04 Oktober 2018 | Lokales
Stadtrat macht Zugeständnis
Zeitungsverkäufer in Swakopmund feiern Erfolg
Laut der Beschlussvorlage sind künftig Zeitungsverkäufer dazu verpflichtet, sich bei der Stadtverwaltung anzumelden und zu registrieren, wonach sie einen entsprechenden Ausweis erhalten. Sie müssten auch über eine Freigabe verfügen und dürfen nicht vorbestraft sein.
Die Angelegenheit wurde auf Stadtratsebene besprochen, nachdem sieben ständige Zeitungsverkäufer im Mai dieses Jahres eine Petition beim Stadtrat eingereicht hatten. Darin behaupten die Unterzeichner, dass sie lediglich vor dem Postgebäude auf dem Bürgersteig stehen und nicht in der Stadt herumlaufen dürften. Dies habe ein „ernsthaftes Verlust am Einkommen“ zur Folge und bedrohe ihre Existenz.
Diesen Umstand bemängelte auch Theo Mujoro von der Tageszeitung „The Namibian“ in einem Schreiben an die Stadt. Darin behauptet jener, dass die städtischen Verkehrspolizisten die Verkäufer daran hindern würden, Zeitungen auf der Straße zu verkaufen und sie somit dazu zwinge, sich vor das Postamt zurückzuziehen.
Im Juli dieses Jahres haben Repräsentanten der Zeitung „The Namibian“ sowie der Firmengruppe Namibia Media Holdings (NMH), zu der auch die Allgemeine Zeitung gehört, eine Gespräch mit der städtischen Exekutive geführt. Dabei erklärte die Swakopmunder NMH-Büroleiterin, Jessica Botes, dass der Zeitungsverkauf auf der Straße nicht nur Jobs schaffe, sondern einige Zeitungsverkäufer derart „bekannt“ seien, dass sie inzwischen feste Kunden hätten, bei denen sie die Zeitung jeden Morgen abliefern würden.
Nach diesem Treffen hat der Stadtrat nun dem Zeitungsverkauf auf den Straßen zugestimmt. Aber: Zugleich wurde angeordnet, dass „die Stadt keine Verantwortung für Verletzungen oder Verluste übernimmt, die durch das Verkaufen von Zeitungen entstehen können“.