Sprangers kriminell verurteilt
Oberrichterin bekräftigt: Immobilienmakler hat General bestohlen
Von Jana-Mari Smith & Frank Steffen, Windhoek
Der Immobilienmakler Erwin Sprangers wurde am vergangenen Freitag am Windhoeker Obergericht von Richterin Eileen Rakow auf sechs Anklagen des Diebstahls und der Geldwäsche für schuldig befunden. Francois Olenga, ein General aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) hatte Spranger im Januar 2010 eine Summe in Höhe von 900000 US$ überwiesen, mit denen zwei Grundstücksentwicklungen in Swakopmund und weitere Immobilien hätten finanziert werden sollen.
Bereits im Juni 2019 hatte Richter Thomas Masuku dem General im Rahmen eines Zivilverfahrens die Rückzahlung von umgerechnet 12,3 Millionen N$ zugesprochen (AZ berichtete). Am Freitag verurteilte Oberrichterin Rakow Sprangers wegen sechs der sieben Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Geldern, die General Olenga zwischen Februar und Juli 2010 zweckbedingt auf sein Konto eingezahlt hatte. Sprangers Frau war ursprünglich ebenfalls angeklagt worden, wurde aber bereits im Vorjahr freigesprochen.
Rakow sprach Sprangers auf die erste Anklage wegen Betrugs frei; der Staat habe Betrug nicht „zweifelsfrei“ bewiesen. Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte „während der ursprünglichen Gespräche eine betrügerische Absicht gehegt“ habe, so Rakow. Sprangers habe aber in allen weiteren sechs von insgesamt sieben Klagen Diebstahlsdelikte durch Umwandlung begangen, indem er das Geld unter seine Kontrolle gebracht und festes Eigentum in Namibia angeschafft habe. Indessen berücksichtige das Gericht die Tatsache, dass Sprangers 50000 US$ zurückgeleistet habe.
Als Eigentümer des Betriebs Kintscher Estate Agents (Immobilienmakler) hätte der Angeklagte den Kläger bereits seit 2003 gekannt, hatte der Staat angeführt. Im Januar 2010 hatte sich das Duo mündlich dahingehend geeinigt, dass Olenga 900 000 US$ (oder 6785318,76 N$) auf das Treuhandkonto der Firma Kintscher Estate Agents einzahlen würde, um Immobilien in Namibia zu entwickeln und in diese zu investieren. Sprangers hatte sich dazu bereit erklärt, das Geld nur infolge direkter Anweisungen von Olenga auszugeben. Das Geld wurde in fünf Tranchen im Zeitraum Februar bis Juli 2010 überwiesen.
Sprangers hatte nach wie vor an seiner Behauptung festgehalten, dass das Geld aus der Veräußerung einer seltenen chinesischen Qiaolong-Vase im Werte von 10 Millionen N$ stamme. Ein anonymer Käufer habe diese von ihm erworben und Olenga habe für seine Vermittlung dieses Geschäfts 500000 N$ als Kommission erhalten. Bereits im Vorjahr hatte er im Gericht behauptet, dass die Vase von seiner verstorbenen Schwester stammte, die sie wiederum von einer verstorbenen Tante erhalten hatte. Er war jedoch nicht in der Lage, einen dokumentarischen Beweis, einschließlich eines Fotos, der fraglichen Vase vorzulegen.
Rakow urteilte, dass die Version des Angeklagten anzuzweifeln sei. Es habe zwar Unstimmigkeiten in der Beweisführung gegeben, doch habe sie berücksichtigt, dass sich die Ereignisse vor 10 Jahren zugetragen hätten. Jan Wessels von Stern & Barnard vertrat Sprangers, während der Staat von Staatsanwalt Erick Moyo vertreten wurde. Sprangers bleibt vorerst in Polizeigewahrsam und wartet nun auf die Verkündigung des Strafmaßes. Der Fall wurde aufs Monatsende vertagt.
Der Immobilienmakler Erwin Sprangers wurde am vergangenen Freitag am Windhoeker Obergericht von Richterin Eileen Rakow auf sechs Anklagen des Diebstahls und der Geldwäsche für schuldig befunden. Francois Olenga, ein General aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) hatte Spranger im Januar 2010 eine Summe in Höhe von 900000 US$ überwiesen, mit denen zwei Grundstücksentwicklungen in Swakopmund und weitere Immobilien hätten finanziert werden sollen.
Bereits im Juni 2019 hatte Richter Thomas Masuku dem General im Rahmen eines Zivilverfahrens die Rückzahlung von umgerechnet 12,3 Millionen N$ zugesprochen (AZ berichtete). Am Freitag verurteilte Oberrichterin Rakow Sprangers wegen sechs der sieben Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Geldern, die General Olenga zwischen Februar und Juli 2010 zweckbedingt auf sein Konto eingezahlt hatte. Sprangers Frau war ursprünglich ebenfalls angeklagt worden, wurde aber bereits im Vorjahr freigesprochen.
Rakow sprach Sprangers auf die erste Anklage wegen Betrugs frei; der Staat habe Betrug nicht „zweifelsfrei“ bewiesen. Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte „während der ursprünglichen Gespräche eine betrügerische Absicht gehegt“ habe, so Rakow. Sprangers habe aber in allen weiteren sechs von insgesamt sieben Klagen Diebstahlsdelikte durch Umwandlung begangen, indem er das Geld unter seine Kontrolle gebracht und festes Eigentum in Namibia angeschafft habe. Indessen berücksichtige das Gericht die Tatsache, dass Sprangers 50000 US$ zurückgeleistet habe.
Als Eigentümer des Betriebs Kintscher Estate Agents (Immobilienmakler) hätte der Angeklagte den Kläger bereits seit 2003 gekannt, hatte der Staat angeführt. Im Januar 2010 hatte sich das Duo mündlich dahingehend geeinigt, dass Olenga 900 000 US$ (oder 6785318,76 N$) auf das Treuhandkonto der Firma Kintscher Estate Agents einzahlen würde, um Immobilien in Namibia zu entwickeln und in diese zu investieren. Sprangers hatte sich dazu bereit erklärt, das Geld nur infolge direkter Anweisungen von Olenga auszugeben. Das Geld wurde in fünf Tranchen im Zeitraum Februar bis Juli 2010 überwiesen.
Sprangers hatte nach wie vor an seiner Behauptung festgehalten, dass das Geld aus der Veräußerung einer seltenen chinesischen Qiaolong-Vase im Werte von 10 Millionen N$ stamme. Ein anonymer Käufer habe diese von ihm erworben und Olenga habe für seine Vermittlung dieses Geschäfts 500000 N$ als Kommission erhalten. Bereits im Vorjahr hatte er im Gericht behauptet, dass die Vase von seiner verstorbenen Schwester stammte, die sie wiederum von einer verstorbenen Tante erhalten hatte. Er war jedoch nicht in der Lage, einen dokumentarischen Beweis, einschließlich eines Fotos, der fraglichen Vase vorzulegen.
Rakow urteilte, dass die Version des Angeklagten anzuzweifeln sei. Es habe zwar Unstimmigkeiten in der Beweisführung gegeben, doch habe sie berücksichtigt, dass sich die Ereignisse vor 10 Jahren zugetragen hätten. Jan Wessels von Stern & Barnard vertrat Sprangers, während der Staat von Staatsanwalt Erick Moyo vertreten wurde. Sprangers bleibt vorerst in Polizeigewahrsam und wartet nun auf die Verkündigung des Strafmaßes. Der Fall wurde aufs Monatsende vertagt.
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Allgemeine Zeitung
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