Richterin verwirft Befangenheitsantrag
Windhoek (ms) • Drei der sechs Angeklagten, die vor drei Jahren einen Angestellten der Windhoeker Stadtverwaltung am Goreangab-Damm ermordet haben sollen, sind mit einem Antrag auf Selbstablehnung ihrer Richterin gescheitert.
Zur Begründung eines am Freitag ergangenen Urteils führte Richterin Johanna Salionga an, die Antragsteller Annastacia Lubinda (33), Dave Kondjera (32) und Donald Hindjou (26) hätten keinen Nachweis dafür erbracht, dass sie ihnen gegenüber voreingenommen sei, weil sie die von ihnen abgelegten und später widerrufenen Geständnisse als Beweismittel in ihrem Prozess zugelassen habe. Schließlich hätten sie nicht belegt, dass sie mit dem Magistratsrichter befreundet sei, der sie zuvor angeblich zu den Geständnissen verleitet habe.
Ferner hätten die Antragsteller nicht nachgewiesen, dass sie zuvor von Polizisten durch Einschüchterung oder Androhung von Gewalt dazu genötigt worden seien, eine Beteiligung an dem Mord einzuräumen, oder auf einen Anwalt zu verzichten. Die Geständnisse seien folglich vorschriftsmäßig erlangt worden und ihre Zulassung als Beweismittel kein Indiz möglicher Voreingenommenheit ihrerseits.
Den drei Beschuldigten und ihren mutmaßlichen Komplizen David Matali (45), Abiud Uazeua (35) und Dollam Tjitjahuma (27) wird vorgeworfen, den 36-jährigen Peter Muleke ermordet zu haben, dessen Leiche am 31. März 2015 neben seinem Wagen beim Goreangab-Damm außerhalb von Windhoek gefunden wurde. Dabei sollen sie auf Geheiß der Ehefrau des Opfers und Hauptangeklagten Lubinda gehandelt haben, die den Mordauftrag an ihrem angeblich gewalttätigen Mannes gestanden hatte.
Zur Begründung eines am Freitag ergangenen Urteils führte Richterin Johanna Salionga an, die Antragsteller Annastacia Lubinda (33), Dave Kondjera (32) und Donald Hindjou (26) hätten keinen Nachweis dafür erbracht, dass sie ihnen gegenüber voreingenommen sei, weil sie die von ihnen abgelegten und später widerrufenen Geständnisse als Beweismittel in ihrem Prozess zugelassen habe. Schließlich hätten sie nicht belegt, dass sie mit dem Magistratsrichter befreundet sei, der sie zuvor angeblich zu den Geständnissen verleitet habe.
Ferner hätten die Antragsteller nicht nachgewiesen, dass sie zuvor von Polizisten durch Einschüchterung oder Androhung von Gewalt dazu genötigt worden seien, eine Beteiligung an dem Mord einzuräumen, oder auf einen Anwalt zu verzichten. Die Geständnisse seien folglich vorschriftsmäßig erlangt worden und ihre Zulassung als Beweismittel kein Indiz möglicher Voreingenommenheit ihrerseits.
Den drei Beschuldigten und ihren mutmaßlichen Komplizen David Matali (45), Abiud Uazeua (35) und Dollam Tjitjahuma (27) wird vorgeworfen, den 36-jährigen Peter Muleke ermordet zu haben, dessen Leiche am 31. März 2015 neben seinem Wagen beim Goreangab-Damm außerhalb von Windhoek gefunden wurde. Dabei sollen sie auf Geheiß der Ehefrau des Opfers und Hauptangeklagten Lubinda gehandelt haben, die den Mordauftrag an ihrem angeblich gewalttätigen Mannes gestanden hatte.
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Allgemeine Zeitung
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