Staatsanwalt rehabilitiert
Windhoek (ms) - Das Obergericht hat die Verurteilung eines Staatsanwaltes wegen Missachtung des Gerichts annulliert und damit gleichzeitig einen ihm vorgesetzten Magistratsrichter gemaßregelt.
Hintergrund der am Freitag erlassenen Verfügung von Richter Harald Geier ist eine Klage des Staatsanwalts Rowan van Wyk, die sich gegen Magistratsrichter Gerrit van Pletzen richtet. Dieser hatte den Antragsteller am 13. April nach einem heftigen Wortgefecht wegen Missachtung des Gerichts verurteilt und ihm mit einer Haftstrafe von drei Monaten gedroht.
Auslöser war eine Diskussion darüber, wer für die Verzögerung in einem Verfahren gegen zwei des Diebstahls beschuldigte Angeklagte verantwortlich sei. Van Wyk zufolge habe ihn der Magistratsrichter im Verlauf des anschließenden Schlagabtausches mehrmals als „Lügner“ bezeichnet und ihn ermahnt, „die Klappe (zu) halten“.
Dass er ihn anschließend wegen Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen habe, sei unzulässig, weil er (van Wyk) zuvor weder angeklagt worden sei, noch die Gelegenheit erhalten habe, sich zu verteidigen oder die Hilfestellung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus hätte van Pletzen nicht über ihn urteilen dürfen, weil er als direkt Beteiligter befangen gewesen sei.
Dass das Urteil gegen van Wyk nun für unwirksam erklärt wurde, dürfte auch anderen Staatsanwälten am Magistratsgericht in Windhoek Genugtuung verschaffen, die sich wiederholt über die angeblich autoritäre Verhandlungsführung von van Pletzen beklagt haben.
Hintergrund der am Freitag erlassenen Verfügung von Richter Harald Geier ist eine Klage des Staatsanwalts Rowan van Wyk, die sich gegen Magistratsrichter Gerrit van Pletzen richtet. Dieser hatte den Antragsteller am 13. April nach einem heftigen Wortgefecht wegen Missachtung des Gerichts verurteilt und ihm mit einer Haftstrafe von drei Monaten gedroht.
Auslöser war eine Diskussion darüber, wer für die Verzögerung in einem Verfahren gegen zwei des Diebstahls beschuldigte Angeklagte verantwortlich sei. Van Wyk zufolge habe ihn der Magistratsrichter im Verlauf des anschließenden Schlagabtausches mehrmals als „Lügner“ bezeichnet und ihn ermahnt, „die Klappe (zu) halten“.
Dass er ihn anschließend wegen Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen habe, sei unzulässig, weil er (van Wyk) zuvor weder angeklagt worden sei, noch die Gelegenheit erhalten habe, sich zu verteidigen oder die Hilfestellung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus hätte van Pletzen nicht über ihn urteilen dürfen, weil er als direkt Beteiligter befangen gewesen sei.
Dass das Urteil gegen van Wyk nun für unwirksam erklärt wurde, dürfte auch anderen Staatsanwälten am Magistratsgericht in Windhoek Genugtuung verschaffen, die sich wiederholt über die angeblich autoritäre Verhandlungsführung von van Pletzen beklagt haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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