Regierung durchleuchtet Glückspielgewerbe
Bestandsaufnahme von Spiellokalen macht Fortschritte – Regulierung geplant
Von Marc Springer, Windhoek
Wie der Pressesprecher des Ministeriums, Romeo Muyunda, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten die Inspektoren inzwischen sämtliche Spiellokale in Windhoek erfasst. Wie viele Establishments dabei inspiziert wurden und welche Anzahl davon unlizenziert war, vermochte er jedoch nicht zu sagen, da die Auswertung dieser Statistiken erst erfolgen werde, wenn die 50 Inspektoren ihre Arbeit im ganzen Land abgeschlossen hätten.
Muyunda zufolge bestehe eine Herausforderung darin, dass viele Glückspielanbieter den Inspektoren keinen Zutritt zu ihren lokalen gewähren würden. Dies liege vermutlich daran, dass die Betroffenen nicht registriert seien und deshalb fürchten würden, ihre illegal betriebenen Spielautomaten könnten beschlagnahmt oder ihr Laden geschlossen werden. Deshalb habe das Ministerium beschlossen in solchen Fällen die Hilfestellung der Polizei zu beanspruchen und sich mit deren Unterstützung Zutritt zu verschaffen.
Gleichzeitig hob Muyunda hervor, Ziel der Bestandsaufnahme sei nicht, illegale Spielhallen zu schließen, deren Betreiber und Angestellte oft existentiell von ihnen abhängig seien. Vielmehr seien die Inspektoren angehalten, die Personalien der Besitzer aufzunehmen und diese zu ermahnen, ihr Lokal zu registrieren. Sobald das neue Glückspielgesetz in Kraft sei, sollten die derzeit noch unlizenzierten Spiellokale erneut inspiziert und darauf überprüft werden, ob sie den gesetzlichen Auflagen entsprechen.
Die Erhebung geht auf eine Klage des Verbands namibischer Glückspielbetreiber zurück, auf deren Druck sich das Ministerium bereiterklärt hat, binnen 120 Tagen einen Bericht über die Anzahl der Spiellokale zu erstellen und dem Gericht vorzulegen. Auf Grundlage dieser Bilanz wollen die Antragsteller dann entscheiden, ob und wie sie mit ihrer Klage fortfahren.
Zur Begründung des Anliegens hatte der Verband angeführt, seinen 71 Mitgliedern drohe der Ruin, weil sie mit den illegalen Anbietern kaum konkurrieren könnten, die im Gegensatz zu ihnen keinerlei Abgaben und Gebühren zahlen müssten. Die lizensierten Anbieter, die zusammen über 579 Glückspielautomaten verfügen würden und gemeinsam „mehrere hundert Millionen N$“ in ihre jeweiligen Establishments investiert hätten, seien von starken Umsatzeinbußen betroffen und sogar in ihrer Existenz bedroht, weil illegale Spiellokale „wie Pilze aus dem Boden sprießen“.
Dies habe vor allem damit zu tun, dass registrierte Spielotheken und Kasinos nicht nur monatlich fünf Prozent ihres Einkommens an das MET abführen sondern darauf auch zusätzlich 15 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssten. Darüber hinaus müssten sie 10000 N$ für eine Betriebsgenehmigung und weitere 1000 N$ für jeden von ihnen erworbenen Spielautomaten abtreten, während illegale Spiellokale weder Lizenzgebühren, noch sonstige Abgaben oder Steuern entrichten würden.
Ferner dürften registrierte Betreiber nur eine gewisse Anzahl an Glückspielautomaten mit vorgeschriebener Qualitätsnormung anschaffen und müssten bei der räumlichen Ausprägung ihrer Lokale gewisse Standards einhalten. Die illegalen Betreiber hingegen würden diese Auflagen missachten und dadurch erhebliche Kosten sparen. So könnten sie ihren Profit erheblich steigern und damit weitere Glückspielautomaten anschaffen und zusätzliche Kundschaft anlocken, die den lizensierten Anbietern verloren gehe.
Laut Kläger würden alle lizensierten Spiellokale und Kasinos derzeit über etwa 2800 Glückspielautomaten verfügen. Im Gegensatz dazu seien über 20000 (oder rund zehn Mal so viel) illegal betriebene Automaten im Einsatz, deren Besitzer keinerlei Gebühren oder Abgaben zahlen würden.
Wie der Pressesprecher des Ministeriums, Romeo Muyunda, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten die Inspektoren inzwischen sämtliche Spiellokale in Windhoek erfasst. Wie viele Establishments dabei inspiziert wurden und welche Anzahl davon unlizenziert war, vermochte er jedoch nicht zu sagen, da die Auswertung dieser Statistiken erst erfolgen werde, wenn die 50 Inspektoren ihre Arbeit im ganzen Land abgeschlossen hätten.
Muyunda zufolge bestehe eine Herausforderung darin, dass viele Glückspielanbieter den Inspektoren keinen Zutritt zu ihren lokalen gewähren würden. Dies liege vermutlich daran, dass die Betroffenen nicht registriert seien und deshalb fürchten würden, ihre illegal betriebenen Spielautomaten könnten beschlagnahmt oder ihr Laden geschlossen werden. Deshalb habe das Ministerium beschlossen in solchen Fällen die Hilfestellung der Polizei zu beanspruchen und sich mit deren Unterstützung Zutritt zu verschaffen.
Gleichzeitig hob Muyunda hervor, Ziel der Bestandsaufnahme sei nicht, illegale Spielhallen zu schließen, deren Betreiber und Angestellte oft existentiell von ihnen abhängig seien. Vielmehr seien die Inspektoren angehalten, die Personalien der Besitzer aufzunehmen und diese zu ermahnen, ihr Lokal zu registrieren. Sobald das neue Glückspielgesetz in Kraft sei, sollten die derzeit noch unlizenzierten Spiellokale erneut inspiziert und darauf überprüft werden, ob sie den gesetzlichen Auflagen entsprechen.
Die Erhebung geht auf eine Klage des Verbands namibischer Glückspielbetreiber zurück, auf deren Druck sich das Ministerium bereiterklärt hat, binnen 120 Tagen einen Bericht über die Anzahl der Spiellokale zu erstellen und dem Gericht vorzulegen. Auf Grundlage dieser Bilanz wollen die Antragsteller dann entscheiden, ob und wie sie mit ihrer Klage fortfahren.
Zur Begründung des Anliegens hatte der Verband angeführt, seinen 71 Mitgliedern drohe der Ruin, weil sie mit den illegalen Anbietern kaum konkurrieren könnten, die im Gegensatz zu ihnen keinerlei Abgaben und Gebühren zahlen müssten. Die lizensierten Anbieter, die zusammen über 579 Glückspielautomaten verfügen würden und gemeinsam „mehrere hundert Millionen N$“ in ihre jeweiligen Establishments investiert hätten, seien von starken Umsatzeinbußen betroffen und sogar in ihrer Existenz bedroht, weil illegale Spiellokale „wie Pilze aus dem Boden sprießen“.
Dies habe vor allem damit zu tun, dass registrierte Spielotheken und Kasinos nicht nur monatlich fünf Prozent ihres Einkommens an das MET abführen sondern darauf auch zusätzlich 15 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssten. Darüber hinaus müssten sie 10000 N$ für eine Betriebsgenehmigung und weitere 1000 N$ für jeden von ihnen erworbenen Spielautomaten abtreten, während illegale Spiellokale weder Lizenzgebühren, noch sonstige Abgaben oder Steuern entrichten würden.
Ferner dürften registrierte Betreiber nur eine gewisse Anzahl an Glückspielautomaten mit vorgeschriebener Qualitätsnormung anschaffen und müssten bei der räumlichen Ausprägung ihrer Lokale gewisse Standards einhalten. Die illegalen Betreiber hingegen würden diese Auflagen missachten und dadurch erhebliche Kosten sparen. So könnten sie ihren Profit erheblich steigern und damit weitere Glückspielautomaten anschaffen und zusätzliche Kundschaft anlocken, die den lizensierten Anbietern verloren gehe.
Laut Kläger würden alle lizensierten Spiellokale und Kasinos derzeit über etwa 2800 Glückspielautomaten verfügen. Im Gegensatz dazu seien über 20000 (oder rund zehn Mal so viel) illegal betriebene Automaten im Einsatz, deren Besitzer keinerlei Gebühren oder Abgaben zahlen würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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