Tantiemen für die unerlaubte Nutzung desselben zu zahlen.
Zur Begründung führt Usiku nun an, die Kläger gehörten zu der Firmengruppe Tsogo Sun, die seit 1969 bestehe und diverse Hotels und Casinos betreibe, darunter jeweils ein Hotel in Durban, Johannesburg und Kapstadt. Die Hotels würden nach Angaben der Kläger von Geschäftsleuten und Touristen aus aller Welt genutzt, von denen viele auch Namibia besuchen würden. Ferner macht Usiku darauf aufmerksam, dass das Logo der Kläger seit 2006 in Südafrika verwendet und auch für Werbezwecke in Zeitschriften veröffentlicht werde, von denen viele in Namibia erhältlich seien.
Deshalb würden die Kläger die berechtigte Furcht hegen, dass das zum Verwechseln ähnliche Logo des Sun Square Hotels zu Verwirrung führen und den Eindruck erwecken könnte, dass dieses Teil der Tsogo-Gruppe sei. Außerdem gibt Usiku den Antragstellern in ihrer Argumentation Recht, wonach die unerlaubte Verwendung des Logos gegen Urheberrechte verstoße und die Schlussfolgerung erlaube, dass sich das Hotel in Oshikango als eines der Tsogo-Gruppe „ausgeben“ wolle.
Schließlich habe Southern Sun Africa unter diesem Markennamen und dem damit einhergehenden Logo zwischen 2009 und 2016 über 810 Millionen Rand an Übernachtungsgebühren eingenommen und dabei auch zahlreiche Gäste beherbergt, die anschließend nach Namibia gereist seien. Diese könnten angesichts der Logo-Verwandtschaft den Eindruck gewinnen, dass das Hotel in Oshikango als Tsogo-Gruppe denselben Standard biete, wie dessen Hotels in Südafrika. Demnach stelle das Logo eine Irreführung des Kunden und eine Verletzung geistigen Eigentums dar, die nicht zulässig sei.
In dem vorausgegangenen Urteil hatte Richter Boas Usiku dem beklagten Sun Square Hotel per einstweiliger Verfügung verboten, das Logo weiter zu nutzen, dass mit jenem der Kläger Southern Sun Africa praktisch identisch ist. Ferner verpflichtete er die Antragsgegner, den Klägern „sämtliche Materialien“, darunter Schreibwaren, Werbeschilder, Textilien und andere Produkte zu überlassen, auf denen das Logo sichtbar ist bzw. ihnen nachträglich Tantiemen für die unerlaubte Nutzung desselben zu zahlen.
Zur Begründung führt Usiku nun an, die Kläger gehörten zu der Firmengruppe Tsogo Sun, die seit 1969 bestehe und diverse Hotels und Casinos betreibe, darunter jeweils ein Hotel in Durban, Johannesburg und Kapstadt. Die Hotels würden nach Angaben der Kläger von Geschäftsleuten und Touristen aus aller Welt genutzt, von denen viele auch Namibia besuchen würden. Ferner macht Usiku darauf aufmerksam, dass das Logo der Kläger seit 2006 in Südafrika verwendet und auch für Werbezwecke in Zeitschriften veröffentlicht werde, von denen viele in Namibia erhältlich seien.
Deshalb würden die Kläger die berechtigte Furcht hegen, dass das zum Verwechseln ähnliche Logo des Sun Square Hotels zu Verwirrung führen und den Eindruck erwecken könnte, dass dieses Teil der Tsogo-Gruppe sei. Außerdem gibt Usiku den Antragstellern in ihrer Argumentation Recht, wonach die unerlaubte Verwendung des Logos gegen Urheberrechte verstoße und die Schlussfolgerung erlaube, dass sich das Hotel in Oshikango als eines der Tsogo-Gruppe „ausgeben“ wolle.
Schließlich habe Southern Sun Africa unter diesem Markennamen und dem damit einhergehenden Logo zwischen 2009 und 2016 über 810 Millionen Rand an Übernachtungsgebühren eingenommen und dabei auch zahlreiche Gäste beherbergt, die anschließend nach Namibia gereist seien. Diese könnten angesichts der Logo-Verwandtschaft den Eindruck gewinnen, dass das Hotel in Oshikango als Tsogo-Gruppe denselben Standard biete, wie dessen Hotels in Südafrika. Demnach stelle das Logo eine Irreführung des Kunden und eine Verletzung geistigen Eigentums dar, die nicht zulässig sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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