SME-Bank vertagt Todesurteil
SME-Bank vertagt Todesurteil

SME-Bank vertagt Todesurteil

Liquidierung vorerst aufgeschoben aber damit kaum aufgehoben
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Nachdem die Bank am 7. Juli durch eine einstweilige Verfügung von Richterin Hannelie Prinsloo formal der Kontrolle der Konkursverwalter David Bruni und Ian McLaren unterstellt wurde, sollten die davon betroffenen Antragsgegner am Freitag Argumente dafür vorbringen, warum die vorläufige Liquidierung nicht bestätigt werden und damit die endgültige Abwicklung der Bank beginnen solle.

Die dafür notwendige Verhandlung kam jedoch nicht zustande, weil die nebenbeklagten Antragsgegner Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties, die jeweils 35 Prozent und 5 Prozent Anteile an der SME-Bank halten, Einspruch gegen das bisher verfolgten Prozedere erhoben. Folglich wurde der vorläufige Liquidierungsbefehl auf den 18. Oktober verlängert. Bis dahin soll geklärt werden, ob die Zentralbank, (BoN), die die Liquidierung beantragt hat, sämtliche dafür notwendigen Schritte eingehalten hat und über die erforderliche Klageberechtigung verfügt.

Der Anwalt Sisa Namandje, der die Metropolitan Bank und Eagle Properties vertritt, bestreit dies in einer entsprechenden Eingabe. Darin hebt er hervor, gemäß Firmengesetz dürfe eine Liquidierung nur von der durch Pleite betroffenen Firma oder einem ihrer Gläubiger beantragt, bzw. auf deren Wunsch durch das Gericht veranlasst werden. Dies treffe in aktuellem Fall nicht zu, weil nicht die Zentralbank, sondern die namibische Regierung Anteilseigner der SME-Bank sei.

Demnach sei die BoN lediglich befugt, das Finanzgebaren eines ihr unterstehenden Finanzinstituts untersuchen zu lassen, dort tätige Direktoren oder Geschäftsführer des Amtes zu entheben, ihm weitere Kredite zu verweigern oder im Ernstfall dessen Leitung zu übernehmen. Gemäß dieser Vorschriften sei ein Antrag auf Liquidierung erst als letzte Möglichkeit vorgesehen, wenn alle anderen Maßnahmen gescheitert seien, was im Falle der SME-Bank bisher nicht geschehen sei. Demnach beantragt Namandje, die vorläufige Liquidierungsverfügung zu verlängern und den sieben Antragsgegnern bis dahin Gelegenheit zu bieten in eidesstattlichen Erklärungen über die konkrete Situation der Bank zu informieren.

Die von Advokat Andrew Corbett vertretene BoN hält das für überflüssig. Schließlich sei Richterin Prinsloo in ihrem Urteil vom 7. Juli bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verbindlichkeiten der SME-Bank deren Vermögenswerte bei weitem übersteigen und diese außer Stande ist, ihre finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Ferner habe sie in ihrem Urteil festgestellt, dass „der finanzielle Unterbau der Bank verschwunden”, diese kommerziell insolvent und nicht mehr in der Lage sei, Handel zu treiben. Demnach müsse die vorläufige Liquidierung der SME-Bank bestätigt und deren Abwicklung unabhängig von den angeblich unberechtigten Einsprüchen der beiden ausländischen Teilhaber eingeleitet werden.

Die Bank verfügte vor ihrer einstweiligen Liquidierung über Vermögenswerte in Höhe von 998 Millionen N$ der Verbindlichkeiten von 1,16 Milliarden N$ gegenüberstanden und woraus sich ein Fehlbetrag von 162 Millionen N$ ergibt. Die Finanzreserven betrugen nur 3,8 Millionen N$, obwohl die Bank seit ihrer Gründung im Jahre 2013 von der Regierung Zuschüsse in Höhe von rund 449 Millionen N$ erhalten hat. Das führt die BoN darauf zurück, dass sich die SME-Bank nicht auf ihren Kernauftrag konzentriert hat, klein- und mittelständische Betriebe (SME) mit Krediten zu unterstützen. Vielmehr habe die Geschäftsführung in einigen riskanten Spekulationsgeschäften rund 174 Millionen N$ verloren und auch unwiederbringliche Kredite an Empfänger ausgereicht, die nicht zu dieser Zielgruppe gehören.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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