Schub für den Immobilienmarkt
Zentralbank reduziert Anzahlungsanteil bei Folgeinvestitionen
Windhoek (cev) – Investoren, die bereits eine Immobilie besitzen, können in Zukunft mit einer geringen Anzahlung eine weitere Hypothek aufnehmen. Das teilte der Gouverneur der Zentralbank (Bank of Namibia, BoN), Ipumbu Shiimi, gestern in Windhoek mit. Allerdings müsse die geänderte Klausel erst noch im Amtsblatt erscheinen.
Nach wie vor wird von Erstkäufern keine Anzahlung verlangt. Doch während Investoren in der Vergangenheit für einen Kredit einer zweiten Immobilie 20 Prozent des Werts anzahlen mussten, werden laut der neuen Regelung nur noch zehn Prozent verlangt. Für jede darauffolgende Hypothek sei in Zukunft eine Vorauszahlung von lediglich 20 Prozent fällig – ganz unabhängig davon, wie viele Immobilien der jeweilige Kreditnehmer bereits besitzt. „Wir sind der Ansicht, dass diese Verhältnisse zwischen dem Wert einer Immobilie und dem jeweiligen Darlehen ausreichend sind, das namibische Finanzwesen nicht unnötigen Risiken auszusetzen“, so der BoN-Gouverneur.
Diese sogenannte Loan-To-Value- beziehungsweise LTV-Regelung wurde 2017 von den namibischen Währungshütern eingeführt, um das Finanzsystem vor der Gefahr eines „überhitzenden“ Immobilienmarkts zu schützen. Doch inzwischen hätten geänderte Umstände eine Revision der Maßnahme veranlasst. „Beispielsweise hat die Wirtschaft stark an Fahrt verloren und im Wohnungsmarkt kam es zu einer Korrektur“, erklärt die namibische Zentralbank, die Ende vergangenen Jahres entschieden habe, sich den LTV-Verhältnissen zu widmen.
Nach wie vor wird von Erstkäufern keine Anzahlung verlangt. Doch während Investoren in der Vergangenheit für einen Kredit einer zweiten Immobilie 20 Prozent des Werts anzahlen mussten, werden laut der neuen Regelung nur noch zehn Prozent verlangt. Für jede darauffolgende Hypothek sei in Zukunft eine Vorauszahlung von lediglich 20 Prozent fällig – ganz unabhängig davon, wie viele Immobilien der jeweilige Kreditnehmer bereits besitzt. „Wir sind der Ansicht, dass diese Verhältnisse zwischen dem Wert einer Immobilie und dem jeweiligen Darlehen ausreichend sind, das namibische Finanzwesen nicht unnötigen Risiken auszusetzen“, so der BoN-Gouverneur.
Diese sogenannte Loan-To-Value- beziehungsweise LTV-Regelung wurde 2017 von den namibischen Währungshütern eingeführt, um das Finanzsystem vor der Gefahr eines „überhitzenden“ Immobilienmarkts zu schützen. Doch inzwischen hätten geänderte Umstände eine Revision der Maßnahme veranlasst. „Beispielsweise hat die Wirtschaft stark an Fahrt verloren und im Wohnungsmarkt kam es zu einer Korrektur“, erklärt die namibische Zentralbank, die Ende vergangenen Jahres entschieden habe, sich den LTV-Verhältnissen zu widmen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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