Simbabwe-Route wieder aufgenommen
Windhoek (nic) – Air Namibia fliegt seit gestern wieder Simbabwe an. Dies hatte die namibische Fluggesellschaft am Freitag schriftlich in einer Pressemeldung angekündigt und erklärt, dass damit die vorübergebende Umleitung der Flüge nach Livingstone, Sambia, wieder aufgehoben sei. Der Flugplan werde nicht geändert, so Air Namibia. Demnach wird die Verbindung von Windhoek zu den Viktoria-Wasserfällen montags, mittwochs, donnerstags, freitags, samstags und sonntags angeboten (Abflug 14.15 Uhr, Ankunft 15.50 Uhr), während die Strecke von Windhoek nach Harare dienstags, freitags und sonntags bedient werde (Abflug 8.45 Uhr, Ankunft 10.50 Uhr).
„Die Entscheidung, künftig Simbabwe wieder anzufliegen, folgt einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs“, lautet es weiter in der Meldung. Dieses garantiere Air Namibia, dass „kein Eigentum oder eine von der Fluggesellschaft geleasten Maschine“ im Rahmen der laufenden Gerichtsverhandlung zwischen der Fluggesellschaft und einer Familie aus Simbabwe mehr beschlagnahmt werde.
Die fünfköpfige Familie - Kläger in dem Verfahren - werfen der Fluggesellschaft vor, ihr im Februar dieses Jahres einen Flug von Windhoek nach Frankfurt unrechtmäßig verweigert zu haben, als sie über Deutschland zu ihrem Endziel, die Türkei, reisen wollten. Air Namibia hält dagegen, die Familie „auf Anweisung der deutschen Immigrationsbeamten“ abgelehnt zu haben, da sie die Einreisebestimmungen nach Deutschland nicht erfüllt hätten. Im Rahmen der Ermittlungen war daraufhin auf Anweisung des Obersten Gerichts am 5. Oktober eine von West Air geleaste Maschine einen Tag lang in Harare beschlagnahmt worden (AZ berichtete).
„Die Entscheidung, künftig Simbabwe wieder anzufliegen, folgt einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs“, lautet es weiter in der Meldung. Dieses garantiere Air Namibia, dass „kein Eigentum oder eine von der Fluggesellschaft geleasten Maschine“ im Rahmen der laufenden Gerichtsverhandlung zwischen der Fluggesellschaft und einer Familie aus Simbabwe mehr beschlagnahmt werde.
Die fünfköpfige Familie - Kläger in dem Verfahren - werfen der Fluggesellschaft vor, ihr im Februar dieses Jahres einen Flug von Windhoek nach Frankfurt unrechtmäßig verweigert zu haben, als sie über Deutschland zu ihrem Endziel, die Türkei, reisen wollten. Air Namibia hält dagegen, die Familie „auf Anweisung der deutschen Immigrationsbeamten“ abgelehnt zu haben, da sie die Einreisebestimmungen nach Deutschland nicht erfüllt hätten. Im Rahmen der Ermittlungen war daraufhin auf Anweisung des Obersten Gerichts am 5. Oktober eine von West Air geleaste Maschine einen Tag lang in Harare beschlagnahmt worden (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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