Selbstverständlich, oder nicht?
Die Schulferien haben begonnen, es steht ein langes Wochenende bevor und die Polizei fühlt sich angesichts des drohenden Verkehrsaufkommens gezwungen, Straßennutzer zu ermahnen, sich an die Regeln zu halten. Es ist ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft, dass etwas, was sich von selbst versteht, unmissverständlich betont werden muss.
Die Ermahnung der Behörden an Verkehrsteilnehmer vorsichtig zu fahren, Rücksicht auf andere zu nehmen und die Regeln einzuhalten, liest sich als verzweifelter Appell einer Instanz, die mit der Verantwortung überfordert zu sein scheint. Denn auch wenn der Polizei häufig (und oft zu Recht) vorgeworfen wird, ihrer Pflicht nicht nachzukommen, haben die Beamten in einer Hinsicht Recht, was aber meist als Ausrede empfunden wird: Die Beamten können nicht an jedem Ort zur gleichen Zeit sein. Und es sind genau diese Lücken der Aufsicht, die Verkehrssünder schamlos ausnutzen.
Es ist erfreulich, dass die Polizei einen mehrmonatigen Einsatz angekündigt hat, um Namibias Hauptverkehrsadern verstärkt zu kontrollieren. Die Ordnungshüter haben selbst erkannt, dass ihre Heimat für ihre berüchtigte Unfallneigung bekannt ist und vielen Straßennutzern offensichtlich ein Verständnis für vorschriftsmäßiges Fahrverhalten fehlt. Die Polizei warnt (bzw. erinnert daran), dass „jeder Missetäter entsprechend des Gesetzes zur Verantwortung gezogen wird“. Da fragt man sich doch: War das bisher anders?
Eine verstärkte Polizeipräsenz ist definitiv ein guter Ansatz, der aber nur wirksam ist, wenn die Gesetze und Verkehrsregeln auch (wie versprochen) angewendet werden. Denn werden „Kleinigkeiten“ – Bahnwechsel ohne Blinklicht, Stoppschilder oder Vorfahrt missachten, bei Rot noch über die Ampel, unerlaubte Kehrtwendungen, usw. – nicht geahndet und toleriert, dann setzt der Herdentrieb ein: Die Apathie gegenüber den Regeln wächst, verkehrswidriges Verhalten macht Schule und allgemeine Vorsicht verliert ihre Selbstverständlichkeit.
Clemens von Alten
Die Ermahnung der Behörden an Verkehrsteilnehmer vorsichtig zu fahren, Rücksicht auf andere zu nehmen und die Regeln einzuhalten, liest sich als verzweifelter Appell einer Instanz, die mit der Verantwortung überfordert zu sein scheint. Denn auch wenn der Polizei häufig (und oft zu Recht) vorgeworfen wird, ihrer Pflicht nicht nachzukommen, haben die Beamten in einer Hinsicht Recht, was aber meist als Ausrede empfunden wird: Die Beamten können nicht an jedem Ort zur gleichen Zeit sein. Und es sind genau diese Lücken der Aufsicht, die Verkehrssünder schamlos ausnutzen.
Es ist erfreulich, dass die Polizei einen mehrmonatigen Einsatz angekündigt hat, um Namibias Hauptverkehrsadern verstärkt zu kontrollieren. Die Ordnungshüter haben selbst erkannt, dass ihre Heimat für ihre berüchtigte Unfallneigung bekannt ist und vielen Straßennutzern offensichtlich ein Verständnis für vorschriftsmäßiges Fahrverhalten fehlt. Die Polizei warnt (bzw. erinnert daran), dass „jeder Missetäter entsprechend des Gesetzes zur Verantwortung gezogen wird“. Da fragt man sich doch: War das bisher anders?
Eine verstärkte Polizeipräsenz ist definitiv ein guter Ansatz, der aber nur wirksam ist, wenn die Gesetze und Verkehrsregeln auch (wie versprochen) angewendet werden. Denn werden „Kleinigkeiten“ – Bahnwechsel ohne Blinklicht, Stoppschilder oder Vorfahrt missachten, bei Rot noch über die Ampel, unerlaubte Kehrtwendungen, usw. – nicht geahndet und toleriert, dann setzt der Herdentrieb ein: Die Apathie gegenüber den Regeln wächst, verkehrswidriges Verhalten macht Schule und allgemeine Vorsicht verliert ihre Selbstverständlichkeit.
Clemens von Alten
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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