Registrationspflicht für Privat-Flugfelder
Windhoek (ste/NMH) – Vergangene Woche wurde die Prüfung der namibischen Flughäfen vom ICAO-Auditkomitee abgeschlossen. Während der Tourismussektor aufatmete, weil die Prüfung ersten Anzeichen nach überstanden wurde ohne dass eine sofortige Schließung eines Flughafens bevorsteht, wartete die nächste Überraschung auf Lodge-Betriebe und Gästefarmen, die eigene Flugfelder für Kleinmaschinen betreiben.
Vorher unbemerkt hatte der Minister für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT), John Mutorwa, in einer Verordnung vom 8. November 2018 beschlossen, dass in Namibia ab dem 1. Januar 2019 nur gutgeheißene und registrierte Privat-Flughäfen angeflogen werden dürfen.
Eine seitens des Tourismus-Unternehmerverbandes (Fenata) an den namibischen Umweltminister Pohamba Shifeta eingereichte Beschwerde sowie ein detailliertes Protestschreiben seitens des namibischen Pilotenverbandes AOPA (vertreten von deren Mitglied und Rechtsberater Phillip Ellis) an Transportminister Mutorwa soll nun zu einem befristeten Aufschub dieses Beschlusses führen.
Ellis gab bekannt, dass Mutorwa sich hatte überreden lassen, die Registrationspflicht wenigstens um ein Jahr auf den 1. Januar 2020 zu verschieben. Dies kommt der AOPA sowie der Fenata entgegen. Der Fenata-Vorsitzende, Bernd Schneider, hatte seine Sorge in dem Brief an Shifeta zum Ausdruck gebracht. Jährlich würden sich etwa 60000 Touristen per Privatflugzeug an ihre Endziele, bzw. die Privat-Flugfelder verschiedener Besuchsziele bringen lassen.
Beide Organisationen sind einer Registrationspflicht gegenüber nicht abgeneigt, doch könnten weder die Betreiber der Fluggesellschaften (hier ist von Kleinmaschinen die Rede) noch die Eigentümer der Flugfelder derart schnell die damit verbundenen Verbesserungen, Infrastrukturen und nicht zuletzt die Registration selbst vornehmen.
Vorher unbemerkt hatte der Minister für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT), John Mutorwa, in einer Verordnung vom 8. November 2018 beschlossen, dass in Namibia ab dem 1. Januar 2019 nur gutgeheißene und registrierte Privat-Flughäfen angeflogen werden dürfen.
Eine seitens des Tourismus-Unternehmerverbandes (Fenata) an den namibischen Umweltminister Pohamba Shifeta eingereichte Beschwerde sowie ein detailliertes Protestschreiben seitens des namibischen Pilotenverbandes AOPA (vertreten von deren Mitglied und Rechtsberater Phillip Ellis) an Transportminister Mutorwa soll nun zu einem befristeten Aufschub dieses Beschlusses führen.
Ellis gab bekannt, dass Mutorwa sich hatte überreden lassen, die Registrationspflicht wenigstens um ein Jahr auf den 1. Januar 2020 zu verschieben. Dies kommt der AOPA sowie der Fenata entgegen. Der Fenata-Vorsitzende, Bernd Schneider, hatte seine Sorge in dem Brief an Shifeta zum Ausdruck gebracht. Jährlich würden sich etwa 60000 Touristen per Privatflugzeug an ihre Endziele, bzw. die Privat-Flugfelder verschiedener Besuchsziele bringen lassen.
Beide Organisationen sind einer Registrationspflicht gegenüber nicht abgeneigt, doch könnten weder die Betreiber der Fluggesellschaften (hier ist von Kleinmaschinen die Rede) noch die Eigentümer der Flugfelder derart schnell die damit verbundenen Verbesserungen, Infrastrukturen und nicht zuletzt die Registration selbst vornehmen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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