Südafrikaner schikaniert
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Südafrikaner schikaniert

Innenministerium missachtet erneut richterliche Verfügung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Ob diese Haltung rechtens ist, will Richter Thomas Masuku heute entscheiden. Hintergrund ist ein gestern verhandelter Eilantrag des Südafrikaners Coenraad Prollius, der seit acht Jahren in Namibia lebt und hier einen Friseursalon gegründet hat, der inzwischen 12 Angestellte beschäftigt. Prollius zufolge hat er sich im Jahr 2008 in Namibia niedergelassen und ist hier seitdem dauerhaft auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis berufstätig gewesen.

Am 5. April dieses Jahres sei ein weiterer Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis vom Innenministerium mit der Begründung abgelehnt worden, der Markt in seinem Berufsfeld sei “übersättigt“. Während eine von ihm eingelegte Berufung gegen diese Entscheidung noch anhängig gewesen sei, habe ihn das Ministerium am 10. August aufgefordert, binnen sieben Tagen das Land zu verlassen. Dagegen hatte Prollius geklagt und am 17. August von Richter Shafimana Ueitele die gewünschte Verfügung erhalten, die sowohl die Ablehnung seines Antrags auf Arbeitserlaubnis, als auch den Deportationsbescheid für null und nichtig erklärt. Der Richter folgte damit der Argumentation des Kläger-Anwalts Raymond Heathcote, wonach sein Mandant solange nicht abgeschoben werden dürfe, bis über seinen Einspruch gegen die Nichtverlängerung seiner Arbeitserlaubnis entschieden wurde.

Obwohl die einstweilige Verfügung Prollius ein vorläufiges Aufenthaltsrecht in Namibia garantiert, wird dieses Recht vom Innenministerium derart relativiert, dass sich der Südafrikaner zu einer weiteren Klage genötigt sieht. Anlass dafür ist die Tatsache, dass er seine beiden schwer kranken Eltern in Südafrika besuchen will, das Innenministerium ihm jedoch ein von ihm beantragtes Visum zur Wiedereinreise verweigert hat. Weil Prollius fürchtet, nach dem Auslandsaufenthalt von Immigrationsbeamten an der Rückeinreise gehindert zu werden, will er über den gestern verhandelten Eilantrag ein so genanntes identity certificate beim Innenministerium einklagen, dass ihm sein Aufenthaltsrecht in Namibia bestätigt und damit auch die Rückreise-Erlaubnis garantiert.

Heathcote zufolge hat er darauf juristisch Anspruch, weil er bereits länger als die vorgeschriebenen zwei Jahre in Namibia lebt und die Absicht hat, sich auch in Zukunft dauerhaft hier aufzuhalten. Damit sei er in Namibia gewöhnlich wohnhaft und als solches von den Auflagen des Immigrationsgesetzes befreit, das für Ausländer eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bzw. eine Rückeinreise-Erlaubnis verlange. Das beklagte Innenministerium widerspricht dem mit Hinweis darauf, Prollius benötige eine Aufenthaltserlaubnis, um hier verweilen zu dürfen. Da er über eine solche nicht verfüge, könne er auch im Falle einer Ausreise nicht nach Namibia zurückkehren.

Daran ändert laut Ministerium auch die einstweilige Verfügung des Gerichts nichts, die den Aufenthalt des Ausländers in Namibia nicht legitimiere. “Meine Mandanten betrachten den Kläger weiterhin als illegalen Immigranten und fühlen sich durch die Verfügung lediglich verpflichtet, diesen in Namibia vorläufig zu dulden“, betonte der Anwalt des Innenministeriums, Ngatlatue Kandovazu, in seiner Beweisführung.

Die Verfügung sei grundsätzlich nicht mit einer Aufenthaltsgenehmigung vergleichbar und berechtige Prollius folglich auch nicht, „in Namibia ein- und auszureisen, wie es ihm behagt“. Zwar habe das Ministerium Verständnis für das Bedürfnis des Klägers, die kranken Eltern zu besuchen, und wolle ihn daran auch nicht hindern. Sollte er jedoch nach Südafrika reisen, müsse er dort auf den Ausgang seiner Berufung gegen die Nichtverlängerung seiner Arbeitserlaubnis warten und dürfe erst dann nach Namibia zurückkehren, wenn diese in seinem Sinne entschieden worden sei.

“Die Verfügung garantiert dem Kläger kein Aufenthaltsrecht, sondern setzt nur vorläufig seine Abschiebung außer Kraft“, hob Kandovazu abschließend hervor und ergänzte: “Er ist und bleibt ein illegaler Einwanderer und daran ändert auch die Verfügung von Richter Ueitele nichts.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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