Scheidungsrecht steht gesetzliche Reform bevor
Scheidungsrecht steht gesetzliche Reform bevor

Scheidungsrecht steht gesetzliche Reform bevor

Schuldfrage soll dem Prinzip der unheilbaren Zerrüttung weichen – Gesetzentwurf erwartet
Marc Springer
Windhoek (Nampa/ms) – Das Justizministerium plant eine Reform des Scheidungsrechts, die es entfremdeten Ehepartnern erleichtern soll, ihre Vermählung aufzulösen.

Das geht aus dem jüngsten Bericht der Kommission für Justizreform (LRDC) hervor, der vor kurzem vom zuständigen Minister Sacky Shangala im Parlament vorgelegt wurde und dem bald ein entsprechender Gesetzentwurf folgen soll.

Die vorgeschlagenen Neuerungen gehen auf die Tatsache zurück, dass im namibischen Scheidungsrecht noch das Schuldprinzip gilt d.h. dass einer der beiden Ehepartner dem anderen ein Fehlverhalten wie beispielsweise Untreue oder seelische Grausamkeit nachweisen muss. Dies führt nach Angaben der zuständigen Projektleiterin des LRDC, Chisom Obuido, dazu, dass eine Scheidung formal vom Gericht bestätigt werden muss und beide Parteien die kostspielige Hilfestellung von Anwälten benötigen, weil der Scheidungsprozess ein aufwändiger und komplizierter Vorgang sei.

Deshalb habe die LRDC dazu geraten, das Schuldprinzip abzuschaffen und es Ehepartner zu ermöglichen, sich im Falle einer unwiderruflichen Zerrüttung ihrer Beziehung einvernehmlich zu trennen. Dafür wäre dann lediglich der Nachweis erforderlich, dass die Ehe nicht zu retten und ein harmonisches Zusammenleben deshalb unmöglich ist.

Das Obergericht hat bereits in diversen Urteilen das Schuldprinzip für unzeitgemäß und überholt erklärt. Dazu gehört Gerichtspräsident Petrus Damaseb der das Schuldprinzip als „veraltet, anachronistisch und eventuell verfassungswidrig“ bezeichnet hat, weil es einander entfremdete Ehepartner indirekt zwinge, ihre „dysfunktionale“ und „erschreckend lieblose“ Verbindung solange fortzusetzen, bis einer der beiden dem anderen ein ehewidriges Verhalten nachweisen könne. Umgekehrt sei das Gericht verpflichtet, die Fortsetzung einer lieblosen Lebensgemeinschaft zu erzwingen, solange einer der verheirateten Partner die Ehe fortsetzen wollte.

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Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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