„Sadistischer“ Triebtäter muss 28 Jahre ins Gefängnis
Windhoek (ms) • Der 24-jährigen Mann, der im Zusammenhang mit einem als „barbarisch und unmenschlich“ beschriebenen Übergriff gegen drei minderjährige Schulmädchen wegen versuchten Mordes, Körperverletzung und Vergewaltigung in fünf Fällen verurteilt wurde, muss 28 Jahre in Haft.
Bei seiner vor kurzem erfolgten Strafmaßverkündung beschrieb Ersatzrichter Boas Usiku das Verhalten des Angeklagten Rudolf Goagoseb (24) als „sadistisch“, der am 29. September 2010 drei Schulmädchen in Okahandja mit einem abgebrochenen Flaschenhals bedroht in ein nahegelegenes Gebüsch gezwungen , misshandelt und sexuell missbraucht hat.
Als erschwerenden Umstand wertete der Richter, dass Goagoseb den Mädchen im Alter von zwischen 12 und 14 Jahren aufgelauert und somit vorsätzlich gehandelt habe. Strafmildernd wirke sich hingegen aus, dass er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen sei. Deshalb sei es angemessen, ihn einen Teil der für individuelle Verbrechen auferlegten Haftstrafen parallel verbüßen zu lassen. Dazu gehören die wegen fünffacher Vergewaltigung auferlegten Haftstrafen die jeweils zwischen 15 und 20 Jahren Freiheitsentzug rangieren.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass Goagoseb nur 28 der 86 Jahre Haft verbüßen wird, die ihm auferlegt wurden. Der Sexualverbrecher wurde unter anderem durch DNA-Spuren und die Zeugenaussagen der drei Opfer überführt, die ihn alle zweifelsfrei identifiziert hatten.
Bei seiner vor kurzem erfolgten Strafmaßverkündung beschrieb Ersatzrichter Boas Usiku das Verhalten des Angeklagten Rudolf Goagoseb (24) als „sadistisch“, der am 29. September 2010 drei Schulmädchen in Okahandja mit einem abgebrochenen Flaschenhals bedroht in ein nahegelegenes Gebüsch gezwungen , misshandelt und sexuell missbraucht hat.
Als erschwerenden Umstand wertete der Richter, dass Goagoseb den Mädchen im Alter von zwischen 12 und 14 Jahren aufgelauert und somit vorsätzlich gehandelt habe. Strafmildernd wirke sich hingegen aus, dass er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen sei. Deshalb sei es angemessen, ihn einen Teil der für individuelle Verbrechen auferlegten Haftstrafen parallel verbüßen zu lassen. Dazu gehören die wegen fünffacher Vergewaltigung auferlegten Haftstrafen die jeweils zwischen 15 und 20 Jahren Freiheitsentzug rangieren.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass Goagoseb nur 28 der 86 Jahre Haft verbüßen wird, die ihm auferlegt wurden. Der Sexualverbrecher wurde unter anderem durch DNA-Spuren und die Zeugenaussagen der drei Opfer überführt, die ihn alle zweifelsfrei identifiziert hatten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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