Spielverderber im Visier
Kläger erzwingen Maßnahmen gegen illegale Spiellokale
Von Marc Springer
Windhoek
Im Zuge der gestern angenommenen Einigung erklären sich das beklagte Ministerium und der ihm angegliederte Kasino-Rat bereit, binnen 90 Tagen zusätzliche Inspektoren anzustellen, die illegale Spiellokale identifizieren und sicherstellen sollen, dass diese in Zukunft gesetzlichen Vorschriften folgen. Ferner garantiert das Ministerium, binnen 120 Tagen einen Bericht mit den Erkenntnissen der Inspektoren zu erstellen und dem Gericht vorzulegen. Auf Grundlage dieser Bilanz sollen die Antragsteller dann entscheiden, ob sie vor einer weiteren Vorverhandlung ihres Anliegens am 14. Februar 2020 ihre Klage ergänzen oder abwandeln wollen.
Die Klage stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung von André Etienne Botha, dem Vorsitzenden des Glückspiel-Verbands. Darin führt er an, die 71 Mitglieder des Vereins würden zusammen über 579 Glückspielautomaten verfügen und hätten gemeinsam „mehrere hundert Millionen N$“ in ihre jeweiligen Establishments investiert. In den vergangenen fünf Jahren seien ihre Umsätze jedoch stark zurückgegangen und dadurch sogar ihre Existenz bedroht, weil illegale Spiellokale „wie Pilze aus dem Boden sprießen“.
Botha zufolge hätten die Mitglieder seines Verbands gegenüber diesen Spielbanken einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, weil jene keinerlei Abgaben zahlen würden. Die registrierten Spielotheken und Kasinos hingegen müssten nicht nur monatlich fünf Prozent ihres Einkommens an das MET abführen sondern darauf auch zusätzlich 15 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Darüber hinaus müssten sie 10000 N$ für eine Betriebsgenehmigung und weitere 1000 N$ für jeden von ihnen erworbenen Spielautomaten abtreten, während illegale Spiellokale weder Lizenzgebühren, noch sonstige Abgaben oder Steuern entrichten würden.
Darüber hinaus dürften registrierte Betreiber nur eine gewisse Anzahl an Glückspielautomaten mit vorgeschriebener Qualitätsnormung anschaffen und müssten bei der räumlichen Ausprägung ihrer Lokale gewisse Standards einhalten. Die illegalen Betreiber hingegen würden diese Auflagen missachten und dadurch erhebliche Kosten sparen. So könnten sie ihren Profit erheblich steigern und damit weitere Glückspielautomaten anschaffen und zusätzliche Kundschaft anlocken, die den lizensierten Anbietern verloren gehe.
Nach Darstellung von Botha würden alle lizensierten Spiellokale und Kasinos derzeit über etwa 2800 Glückspielautomaten verfügen. Im Gegensatz dazu seien über 20000 (oder rund zehn Mal so viel) illegal betriebene Automaten im Einsatz, deren Besitzer keinerlei Gebühren oder Abgaben zahlen würden. Da dies direkt zu Lasten der registrierten Betreiber gehe und das Ministerium trotz Drängen des Glückspiel-Verbands nichts gegen den angeblichen Wildwuchs illegaler Establishments unternommen habe, hätten die Antragsteller keine Alternative zu ihrer Klage gehabt.
Windhoek
Im Zuge der gestern angenommenen Einigung erklären sich das beklagte Ministerium und der ihm angegliederte Kasino-Rat bereit, binnen 90 Tagen zusätzliche Inspektoren anzustellen, die illegale Spiellokale identifizieren und sicherstellen sollen, dass diese in Zukunft gesetzlichen Vorschriften folgen. Ferner garantiert das Ministerium, binnen 120 Tagen einen Bericht mit den Erkenntnissen der Inspektoren zu erstellen und dem Gericht vorzulegen. Auf Grundlage dieser Bilanz sollen die Antragsteller dann entscheiden, ob sie vor einer weiteren Vorverhandlung ihres Anliegens am 14. Februar 2020 ihre Klage ergänzen oder abwandeln wollen.
Die Klage stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung von André Etienne Botha, dem Vorsitzenden des Glückspiel-Verbands. Darin führt er an, die 71 Mitglieder des Vereins würden zusammen über 579 Glückspielautomaten verfügen und hätten gemeinsam „mehrere hundert Millionen N$“ in ihre jeweiligen Establishments investiert. In den vergangenen fünf Jahren seien ihre Umsätze jedoch stark zurückgegangen und dadurch sogar ihre Existenz bedroht, weil illegale Spiellokale „wie Pilze aus dem Boden sprießen“.
Botha zufolge hätten die Mitglieder seines Verbands gegenüber diesen Spielbanken einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, weil jene keinerlei Abgaben zahlen würden. Die registrierten Spielotheken und Kasinos hingegen müssten nicht nur monatlich fünf Prozent ihres Einkommens an das MET abführen sondern darauf auch zusätzlich 15 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Darüber hinaus müssten sie 10000 N$ für eine Betriebsgenehmigung und weitere 1000 N$ für jeden von ihnen erworbenen Spielautomaten abtreten, während illegale Spiellokale weder Lizenzgebühren, noch sonstige Abgaben oder Steuern entrichten würden.
Darüber hinaus dürften registrierte Betreiber nur eine gewisse Anzahl an Glückspielautomaten mit vorgeschriebener Qualitätsnormung anschaffen und müssten bei der räumlichen Ausprägung ihrer Lokale gewisse Standards einhalten. Die illegalen Betreiber hingegen würden diese Auflagen missachten und dadurch erhebliche Kosten sparen. So könnten sie ihren Profit erheblich steigern und damit weitere Glückspielautomaten anschaffen und zusätzliche Kundschaft anlocken, die den lizensierten Anbietern verloren gehe.
Nach Darstellung von Botha würden alle lizensierten Spiellokale und Kasinos derzeit über etwa 2800 Glückspielautomaten verfügen. Im Gegensatz dazu seien über 20000 (oder rund zehn Mal so viel) illegal betriebene Automaten im Einsatz, deren Besitzer keinerlei Gebühren oder Abgaben zahlen würden. Da dies direkt zu Lasten der registrierten Betreiber gehe und das Ministerium trotz Drängen des Glückspiel-Verbands nichts gegen den angeblichen Wildwuchs illegaler Establishments unternommen habe, hätten die Antragsteller keine Alternative zu ihrer Klage gehabt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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