Strafverfolgung hat Nachspiel
Entschädigungsprozesse gegen Generalstaatsanklägerin häufen sich
Von Marc Springer, Windhoek
Zu den bereits anhängigen Verfahren sind nun zwei weitere hinzugekommen. In dem ersten davon verlangt der Antragsteller Augustinus Ramos Balzer eine Wiedergutmachung in Höhe von 9 Millionen N$ wegen angeblicher Freiheitsberaubung und einem damit verbundenen Einkommensverlust. Zur Begründung führt er an, er sei am 25. Mai 2009 auf Betreiben von Imalwa in Windhoek verhaftet und zwei Tage lang in den Polizeizellen am Hosea-Kutako-Flughafen gefangen gehalten worden.
Obwohl kein begründeter Anfangsverdacht gegen ihn vorgelegen habe, sei er am 27. Mai wegen schweren Raubes angeklagt und bis zu seiner bedingten Freilassung gegen Kaution am 26. Mai 2011 über einen Zeitraum von zwei Jahren in Arrest gehalten worden. Das Verfahren gegen ihn sei schließlich am 18. April 2017 am Magistratsgericht in Windhoek eingestellt und er von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden.
Kein begründeter Anfangsverdacht
Dass er zuvor 732 Tage in Untersuchungshaft verbracht habe, lastet Balzar vor allem Imalwa als Hauptbeklagte an, weil diese die unbegründete Strafverfolgung gegen ihn fortgesetzt und ihn damit nicht nur seiner Freiheit und seines Einkommens beraubt, sondern auch seinem Ruf geschadet habe. Konkret führt der Kläger in diesem Zusammenhang an, er habe vor seiner Festnahme 225 Rinder, drei Brahman-Bullen sowie 350 Schafe und Ziegen im Gesamtwert von rund 1,04 Millionen N$ besessen.
Darüber hinaus sei er bei der Sicherheitsfirma G4S angestellt gewesen und habe dort monatlich etwa 8000 N$ verdient. Aufgrund seiner langen Untersuchungshaft habe er nicht nur den Job und das damit verbundene Gehalt, sondern auch sein gesamtes Vieh plus erwarteter Einnahmen aus dem Verkauf neuer Jungtiere eingebüßt. Dieser Verlust summiere sich Balzar zufolge auf einen Betrag von 3,1 Millionen N$ für den Imalwa bzw. die als nebenbeklagte geführte Regierung haftbar sei.
Darüber hinaus berechnet er Schmerzensgeld in Höhe von 6 Millionen N$ weil er durch die angeblich mutwillige Strafverfolgung in seiner Würde verletzt und seiner Freiheit beraubt worden sei. Abgesehen davon hätten sein Ansehen und sein Selbstwertgefühl gelitten und habe er während der Untersuchungshaft diverse „Unannehmlichkeiten“ ertragen, für die ebenfalls eine Wiedergutmachung fällig sei.
Mutwillige Strafverfolgung
Der zweite Kläger ist Simeon Shishiveni, der sich ebenfalls auf angeblich mutwillige Strafverfolgung beruft und von Imalwa eine Entschädigung von 3,8 Millionen N$ verlangt. Dieses Gesuch begründet er damit, dass ihn jene im November 2009 wegen schweren Raubes angeklagt und ein anschließend gegen ihn eröffnetes Verfahren ohne begründeten Anfangsverdacht bis zu seinem Freispruch am 31. März 2015 fortgesetzt habe.
Aus diesem Grunde habe er 1915 Tage in Untersuchungshaft verbracht und dafür eine Entschädigung von 3,8 Millionen N$ verdient.
Abgesehen von einer Reihe individueller Zivilklagen ist Imalwa derzeit auch mit einer Vielzahl von Entschädigungsklagen einer Gruppe zu Unrecht als Caprivi-Separatisten verdächtigter Männer konfrontiert. Diese wurden unmittelbar nach dem bewaffneten Aufstand von 2. August 1999 festgenommen und nach 13 Jahren in Untersuchungshaft von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochen (AZ berichtete).
Zu den bereits anhängigen Verfahren sind nun zwei weitere hinzugekommen. In dem ersten davon verlangt der Antragsteller Augustinus Ramos Balzer eine Wiedergutmachung in Höhe von 9 Millionen N$ wegen angeblicher Freiheitsberaubung und einem damit verbundenen Einkommensverlust. Zur Begründung führt er an, er sei am 25. Mai 2009 auf Betreiben von Imalwa in Windhoek verhaftet und zwei Tage lang in den Polizeizellen am Hosea-Kutako-Flughafen gefangen gehalten worden.
Obwohl kein begründeter Anfangsverdacht gegen ihn vorgelegen habe, sei er am 27. Mai wegen schweren Raubes angeklagt und bis zu seiner bedingten Freilassung gegen Kaution am 26. Mai 2011 über einen Zeitraum von zwei Jahren in Arrest gehalten worden. Das Verfahren gegen ihn sei schließlich am 18. April 2017 am Magistratsgericht in Windhoek eingestellt und er von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden.
Kein begründeter Anfangsverdacht
Dass er zuvor 732 Tage in Untersuchungshaft verbracht habe, lastet Balzar vor allem Imalwa als Hauptbeklagte an, weil diese die unbegründete Strafverfolgung gegen ihn fortgesetzt und ihn damit nicht nur seiner Freiheit und seines Einkommens beraubt, sondern auch seinem Ruf geschadet habe. Konkret führt der Kläger in diesem Zusammenhang an, er habe vor seiner Festnahme 225 Rinder, drei Brahman-Bullen sowie 350 Schafe und Ziegen im Gesamtwert von rund 1,04 Millionen N$ besessen.
Darüber hinaus sei er bei der Sicherheitsfirma G4S angestellt gewesen und habe dort monatlich etwa 8000 N$ verdient. Aufgrund seiner langen Untersuchungshaft habe er nicht nur den Job und das damit verbundene Gehalt, sondern auch sein gesamtes Vieh plus erwarteter Einnahmen aus dem Verkauf neuer Jungtiere eingebüßt. Dieser Verlust summiere sich Balzar zufolge auf einen Betrag von 3,1 Millionen N$ für den Imalwa bzw. die als nebenbeklagte geführte Regierung haftbar sei.
Darüber hinaus berechnet er Schmerzensgeld in Höhe von 6 Millionen N$ weil er durch die angeblich mutwillige Strafverfolgung in seiner Würde verletzt und seiner Freiheit beraubt worden sei. Abgesehen davon hätten sein Ansehen und sein Selbstwertgefühl gelitten und habe er während der Untersuchungshaft diverse „Unannehmlichkeiten“ ertragen, für die ebenfalls eine Wiedergutmachung fällig sei.
Mutwillige Strafverfolgung
Der zweite Kläger ist Simeon Shishiveni, der sich ebenfalls auf angeblich mutwillige Strafverfolgung beruft und von Imalwa eine Entschädigung von 3,8 Millionen N$ verlangt. Dieses Gesuch begründet er damit, dass ihn jene im November 2009 wegen schweren Raubes angeklagt und ein anschließend gegen ihn eröffnetes Verfahren ohne begründeten Anfangsverdacht bis zu seinem Freispruch am 31. März 2015 fortgesetzt habe.
Aus diesem Grunde habe er 1915 Tage in Untersuchungshaft verbracht und dafür eine Entschädigung von 3,8 Millionen N$ verdient.
Abgesehen von einer Reihe individueller Zivilklagen ist Imalwa derzeit auch mit einer Vielzahl von Entschädigungsklagen einer Gruppe zu Unrecht als Caprivi-Separatisten verdächtigter Männer konfrontiert. Diese wurden unmittelbar nach dem bewaffneten Aufstand von 2. August 1999 festgenommen und nach 13 Jahren in Untersuchungshaft von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochen (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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