Prozess um Überfall beendet
Von Marc Springer, Windhoek
In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Alfred Siboleka gestern als erwiesen an, dass die Beschuldigten Charles Namiseb (34) und Edwin Tourob (36) am 3. Oktober 2010 das Ehepaar Maria und Jan B. in ihrer Wohnung in Uis überfallen, gefesselt, misshandelt, ausgeraubt und die damals 69-jährige Seniorin vergewaltigt haben.
Er berief sich dabei unter anderem auf die Aussagen einiger Nachbarn, wonach sie die Angeklagten kurz vor der Tat in unmittelbarer Nähe zur Wohnung ihrer späteren Opfer bemerkt hätten und einer von ihnen ein grün-weiß gestreiftes T-Shirt getragen habe.
Ferner rekapitulierte er die Angaben verschiedener Polizisten, wonach sie die ihnen bekannten Angeklagten verfolgt hätten, nachdem jene in dem zuvor von Jan B. gestohlenen Fahrzeug in Richtung Khorixas geflohen seien. Von besonderer Bedeutung sei dabei die Vernehmung eines Polizisten gewesen, der nach eigenen Angaben zwei Schüsse auf den Fluchtwagen abgegeben habe, mit dem die Angeklagten eine zuvor errichtete Straßensperre durchbrochen hätten.
Schließlich hätte Namiseb nach seiner Festnahme wegen einer Schussverletzung im Gesäß behandelt werden müssen, die nachweislich von einem der beiden abgefeuerten Projektile verursacht worden sei. Gegen Tourob spreche, dass er erwiesener Maßen Eigentümer des von Zeugen beschriebenen T-Shirts sei, das er auch einem Fahndungsfoto der Polizei trage.
Dieses, mit Blut befleckte T-Shirt hatten Polizisten im Gebüsch gefunden, als sie den Fußspuren der Angeklagten gefolgt waren, die zuvor den Fluchtwagen neben der Straße abgestellt hatten. In dem Wagen hatten sie ferner die Sandalen von Tourob gefunden, der sich barfuß bis nach Swakopmund durchgeschlagen und dort einen der Staatszeugen um ein Hemd und Schuhe gebeten hatte.
Siboleka verwies ferner auf die eindeutigen Ergebnisse von Gentests, die Namiseb zweifelfrei als den Vergewaltiger der Rentnerin überführt und an dessen T-Shirt Blutspuren von deren Mann nachgewiesen hätten. Demnach bestehe kein Zweifel an der Täterschaft der beiden Angeklagten, die von Siboleka folglich in allen neun Anklagepunkten, darunter versuchter Mord und schwerer Raub, schuldig gesprochen wurden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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