Sanierungs-Stopp hat Nachspiel
Storniertes Flughafenprojekt in Ondangwa löst zwei Gerichtsverfahren aus
Von Marc Springer, Windhoek
Der Anspruch summiert sich auf 20,4 Millionen N$ und geht von dem Unternehmen Aurecon Namibia aus. Zur Begründung führt dieses in einer Klageschrift an, sie sei von der NAC kraft eines am 14. April 2015 geschlossenen Vertrages als Beratungsfirma für das Projekt angestellt worden und habe in dieser Eigenschaft seither Arbeiten verrichtet, die bis heute nicht bezahlt worden seien.
Konkret führen die Kläger an, sie hätten zwischen August 2016 und April 2017 Designarbeiten und Beratungstätigkeiten für die zweite und dritte Phase der ausgesetzten Flughafensanierung verrichtet, aber dafür noch immer kein Geld erhalten. Darüber hinaus sei die NAC ihnen noch Mehrwertsteuer in Höhe von 3 Millionen N$ auf einen bereits beglichenen Betrag von 21,2 Millionen N$ schuldig.
Laut Antragsteller habe die NAC in bereits ausgetauschter Korrespondenz nicht bestritten, diesen Betrag schuldig zu sein. Ferner habe die Flughafenbehörde weder einen Disput angemeldet noch eine Schlichtung beantragt und damit indirekt bestätigt, dass die von Aurecon berechnete Summe fällig sei.
Der Rechtsberater der NAC, Lot Haifidi, bestreitet, dass die Antragsgegner den Klägern noch Geld schuldig seien. Dabei hebt er in einer eidesstattlichen Erklärung hervor, dass ein Großteil des Anspruches auf „Zusatzarbeiten“ zurückgehe, die nicht vereinbart worden seien. Schließlich sei die Abmachung vom April 2015 auf die erste Phase der Flughafensanierung und einen daran gekoppelten und bereits bezahlten Betrag von 21,2 Millionen N$ begrenzt gewesen.
Aurecon hätte also wissen müssen, dass der inzwischen suspendierter Leiter der NAC-Ingenieursabteilung, Courage Silombela, nicht befugt gewesen sei, die Kläger eigenmächtig mit weiteren Arbeiten zu betrauen, die erst in der zweiten und seither ausgesetzten Phase des Projekts anstehen würden. Ferner könne Aurecon keine Kosten für angeblich geleistete Aufsichts- und Beratungsdienste im Rahmen der zweiten Phase berechnen, da diese gar nicht begonnen habe. Der Haupt-Auftragnehmer China State Construction habe folglich auch keine Arbeiten verrichten können, die hätten beaufsichtigt werden müssen oder für die Beratungsdienste angefallen wären.
In einem getrennten derzeit anhängigen Verfahren bei dem China State Construction als Antragsgegner geführt wird, versucht die NAC, den mutmaßlich irregulär vergebenen Auftrag zur Fortsetzung der Flughafensanierung zu annullieren. In diesem Prozess argumentiert die NAC, der Auftrag sei den Beklagten auf Betreiben von Silombela und dem ebenfalls beurlaubten Ex-Geschäftsführers Tamer El-Kallawi widerrechtlich zuerkannt worden. China State Construction habe bereits die erste Phase des Sanierungs-Projekts betreut, das jedoch ausdrücklich in zwei unterschiedliche Abschnitte unterteilt worden sei, für die jeweils eine getrennte Ausschreibung hätte stattfinden müssen. Die erste Phase hat die Rehabilitierung, Verbreiterung und farbliche Markierung der Landebahn, die Installation von Bodenbeleuchtung und eines Drainage-System sowie die Verlegung der Außeneinzäunung um das Rollfeld beinhaltet (AZ berichtete).
Der Anspruch summiert sich auf 20,4 Millionen N$ und geht von dem Unternehmen Aurecon Namibia aus. Zur Begründung führt dieses in einer Klageschrift an, sie sei von der NAC kraft eines am 14. April 2015 geschlossenen Vertrages als Beratungsfirma für das Projekt angestellt worden und habe in dieser Eigenschaft seither Arbeiten verrichtet, die bis heute nicht bezahlt worden seien.
Konkret führen die Kläger an, sie hätten zwischen August 2016 und April 2017 Designarbeiten und Beratungstätigkeiten für die zweite und dritte Phase der ausgesetzten Flughafensanierung verrichtet, aber dafür noch immer kein Geld erhalten. Darüber hinaus sei die NAC ihnen noch Mehrwertsteuer in Höhe von 3 Millionen N$ auf einen bereits beglichenen Betrag von 21,2 Millionen N$ schuldig.
Laut Antragsteller habe die NAC in bereits ausgetauschter Korrespondenz nicht bestritten, diesen Betrag schuldig zu sein. Ferner habe die Flughafenbehörde weder einen Disput angemeldet noch eine Schlichtung beantragt und damit indirekt bestätigt, dass die von Aurecon berechnete Summe fällig sei.
Der Rechtsberater der NAC, Lot Haifidi, bestreitet, dass die Antragsgegner den Klägern noch Geld schuldig seien. Dabei hebt er in einer eidesstattlichen Erklärung hervor, dass ein Großteil des Anspruches auf „Zusatzarbeiten“ zurückgehe, die nicht vereinbart worden seien. Schließlich sei die Abmachung vom April 2015 auf die erste Phase der Flughafensanierung und einen daran gekoppelten und bereits bezahlten Betrag von 21,2 Millionen N$ begrenzt gewesen.
Aurecon hätte also wissen müssen, dass der inzwischen suspendierter Leiter der NAC-Ingenieursabteilung, Courage Silombela, nicht befugt gewesen sei, die Kläger eigenmächtig mit weiteren Arbeiten zu betrauen, die erst in der zweiten und seither ausgesetzten Phase des Projekts anstehen würden. Ferner könne Aurecon keine Kosten für angeblich geleistete Aufsichts- und Beratungsdienste im Rahmen der zweiten Phase berechnen, da diese gar nicht begonnen habe. Der Haupt-Auftragnehmer China State Construction habe folglich auch keine Arbeiten verrichten können, die hätten beaufsichtigt werden müssen oder für die Beratungsdienste angefallen wären.
In einem getrennten derzeit anhängigen Verfahren bei dem China State Construction als Antragsgegner geführt wird, versucht die NAC, den mutmaßlich irregulär vergebenen Auftrag zur Fortsetzung der Flughafensanierung zu annullieren. In diesem Prozess argumentiert die NAC, der Auftrag sei den Beklagten auf Betreiben von Silombela und dem ebenfalls beurlaubten Ex-Geschäftsführers Tamer El-Kallawi widerrechtlich zuerkannt worden. China State Construction habe bereits die erste Phase des Sanierungs-Projekts betreut, das jedoch ausdrücklich in zwei unterschiedliche Abschnitte unterteilt worden sei, für die jeweils eine getrennte Ausschreibung hätte stattfinden müssen. Die erste Phase hat die Rehabilitierung, Verbreiterung und farbliche Markierung der Landebahn, die Installation von Bodenbeleuchtung und eines Drainage-System sowie die Verlegung der Außeneinzäunung um das Rollfeld beinhaltet (AZ berichtete).
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Allgemeine Zeitung
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