Stadt erhebt Moratorium
Windhoek - Der Windhoeker Stadtrat hat ein vorläufiges Moratorium gegen die Errichtung neuer Werbe- und Informationsschilder in der Hauptstadt erlassen.
Das vorübergehende Verbot soll mit sofortiger Wirkung in Kraft treten und für sechs Monate gelten. In der Zwischenzeit will die Stadt ihre bisherigen Bestimmungen zum Umgang mit öffentlichen Werbetafeln überarbeiten.
Der Beschluss, der bei der letzten Stadtratssitzung am Mittwoch gefällt wurde, weist darauf hin, dass in Windhoek häufig Reklametafeln ohne die erforderliche Genehmigung der Stadtverwaltung errichtet würden. Da die Stadtverwaltung nicht über das nötige Personal verfüge, könne die illegale Errichtung von Werbeflächen und deren negative Auswirkungen auf das Stadtbild und die Umwelt von Windhoek kaum verhindert werden.
Das Moratorium gilt nur für solche Schilder, die dauerhaft stehen bzw. hängen bleiben sollen. Bei anderen Werbeträgern wie Postern, Transparenten, Flaggen und Tafeln (zum Beispiel von Maklern) will die Stadtverwaltung während der Dauer des Moratoriums "von Monat zu Monat" über entsprechende Anträge entscheiden.
Als öffentliche Werbung definiert der Stadtrat "sämtliche geschriebene, grafische oder bildhafte Reflexion von Information, die dargestellt wird um auf ein Produkt, einen Standort, eine Dienstleistung oder eine Veranstaltung hinzuweisen".
Das vorübergehende Verbot soll mit sofortiger Wirkung in Kraft treten und für sechs Monate gelten. In der Zwischenzeit will die Stadt ihre bisherigen Bestimmungen zum Umgang mit öffentlichen Werbetafeln überarbeiten.
Der Beschluss, der bei der letzten Stadtratssitzung am Mittwoch gefällt wurde, weist darauf hin, dass in Windhoek häufig Reklametafeln ohne die erforderliche Genehmigung der Stadtverwaltung errichtet würden. Da die Stadtverwaltung nicht über das nötige Personal verfüge, könne die illegale Errichtung von Werbeflächen und deren negative Auswirkungen auf das Stadtbild und die Umwelt von Windhoek kaum verhindert werden.
Das Moratorium gilt nur für solche Schilder, die dauerhaft stehen bzw. hängen bleiben sollen. Bei anderen Werbeträgern wie Postern, Transparenten, Flaggen und Tafeln (zum Beispiel von Maklern) will die Stadtverwaltung während der Dauer des Moratoriums "von Monat zu Monat" über entsprechende Anträge entscheiden.
Als öffentliche Werbung definiert der Stadtrat "sämtliche geschriebene, grafische oder bildhafte Reflexion von Information, die dargestellt wird um auf ein Produkt, einen Standort, eine Dienstleistung oder eine Veranstaltung hinzuweisen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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