Schwere Wahrheitsfindung
Bei dem Prozess gegen 120 mutmaßliche Caprivi-Separatisten gestaltet sich die Wahrheitsfindung besonders schwierig, weil die bisherigen Zeugen in zentralen Fragen keine Auskunft geben können.
So wurde in Person von Progress Mimbonda der dreizehnte Zeuge gestern nach nur 3 Stunden Vernehmung von der Staatsanwaltschaft entlassen, weil er zwar an zwei Geheimtreffen teilgenommen, aber insgesamt keinen Einblick in die Planung des Aufstands vom 2. August 1999 erhalten hat. Ähnliches gilt auch für die anderen 12 Zeugen, denen ebenfalls nur Umrisse über die Vorbereitung der Erhebung bekannt sind.
Ohne konkrete Angaben der Zeugen, bleibt die Vorgeschichte der Rebellion aber im Dunkeln und wird nur in Fragmenten sichtbar. Dieser Umstand hat auch damit zu tun, dass die Revolte offensichtlich nicht zentral durchgeplant und koordiniert wurde und deshalb keiner der Zeugen einen Gesamtüberblick der Ereignisse hat.
So verwundert es kaum, dass in der seit nunmehr drei Monaten andauernden Verhandlung bisher nur rund 30 der 120 Angeklagten von Zeugen als Beteiligte genannt und identifiziert wurden. Gegen die restlichen 90 Beschuldigten liegen also keine belastenden Aussagen vor, weshalb ihnen der Freispruch winkt, wenn nicht wider Erwarten noch weitere Zeugen mit konkreten Hinweisen auf deren Schuld aufwarten können.
So wurde in Person von Progress Mimbonda der dreizehnte Zeuge gestern nach nur 3 Stunden Vernehmung von der Staatsanwaltschaft entlassen, weil er zwar an zwei Geheimtreffen teilgenommen, aber insgesamt keinen Einblick in die Planung des Aufstands vom 2. August 1999 erhalten hat. Ähnliches gilt auch für die anderen 12 Zeugen, denen ebenfalls nur Umrisse über die Vorbereitung der Erhebung bekannt sind.
Ohne konkrete Angaben der Zeugen, bleibt die Vorgeschichte der Rebellion aber im Dunkeln und wird nur in Fragmenten sichtbar. Dieser Umstand hat auch damit zu tun, dass die Revolte offensichtlich nicht zentral durchgeplant und koordiniert wurde und deshalb keiner der Zeugen einen Gesamtüberblick der Ereignisse hat.
So verwundert es kaum, dass in der seit nunmehr drei Monaten andauernden Verhandlung bisher nur rund 30 der 120 Angeklagten von Zeugen als Beteiligte genannt und identifiziert wurden. Gegen die restlichen 90 Beschuldigten liegen also keine belastenden Aussagen vor, weshalb ihnen der Freispruch winkt, wenn nicht wider Erwarten noch weitere Zeugen mit konkreten Hinweisen auf deren Schuld aufwarten können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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