Rechtsstreit um Jojoba-Projekt
Rechtsstreit um Jojoba-Projekt

Rechtsstreit um Jojoba-Projekt

Projekt-Partner streiten um Startkapital - Namibia-Vertreter unter Beschuss
Marc Springer
Das gemeinsame Vorhaben, unter Beteiligung ländlicher Gemeinden, in großem Umfang Jojobaöl in Namibia zu produzieren hat zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen den Projektpartnern geführt und eine Klage von drei Investoren in Deutschland ausgelöst.

Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist die im April 2017 vollzogene Gründung der Firma Namib Desert Jojoba Oil Producers (NDJ) an der die drei Kläger gemeinsam 18 Prozent und der Hauptbeklagte Oliver Rust die verbleibenden 82 Prozent der Anteile hält. Durch das Verfahren wollen die Antragsteller Christa Wichert, Bärbel Weißenberg und Simone Leibersperger erwirken, dass Rust sie wieder auszahlt und ihnen das investierte Geld von insgesamt 2,4 Millionen N$ zurückerstattet, da er die gemeinsame Firma NDJ nicht in ihrem Interesse führe, sondern zur “Selbstbereicherung“ missbrauche.

Zur Begründung führen sie an, sie hätten das Projekt in der Annahme unterstützt, dass Rust von Landwirten in der Umgebung seiner Farm Wüstenquell Jojoba-Saat erwerben und daraus Öl für den Verkauf im Inn- und Ausland gewinnen werde. Demnach hätten sie Rust die Vollmacht über das Konto der Firma übertragen und darin das von ihnen bereitgestellte Startkapital eingezahlt.

Im Gegenzug habe sich Rust verpflichtet, NDJ seine Expertise im Bereich der Jojoba-Kultivierung, seine Arbeitskraft sowie eine Ölpresse bereitzustellen und das tägliche Management der Firma zu übernehmen. Nach einiger Zeit sei jedoch ersichtlich geworden, dass er jegliche Auskunft über die Verwendung der von ihnen bereitgestellten Gelder verweigern und keinerlei Rechenschaft über seine Aktivitäten für NDJ abgelegen würde.

Eine nur mühsam erlangte Kontoeinsicht habe schließlich bestätigt, dass Rust nicht nur in Person des Nebenbeklagten Gero von der Wense einen weiteren Anteilhaber an der Firma beteiligt, sondern auch fragwürdige Ausgaben getätigt habe. So habe er entgegen der Abmachung nicht nur sich selbst ein monatliches Gehalt von 24000 N$ genehmigt und von der Wense monatlich 12700 N$ überwiesen, sondern auch erhebliche Zahlungen an die Farm Wüstenquell geleistet und Autoreparaturen, eine Deutschlandreise sowie ein neue Ölpresse, ein Gewächshaus und andere Anschaffung aus dem Firmenkonto finanziert.

Dementsprechend seien die monatlichen Ausgaben von NDJ bis Ende Juni auf rund 65000 N$ gestiegen und habe Rust zwischen Oktober 2017 und September 208 ohne Wissen der Kläger etwa 750000 N$ auf das Konto der Farm Wüstenquell transferiert. Aufgrund dieser angeblichen Zweckentfremdung von Geldern habe NDJ allein im Jahre 2019 einen Verlust von rund 1,2 Millionen N$ verzeichnet.

Rust bestreitet diese Vorwürfe in einer Klageerwiderung energisch und betont, die Antragsteller seien von Beginn an nur stille Partner an dem Vorhaben gewesen und hätten ihm ausdrücklich die Befugnis erteilt, das Projekt vor Ort zu leiten. Ferner hebt er hervor, dass die Plantage auf Wüstenquell und eine von ihm geführte Kleinsiedlung bei Swakopmund derzeit die einzige Quelle von Jojoba-Pflanzen sei, aus denen NDJ Saat beziehen und daraus Öl gewinnen könne.

Bei der Kultivierung der Pflanzen entstünden erhebliche Unkosten für Dünger, Strom-, Wasser und Treibstoff, die er im Sinne der Abmachung aus dem Konto der Firma bezahlt habe. Ferner seien Ausgaben in der Vermarktung angefallen, darunter Kosten für eine Reise nach Deutschland, wo er das Projekt einigen Kosmetik-Firmen vorgestellt und beworben habe.

Ferner dementiert Rust, der Firma NDJ seine Erfahrung und Arbeitskraft jemals kostenlos angeboten zu haben. Außerdem betont er, dass Anschaffungen wie der Kauf eines neuen Gewächshauses für die langfristige Rentabilität des Projekts unerlässlich und sich alle daran Beteiligten bewusst gewesen sein, dass dieses erst in etwa drei Jahre erste Profite abwerfen würde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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