Ärzte klagen wegen Finanzeinbußen
Mediziner wollen Schadensersatz für unrechte Regulierung von Arzneiverkauf
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine vom Obersten Gericht aufgehobene Verordnung, wonach Allgemeinmediziner die Zustimmung des MRSCA einholen mussten, bevor sie Arznei direkt an ihre Patienten ausgeben durften. Gegen diese Auflage hatte die Ärztekammer (MAN) erfolgreich geklagt, weil dadurch nicht nur die unternehmerische Freiheit ihrer Mitglieder gefährdet, sondern auch die Interessen der Patienten bedroht seien.
Schließlich sei es für jene praktischer und preiswerter, wenn sie ohne Umweg bei der Apotheke ihre Arznei direkt vom behandelnden Arzt beziehen könnten. Außerdem könnten Patienten dort auch nach Büroschluss Medikamente erhalten und sich darauf verlassen, dass diese auch vorrätig seien. Dies gelte vor allem in kleineren Ortschaften, wo es keine Apotheke gebe oder deren Sortiment stark begrenzt sei.
Die MAN hatte ferner vorgebracht, die Regulierung diene vor allem dem Schutz von Apothekern und verursache Willkür, weil allein die MRSCA darüber entscheiden dürfe, welche Mediziner die Sondererlaubnis zum Medizinverkauf erhalten würden.
Weil Ärzte für diese Genehmigung nachweisen mussten, dass dies im öffentlichen Interesse sei und sie über die notwendige Fachkompetenz verfügten, wurde vielen von ihnen die Erlaubnis verwehrt. Dadurch hätten sie nach Einschätzung der NPPF finanziellen Schaden erlitten und deshalb eine Entschädigung verdient.
In einer Zeitungsanzeige erinnert die NPPF einleitend daran, dass das Oberste Gericht die Regulierung am 9. Februar 2017 für verfassungswidrig erklärt hatte. Demnach hätten auch alle Ärzte Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, die aufgrund der Regulierung keine Medikamente hätten verkaufen dürfen und folglich Einnahmen eingebüßt hätten.
Laut NPPF habe sie bereits 28 derartiger Klagen erhalten, die sie nun bewerten und im Namen der betroffenen Ärzte juristisch bei der NMPC einfordern werde. Mediziner, die ebenfalls diese Hilfestellung der NPPF beanspruchen wollten, sollten ihre entsprechenden Forderungen bis zum 16. August einreichen. Die NPPF werde dann bei der Vorbereitung der daraus resultierenden Klage assistieren, sei es in Form einer Sammelklage oder durch Beratung bei individuellen Schadensersatzforderungen.
Die MRSCA hatte die Regulierung damit begründet, sie solle verhindern, dass Allgemeinärzte ihren Patienten im Interesse der Profitmaximierung überflüssige Pharmazieprodukte verschreiben, weil sie von deren Verkauf selbst profitieren würden.
Hintergrund ist eine vom Obersten Gericht aufgehobene Verordnung, wonach Allgemeinmediziner die Zustimmung des MRSCA einholen mussten, bevor sie Arznei direkt an ihre Patienten ausgeben durften. Gegen diese Auflage hatte die Ärztekammer (MAN) erfolgreich geklagt, weil dadurch nicht nur die unternehmerische Freiheit ihrer Mitglieder gefährdet, sondern auch die Interessen der Patienten bedroht seien.
Schließlich sei es für jene praktischer und preiswerter, wenn sie ohne Umweg bei der Apotheke ihre Arznei direkt vom behandelnden Arzt beziehen könnten. Außerdem könnten Patienten dort auch nach Büroschluss Medikamente erhalten und sich darauf verlassen, dass diese auch vorrätig seien. Dies gelte vor allem in kleineren Ortschaften, wo es keine Apotheke gebe oder deren Sortiment stark begrenzt sei.
Die MAN hatte ferner vorgebracht, die Regulierung diene vor allem dem Schutz von Apothekern und verursache Willkür, weil allein die MRSCA darüber entscheiden dürfe, welche Mediziner die Sondererlaubnis zum Medizinverkauf erhalten würden.
Weil Ärzte für diese Genehmigung nachweisen mussten, dass dies im öffentlichen Interesse sei und sie über die notwendige Fachkompetenz verfügten, wurde vielen von ihnen die Erlaubnis verwehrt. Dadurch hätten sie nach Einschätzung der NPPF finanziellen Schaden erlitten und deshalb eine Entschädigung verdient.
In einer Zeitungsanzeige erinnert die NPPF einleitend daran, dass das Oberste Gericht die Regulierung am 9. Februar 2017 für verfassungswidrig erklärt hatte. Demnach hätten auch alle Ärzte Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, die aufgrund der Regulierung keine Medikamente hätten verkaufen dürfen und folglich Einnahmen eingebüßt hätten.
Laut NPPF habe sie bereits 28 derartiger Klagen erhalten, die sie nun bewerten und im Namen der betroffenen Ärzte juristisch bei der NMPC einfordern werde. Mediziner, die ebenfalls diese Hilfestellung der NPPF beanspruchen wollten, sollten ihre entsprechenden Forderungen bis zum 16. August einreichen. Die NPPF werde dann bei der Vorbereitung der daraus resultierenden Klage assistieren, sei es in Form einer Sammelklage oder durch Beratung bei individuellen Schadensersatzforderungen.
Die MRSCA hatte die Regulierung damit begründet, sie solle verhindern, dass Allgemeinärzte ihren Patienten im Interesse der Profitmaximierung überflüssige Pharmazieprodukte verschreiben, weil sie von deren Verkauf selbst profitieren würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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