Stempelgebühr verteidigt
Windhoek (fis) – Das Finanzhaus Bank Windhoek hat die Erhebung einer sogenannten Stempelgebühr (Stamp Duty Fee Charges) verteidigt. Diese werde auf Grundlage eines Gesetzes (Stamp Duty Act 15 of 1993) erhoben und ans Finanzamt abgeführt, erklärte Bank Windhoek und reagierte damit auf Irritationen, die seit der Einführung am 1. Juli 2017 aufgekommen waren. Das Finanzhaus passe sich somit üblichen Standards im Finanzwesen an; andere kommerzielle Banken in Namibia hätten die Stempelgebühr schon früher eingeführt, sagte Bank-Windhoek-Sprecher André Le Roux heute auf AZ-Nachfrage. Die Kunden seien über Anzeigen an den Geldautomaten sowie über iBank darüber informiert worden, führte er aus. Laut dem genannten Gesetz wird die Stempelgebühr für alle Abhebungen von Konten fällig und beträgt 20 Cent (saving accounts) bzw. 10 cent (cheque accounts) pro Abbuchung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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