Südafrika bleibt im ICC
Antrag mit sofortiger Wirkung zurückgezogen
Johannesburg (dpa) - Südafrika hat seinen Antrag auf den Austritt vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zurückgezogen. Ein Gericht hatte Ende Februar den von der Regierung in Pretoria angestrebten Austritt ohne Zustimmung des Parlaments für unzulässig erklärt. Der Antrag werde daher mit sofortiger Wirkung zurückgezogen, hieß es in einem auf Dienstag datierten Schreiben der Regierung an UN-Generalsekretär António Guterres.
Südafrika hatte im Oktober mit einem Schreiben an die Vereinten Nationen die Zusammenarbeit mit dem Gericht in Den Haag aufgekündigt. Der Austritt wäre ein Jahr später wirksam geworden. Bislang ist unklar, ob sich die Regierungspartei ANC im Parlament nun um eine Zustimmung bemühen wird.
Unter dem Anti-Apartheid-Kämpfer Nelson Mandela gehörte Südafrika zu den stärksten Unterstützern des Weltstrafgerichts in Afrika. Zuletzt hat sich in Afrika aber verstärkt Opposition gegen das Gericht gebildet. Kritisiert wird, dass der Gerichtshof bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess macht.
Der ICC verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift.
Südafrika hatte im Oktober mit einem Schreiben an die Vereinten Nationen die Zusammenarbeit mit dem Gericht in Den Haag aufgekündigt. Der Austritt wäre ein Jahr später wirksam geworden. Bislang ist unklar, ob sich die Regierungspartei ANC im Parlament nun um eine Zustimmung bemühen wird.
Unter dem Anti-Apartheid-Kämpfer Nelson Mandela gehörte Südafrika zu den stärksten Unterstützern des Weltstrafgerichts in Afrika. Zuletzt hat sich in Afrika aber verstärkt Opposition gegen das Gericht gebildet. Kritisiert wird, dass der Gerichtshof bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess macht.
Der ICC verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift.
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Allgemeine Zeitung
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