29 April 2016 | Polizei & Gericht
Sieg für Separatisten
In einer gestern von Richter Elton Hoff erlassenen Verfügung wird allen der wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen verurteilten Separatisten die gewünschte Revisionsgenehmigung erteilt. Außerdem wird 11 von ihnen gestattet, das ihnen auferlegte Strafmaß anzufechten. Die 30 Betroffenen waren am 8. Dezember vergangen Jahres zu Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren verurteilt und damit rund 11 Jahre nach Verhandlungsbeginn das längste Verfahren in der namibischen Justizgeschichte abgeschlossen worden.
Das Nachspiel am Obersten Gericht könnte den Mammutprozess nun noch deutlich verlängern, weil auch das Berufungsbegehr der Staatsanwaltschaft Erfolg hatte, das sich gegen die Strafbemessung richtet. Das Oberste Gericht wird folglich drei weitgehend getrennte Revisionsanträge behandeln und isoliert voneinander bewerten müssen.
Wie lang das dauern wird ist derzeit ungewiss und wird auch davon abhängen, ob die daran beteiligten Richter die auf rund 42000 Seiten protokollierten Aussagen der 380 vernommenen Staatszeugen im Detail rekapitulieren werden. Der Anwalt Patrick Kauta hatte während der Verhandlung der Revisionsanträge im Namen der zehn Verteidiger erklärt, eine solche Form der Neuverhandlung sei überflüssig weil sich die Revision im Kern nur um zwei juristische Aspekte drehe, die unabhängig von der Beweislage gegen die Angeklagten entschieden werden könnten.
Zum einen sei dabei zu klären, ob die Verurteilung der Separatisten wegen neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen rechtens gewesen und ihnen der dafür notwendige Vorsatz nachgewiesen worden sei. Zum anderen müsse abschließend festgestellt werden, ob Hoff befugt gewesen sei, der Staatsanwaltschaft den Einsatz eines Foto-Albums mit Bildern der Angeklagten zu gestatten, die Zeugen vor ihrer Vernehmung gezeigt worden seien und ihnen eventuell die Identifizierung von Beschuldigten erleichtert habe.
In seiner Strafmaßverkündung hatte Hoff die Separatisten in Anführer, Soldaten, Unterstützer und Mitwisser gruppiert, bei denen die Schwere der Schuld unterschiedlich ausgeprägt sei. Anhand dieser Klassifizierung wurden die fünf als Anführer eingestuften Angeklagten zu 18 Jahren Haft verurteilt und die schweigenden Mitwisser mit drei Jahren Haft für ihr Versäumnis bestraft, ihre Kenntnis über separatistische Bestrebungen im Caprivi (heute Sambesi-Region) kundzutun und damit die bewaffnete Erhebung vom 2. August 1999 zu verhindern.