RFA missbraucht Straßengebühr
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Klage des Bergbauunternehmens Skorpion Mining, das von der RFA die Rückzahlung von 1.06 Millionen N$ verlangt und in einem am Dienstag ergangenen Urteil von Richter Thomas Masuku Recht erhalten hat. Die Kläger basieren ihren Anspruch auf dem Grundsatz, wonach z.B. Minen, Farmer, Fischereibetriebe und Bauunternehmen, die viel Treibstoff verbrauchen, aber keine öffentlichen Straßen nutzen, den Teil der Benzin- oder Dieselgebühr von der RFA zurückfordern können, der für die Wartung von Verkehrswegen berechnet wird.
Der Skorpion Mining zugesprochene Betrag setzt sich aus zwei Teilforderungen von 743000 N$ und 323000 N$ zusammen, die jeweils am 25. Juli und 14. August 2012 bei der RFA eingereicht und von dieser angelehnt wurden. Zur Erklärung hatte die RFA angegeben, die beiden Rückforderungen könnten nicht erfüllt werden, weil die eine nach Ablauf der dafür geltenden Frist von drei Monaten eingereicht und die andere nicht mittels Belegen begründet worden sei.
Dem widersprechen die Antragsteller mit Hinweis darauf, sie hätten ihren Anspruch durch Original-Quittungen von Engen Namibia gestützt, die von der RFA fälschlicher Weise als Kopien bezeichnet worden seien. In Bezug auf die zweite Rückzahlungsforderung hatte Skorpion Mining angeführt, dieser sei drei Tage nach Ablauf der Frist eingereicht worden, weil Engen die relevanten Quittungen erst verspätet zur Verfügung gestellt habe.
In seiner Urteilsbegründung kritisiert Masuku die unflexible Haltung der RFA, die sich starr auf ihre Vorschriften berufe und Antragstellern keine Möglichkeit des Einspruchs biete, wenn deren Begehr auf Erstattung der im Benzinpreis enthaltenen Straßennutzungsgebühr abgelehnt werde. Das sei „inakzeptabel“, weil es z.B. nicht den Antragstellern anzulasten sei, wenn sie wegen eines Versagens des Spritlieferanten keine Quittung für gekauften Treibstoff vorlegen könnten, für den sie die Rückzahlung der Straßennutzungsgebühr beantragen würden.
Der Richter ging dabei sogar so weit, die Bewertung von Erstattungs-Anträgen seitens der RFA mit dem Rechenvorgang eines Computers zu vergleichen, der sich unabhängig von der jeweiligen Sachlage strickt an Programm-Vorgaben orientiere und dabei z.B. außer Acht lasse ob „eine Frist um einen Tag oder sieben Monate überschritten wurde“. Dabei wies er unter Berufung auf Unterlagen der RFA darauf hin, dass diese zwischen dem 25. Juli 2012 und dem 1. Januar 2013 insgesamt 540 Anträge auf Erstattung der Straßennutzungsgebühr abgelehnt habe, weil diese entweder verspätet eingereicht oder nicht mittels Originalquittungen belegt worden seien.
Dass es bei der „gigantischen“ Anzahl abgelehnter Anträge „um viele Millionen Dollar“ gehe, auf deren Erstattung die Antragsteller berechtigt seien, hält Masuku für „unerträglich“. Ebenso bezeichnete er es als „schockierend“, dass die RFA nach Ablehnung eines Erstattungs-Gesuchs das dabei geforderte Geld einfach einbehalte, obwohl sie dazu rein juristisch nicht berechtigt sei.
„Die Anzahl abgelehnter Rückzahlungs-Anträge erscheint astronomisch und man kann nur hoffen, dass sie der RFA nicht als Anreiz dafür dienen, geltende Vorschriften besonders streng anzuwenden und somit von dem Geld zu profitieren, dass sie ansonsten hätten ausbezahlen müssen“, erklärt Masuku in seiner Urteilsbegründung und ergänzt: „Es stellt sich sogar die Frage, ob die RFA bei der Beurteilung von Rückzahlungsanträgen als unabhängig gelten kann, da sie einen finanziellen Nutzen daraus zieht, diese Anträge abzulehnen.“
Demnach kommt er zu dem Schluss, dass die Vorschriften bei der Bewertung von Anträgen auf Erstattung der Straßennutzungsgebühr „unfair und unangemessen“ seien und überdacht werden müssten. Angesichts dieser Zusammenhänge gab er nicht nur der Klage von Skorpion Mining statt, sondern ordnete auch an, sein Urteil der Kommission für Rechtsreform zwecks Prüfung möglicher Änderungen an dem RFA-Gesetz zukommen zu lassen.
Hintergrund ist eine Klage des Bergbauunternehmens Skorpion Mining, das von der RFA die Rückzahlung von 1.06 Millionen N$ verlangt und in einem am Dienstag ergangenen Urteil von Richter Thomas Masuku Recht erhalten hat. Die Kläger basieren ihren Anspruch auf dem Grundsatz, wonach z.B. Minen, Farmer, Fischereibetriebe und Bauunternehmen, die viel Treibstoff verbrauchen, aber keine öffentlichen Straßen nutzen, den Teil der Benzin- oder Dieselgebühr von der RFA zurückfordern können, der für die Wartung von Verkehrswegen berechnet wird.
Der Skorpion Mining zugesprochene Betrag setzt sich aus zwei Teilforderungen von 743000 N$ und 323000 N$ zusammen, die jeweils am 25. Juli und 14. August 2012 bei der RFA eingereicht und von dieser angelehnt wurden. Zur Erklärung hatte die RFA angegeben, die beiden Rückforderungen könnten nicht erfüllt werden, weil die eine nach Ablauf der dafür geltenden Frist von drei Monaten eingereicht und die andere nicht mittels Belegen begründet worden sei.
Dem widersprechen die Antragsteller mit Hinweis darauf, sie hätten ihren Anspruch durch Original-Quittungen von Engen Namibia gestützt, die von der RFA fälschlicher Weise als Kopien bezeichnet worden seien. In Bezug auf die zweite Rückzahlungsforderung hatte Skorpion Mining angeführt, dieser sei drei Tage nach Ablauf der Frist eingereicht worden, weil Engen die relevanten Quittungen erst verspätet zur Verfügung gestellt habe.
In seiner Urteilsbegründung kritisiert Masuku die unflexible Haltung der RFA, die sich starr auf ihre Vorschriften berufe und Antragstellern keine Möglichkeit des Einspruchs biete, wenn deren Begehr auf Erstattung der im Benzinpreis enthaltenen Straßennutzungsgebühr abgelehnt werde. Das sei „inakzeptabel“, weil es z.B. nicht den Antragstellern anzulasten sei, wenn sie wegen eines Versagens des Spritlieferanten keine Quittung für gekauften Treibstoff vorlegen könnten, für den sie die Rückzahlung der Straßennutzungsgebühr beantragen würden.
Der Richter ging dabei sogar so weit, die Bewertung von Erstattungs-Anträgen seitens der RFA mit dem Rechenvorgang eines Computers zu vergleichen, der sich unabhängig von der jeweiligen Sachlage strickt an Programm-Vorgaben orientiere und dabei z.B. außer Acht lasse ob „eine Frist um einen Tag oder sieben Monate überschritten wurde“. Dabei wies er unter Berufung auf Unterlagen der RFA darauf hin, dass diese zwischen dem 25. Juli 2012 und dem 1. Januar 2013 insgesamt 540 Anträge auf Erstattung der Straßennutzungsgebühr abgelehnt habe, weil diese entweder verspätet eingereicht oder nicht mittels Originalquittungen belegt worden seien.
Dass es bei der „gigantischen“ Anzahl abgelehnter Anträge „um viele Millionen Dollar“ gehe, auf deren Erstattung die Antragsteller berechtigt seien, hält Masuku für „unerträglich“. Ebenso bezeichnete er es als „schockierend“, dass die RFA nach Ablehnung eines Erstattungs-Gesuchs das dabei geforderte Geld einfach einbehalte, obwohl sie dazu rein juristisch nicht berechtigt sei.
„Die Anzahl abgelehnter Rückzahlungs-Anträge erscheint astronomisch und man kann nur hoffen, dass sie der RFA nicht als Anreiz dafür dienen, geltende Vorschriften besonders streng anzuwenden und somit von dem Geld zu profitieren, dass sie ansonsten hätten ausbezahlen müssen“, erklärt Masuku in seiner Urteilsbegründung und ergänzt: „Es stellt sich sogar die Frage, ob die RFA bei der Beurteilung von Rückzahlungsanträgen als unabhängig gelten kann, da sie einen finanziellen Nutzen daraus zieht, diese Anträge abzulehnen.“
Demnach kommt er zu dem Schluss, dass die Vorschriften bei der Bewertung von Anträgen auf Erstattung der Straßennutzungsgebühr „unfair und unangemessen“ seien und überdacht werden müssten. Angesichts dieser Zusammenhänge gab er nicht nur der Klage von Skorpion Mining statt, sondern ordnete auch an, sein Urteil der Kommission für Rechtsreform zwecks Prüfung möglicher Änderungen an dem RFA-Gesetz zukommen zu lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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