Sexueller Übergriff führt zu Haftstrafen
Windhoek (ms) - Das Obergericht hat drei Männer wegen der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer Frau zu Haftstrafen zwischen 11 und 14 Jahren verurteilt.
In seiner Strafmaßverkündung hob Richter Alfred Siboleka hervor, dass die weiterhin grassierende Gewalt an wehrlosen Frauen nach abschreckenden Haftstrafen für die Täter verlange. Gleichzeitig jedoch schränkte er im aktuellen Fall ein, dass die drei Angeklagten zur Tatzeit noch minderjährig waren und für sie folglich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe von 15 Jahren Freiheitsentzug gelte.
Die drei Beschuldigten Victum Gomeb, Elvis Gau-Goab und Harry Patrick Bowe wurden am 27. September schuldig gesprochen. Siboleka sah es damals als erwiesen an, dass sie am 13. Mai 2010 das Opfer Benita E. nach einem Kneipenbesuch in Khorixas überwältigt und nacheinander vergewaltigt haben. Weil sie dabei in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt haben, wurden sie alle in jeweils drei Fällen wegen Vergewaltigung verurteilt.
Demnach wurden Gomeb und Gau-Goab wegen der selbst verübten Vergewaltigung jeweils sechs und wegen Beihilfe zur Vergewaltigung in zwei Fällen jeweils vier Jahre Haft auferlegt. Bowe erhielt wegen Vergewaltigung fünf und wegen Beihilfe in zwei Fällen jeweils drei Jahre Gefängnis.
In seiner Strafmaßverkündung hob Richter Alfred Siboleka hervor, dass die weiterhin grassierende Gewalt an wehrlosen Frauen nach abschreckenden Haftstrafen für die Täter verlange. Gleichzeitig jedoch schränkte er im aktuellen Fall ein, dass die drei Angeklagten zur Tatzeit noch minderjährig waren und für sie folglich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe von 15 Jahren Freiheitsentzug gelte.
Die drei Beschuldigten Victum Gomeb, Elvis Gau-Goab und Harry Patrick Bowe wurden am 27. September schuldig gesprochen. Siboleka sah es damals als erwiesen an, dass sie am 13. Mai 2010 das Opfer Benita E. nach einem Kneipenbesuch in Khorixas überwältigt und nacheinander vergewaltigt haben. Weil sie dabei in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt haben, wurden sie alle in jeweils drei Fällen wegen Vergewaltigung verurteilt.
Demnach wurden Gomeb und Gau-Goab wegen der selbst verübten Vergewaltigung jeweils sechs und wegen Beihilfe zur Vergewaltigung in zwei Fällen jeweils vier Jahre Haft auferlegt. Bowe erhielt wegen Vergewaltigung fünf und wegen Beihilfe in zwei Fällen jeweils drei Jahre Gefängnis.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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