Rechtsstreit um Rinderzucht
Meatco und Mastbetrieb verklagen sich gegenseitig auf Millionen
Von Marc Springer, Windhoek
Die beiden im Jahre 2013 und 2014 geschlossenen Abmachungen sehen vor, dass Meatco dem beklagten Unternehmen Big J Feedlot Kapital für den Erwerb und die Aufzucht von Rindern bereitstellen und jene von den Antragsgegner abkaufen würde, sobald die Tiere schlachtreif sind. Ferner war festgelegt, dass Big J Feedlot zwar für die Haltung der Rinder und sämtliche dabei entstehenden Kosten verantwortlich sein, diese aber bis zu ihrer Schlachtung Eigentum von Meatco bleiben würden.
Darüber hinaus war vertraglich festgelegt, dass die Antragsgegner eine Aufsichtspflicht für die mit finanzieller Hilfestellung von Meatco erworbenen Rinder übernehmen und diese nicht an dritte Parteien veräußern würden. Außerdem wurde abgemacht, dass Meatco die Vereinbarung jederzeit aufkündigen könne, sollten die Rinder nicht in erwartetem Umfang an Gewicht zunehmen bzw. in einer gewissen Zeit Schlachtreife erreichen.
Im Zuge dieser Übereinkunft hat sich Meatco zufolge die Anzahl der an Big J Feedlot „übertragenen“ Rinder zwischen Dezember 2013 und August 2014 auf 9366 Stück erhöht. Bei einer von Meatco veranlassten und in der Abmachung vorgesehenen Inspektion habe sich laut Kläger gezeigt, dass einige der unter das Aufzuchtprogramm fallenden Rinder „gefehlt“ hätten. Da der Vertragspartner und Nebenbeklagte Johannes Petrus Jooste diese „Diskrepanzen“ nicht habe erklären können, sei eine Untersuchung durchgeführt und dabei weitere Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.
Gemäß einer von Meatco angefertigten Aufstellung seien insgesamt 1227 Rinder „verschwunden“, die von den Beklagten „entweder illegal verkauft, gestohlen, vereinnahmt oder entfernt“ worden seien. Demnach fordern die Antragsteller von dem Mastbetrieb entweder die Lieferung von 1227 Rindern, oder die Erstattung von deren durch Meatco berechneten Wertes in Höhe von 3,85 Millionen N$.
In der von Big J Feedlot eingereichten Gegenforderung zählen die Antragsgegner diverse Beträge auf, die Meatco angeblich noch schuldig sei. Ferner verweist der Mastbetrieb darauf, dass sich Meatco im Juni 2014 und entgegen der Vereinbarung geweigert habe, 45 von Big J Feedlot gelieferte Rinder anzunehmen, oder für die Verpflegung von Rindern aufzukommen, die Big J im Auftrag von Meatco versorgt habe.
Die dabei angeblich entstandenen Kosten für Diesel, Gehälter von Farmarbeitern und Transport samt mutmaßlich ausstehender Zahlungen für gelieferte Rinder summieren sich laut Big J auf über 3 Millionen N$ die Meatco samt Zinsen von 20 Prozent dem Mastbetrieb schuldig sei.
Die beiden im Jahre 2013 und 2014 geschlossenen Abmachungen sehen vor, dass Meatco dem beklagten Unternehmen Big J Feedlot Kapital für den Erwerb und die Aufzucht von Rindern bereitstellen und jene von den Antragsgegner abkaufen würde, sobald die Tiere schlachtreif sind. Ferner war festgelegt, dass Big J Feedlot zwar für die Haltung der Rinder und sämtliche dabei entstehenden Kosten verantwortlich sein, diese aber bis zu ihrer Schlachtung Eigentum von Meatco bleiben würden.
Darüber hinaus war vertraglich festgelegt, dass die Antragsgegner eine Aufsichtspflicht für die mit finanzieller Hilfestellung von Meatco erworbenen Rinder übernehmen und diese nicht an dritte Parteien veräußern würden. Außerdem wurde abgemacht, dass Meatco die Vereinbarung jederzeit aufkündigen könne, sollten die Rinder nicht in erwartetem Umfang an Gewicht zunehmen bzw. in einer gewissen Zeit Schlachtreife erreichen.
Im Zuge dieser Übereinkunft hat sich Meatco zufolge die Anzahl der an Big J Feedlot „übertragenen“ Rinder zwischen Dezember 2013 und August 2014 auf 9366 Stück erhöht. Bei einer von Meatco veranlassten und in der Abmachung vorgesehenen Inspektion habe sich laut Kläger gezeigt, dass einige der unter das Aufzuchtprogramm fallenden Rinder „gefehlt“ hätten. Da der Vertragspartner und Nebenbeklagte Johannes Petrus Jooste diese „Diskrepanzen“ nicht habe erklären können, sei eine Untersuchung durchgeführt und dabei weitere Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.
Gemäß einer von Meatco angefertigten Aufstellung seien insgesamt 1227 Rinder „verschwunden“, die von den Beklagten „entweder illegal verkauft, gestohlen, vereinnahmt oder entfernt“ worden seien. Demnach fordern die Antragsteller von dem Mastbetrieb entweder die Lieferung von 1227 Rindern, oder die Erstattung von deren durch Meatco berechneten Wertes in Höhe von 3,85 Millionen N$.
In der von Big J Feedlot eingereichten Gegenforderung zählen die Antragsgegner diverse Beträge auf, die Meatco angeblich noch schuldig sei. Ferner verweist der Mastbetrieb darauf, dass sich Meatco im Juni 2014 und entgegen der Vereinbarung geweigert habe, 45 von Big J Feedlot gelieferte Rinder anzunehmen, oder für die Verpflegung von Rindern aufzukommen, die Big J im Auftrag von Meatco versorgt habe.
Die dabei angeblich entstandenen Kosten für Diesel, Gehälter von Farmarbeitern und Transport samt mutmaßlich ausstehender Zahlungen für gelieferte Rinder summieren sich laut Big J auf über 3 Millionen N$ die Meatco samt Zinsen von 20 Prozent dem Mastbetrieb schuldig sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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