Rechtsstreit trifft Rossmund

Disput um Gebühren führt zu Klage gegen einen Hausbesitzer
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die Klage, die gestern erstmals zwecks Vorverhandlung das Obergericht erreicht hat, geht auf einen Antrag der sogenannten Rossmund Golf Estate Home Owners Association zurück und richtet sich gegen das beklagte Unternehmen Hartmann Investments Eighty Two bzw. dessen Repräsentanten Paul van Biljon.

Laut Kläger habe sich jener mit dem Verkäufer und Mitglied des nebenbeklagten Rossmund Golf Course CC, Willem Arrie van der Plas, am 15. Februar 2005 darauf verständigt, dessen Grundstück zu kaufen. Damit sei er laut Kläger automatisch Mitglied der Vereinigung von Hausbesitzern und damit auch deren Vorschriften unterworfen worden. Dazu gehöre, dass er selbst für die Erschließung des Grundstücks samt Wasser- und Stromversorgung verantwortlich und zur Zahlung von Gebühren an die Kläger verpflichtet sei.

Laut Antragsteller sei Hartmann Investments beim Katasteramt als Eigentümer des Grundstücks eingetragen, dabei aber übersehen worden, dass jenes zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell übertragen worden sei. Die Vereinigung der Hausbesitzer habe darauf gedrängt, dieses Versehen zu korrigieren, was die Antragsgegner jedoch abgelehnt hätten.

Ungeachtet dessen seien die Beklagten als Grundbesitzer bei Rossmund grundsätzlich zur Mitgliedschaft bei den Antragsstellern verpflichtet und damit auch genötigt, die von deren Direktoren berechneten Abgaben zu zahlen. Die Direktoren wiederrum seien befugt, die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Kläger in einem jeweiligen Finanzjahr vorauszuberechnen und daraus abzuleiten wie hoch die Gebühr für einzelne Mitglieder ausfallen werde. Diese Berechnung sei endgültig und für sämtliche Mitglieder verbindlich.

Durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags habe Hartmann Investments bzw. van Biljoen die bei Rossmund geltenden Vorschriften akzeptiert und sich damit auch der Auflage unterworfen, als Mitglied der Antragsteller die berechneten Gebühren und Abgaben zu zahlen. Dennoch hätten sich die Antragsgegner seit 2012 geweigert, die fälligen Abgaben zu entrichten und den Klägern damit einen Betrag von insgesamt 59000 N$ vorenthalten. Demnach fordern die Antragsteller die sofortige Zahlung der fälligen Summe samt rückwirkend bis 2012 berechneten Zinsen.

Die Beklagten widersetzen sich der Forderung. Als nächsten Schritt muss das Gericht die Höhe der Kaution festlegen, die beide Parteien für den Fall der Prozess-Niederlage und der damit in der Regel verbundenen Finanzierungspflicht der Rechtskosten hinterlegen müssen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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