Streit um Bleiberecht
Ausländer wollen Rückkehr nach Namibia einklagen
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund eines gestern vor Richter Shafimana Ueitele verhandelten Antrags ist eine Klage des Ehepaars Ralph und Susanne Holtmann, über die sie die juristische Anerkennung eines Bleiberechts in Namibia erwirken wollen. Die Kläger, die zwischenzeitlich verhaftet wurden und deportiert werden sollten, halten sich derzeit in Deutschland auf, wollen aber im Falle eines Erfolgs ihrer Klage nach Namibia zurückkehren.
Das ist ihnen nach Auffassung des beklagten Innenministeriums und der ihm angegliederten Immigrationsbehörde nicht möglich, weil sie sich nach ihrer vorübergehenden Festnahme im September vergangenen Jahres bei einem anschließenden Verfahren am Magistratsgericht auf Anklage des illegalen Aufenthalts schuldig bekannt hätten und zu illegalen Einwanderer erklärt worden seien.
Obwohl sie eine Strafe von 2000 N$ bezahlt und das Land verlassen hätten, habe ihr Status als unerwünschte Ausländer weiter Bestand und könnten sie so lange nicht nach Namibia einreisen, wie ihre Verurteilung als illegale Immigranten nicht in einem Berufungsverfahren aufgehoben worden sei. Vor diesem Hintergrund könnten sie sich auch kein Bleiberecht einklagen, bevor dies nicht geschehen sei und müsse ihr aktueller Antrag als unzulässiger Versuch gelten, durch die Anerkennung eines Bleiberechts gleichzeitig ihre Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts zu annullieren.
In einer eidesstattlichen Erklärung von Ralph Holtmann weist jener darauf hin, er und seine Frau hätten sich nur deshalb auf Vorwurf des illegalen Aufenthalts schuldig bekannt, weil ihnen ein Staatsanwalt erklärt habe, sie könnten dadurch sowohl ihre Untersuchungshaft, als auch ihren bevorstehenden Prozess rasch beenden.
Ihre Verurteilung als illegale Immigranten halten die Kläger dennoch für unwirksam, weil das Innenministerium zum Zeitpunkt ihrer Festnahme noch nicht über ihren Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung entschieden habe. Unabhängig davon hätten sie jedoch ein Bleiberecht in Namibia, wo sie sich seit 2007 auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis legal aufgehalten und seither nicht nur rund 11,5 Millionen N$ investiert, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hätten.
Ferner betonen die Antragsteller, sie hätten zunächst keine Verlängerung ihrer am 15. Februar 2015 erloschenen Arbeitserlaubnis beantragt, weil sie fest davon ausgegangen seien, eine ständige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Über diesen Antrag hätten sie vom Innenministerium bis zu ihrer Festnahme jedoch ebenso wenig Rückmeldung erhalten, wie über einen am 12. Juli nachgereichten Antrag auf Verlängerung der verstrichenen Arbeitsgenehmigung.
Hintergrund eines gestern vor Richter Shafimana Ueitele verhandelten Antrags ist eine Klage des Ehepaars Ralph und Susanne Holtmann, über die sie die juristische Anerkennung eines Bleiberechts in Namibia erwirken wollen. Die Kläger, die zwischenzeitlich verhaftet wurden und deportiert werden sollten, halten sich derzeit in Deutschland auf, wollen aber im Falle eines Erfolgs ihrer Klage nach Namibia zurückkehren.
Das ist ihnen nach Auffassung des beklagten Innenministeriums und der ihm angegliederten Immigrationsbehörde nicht möglich, weil sie sich nach ihrer vorübergehenden Festnahme im September vergangenen Jahres bei einem anschließenden Verfahren am Magistratsgericht auf Anklage des illegalen Aufenthalts schuldig bekannt hätten und zu illegalen Einwanderer erklärt worden seien.
Obwohl sie eine Strafe von 2000 N$ bezahlt und das Land verlassen hätten, habe ihr Status als unerwünschte Ausländer weiter Bestand und könnten sie so lange nicht nach Namibia einreisen, wie ihre Verurteilung als illegale Immigranten nicht in einem Berufungsverfahren aufgehoben worden sei. Vor diesem Hintergrund könnten sie sich auch kein Bleiberecht einklagen, bevor dies nicht geschehen sei und müsse ihr aktueller Antrag als unzulässiger Versuch gelten, durch die Anerkennung eines Bleiberechts gleichzeitig ihre Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts zu annullieren.
In einer eidesstattlichen Erklärung von Ralph Holtmann weist jener darauf hin, er und seine Frau hätten sich nur deshalb auf Vorwurf des illegalen Aufenthalts schuldig bekannt, weil ihnen ein Staatsanwalt erklärt habe, sie könnten dadurch sowohl ihre Untersuchungshaft, als auch ihren bevorstehenden Prozess rasch beenden.
Ihre Verurteilung als illegale Immigranten halten die Kläger dennoch für unwirksam, weil das Innenministerium zum Zeitpunkt ihrer Festnahme noch nicht über ihren Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung entschieden habe. Unabhängig davon hätten sie jedoch ein Bleiberecht in Namibia, wo sie sich seit 2007 auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis legal aufgehalten und seither nicht nur rund 11,5 Millionen N$ investiert, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hätten.
Ferner betonen die Antragsteller, sie hätten zunächst keine Verlängerung ihrer am 15. Februar 2015 erloschenen Arbeitserlaubnis beantragt, weil sie fest davon ausgegangen seien, eine ständige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Über diesen Antrag hätten sie vom Innenministerium bis zu ihrer Festnahme jedoch ebenso wenig Rückmeldung erhalten, wie über einen am 12. Juli nachgereichten Antrag auf Verlängerung der verstrichenen Arbeitsgenehmigung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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