Prominenz legt Rechtsstreit bei
Windhoek (ms) – Der mit Spannung erwartete Rechtsstreit zwischen dem Aktivisten Job Amupanda und Justizminister Sackey Shangala ist beendet, bevor er begonnen hat, nachdem die beiden Parteien gestern eine außergerichtliche Einigung verkündet haben.
Obwohl keine Details bekannt wurden, wird allgemein angenommen, dass sich Amupanda verpflichtet hat, seine Vorwürfe gegen Shangala nicht zu wiederholen und jener im Gegenzug seine Klage gegen den Aktivisten zurückgezogen hat. Eine solche Abmachung würde nahelegen, dass beide Seiten ihre eigenen Rechtskosten bezahlen.
Shangala hatte Amupanda wegen vermeintlicher Diffamierung auf Schmerzensgeld in Höhe von 500000 N$ verklagt, nachdem ihn jener auf sozialen Medien der Korruption beschuldigt hatte. Ferner fühlte sich Shangala durch angebliche Äußerungen Amupandas verunglimpft, die dieser im November 2017 bei einem Symposium für Regierungsanwälte in Doha, Qatar gemacht haben soll.
Dort soll Amupanda vor anderen Teilnehmern erklärt haben, Namibier seien „schockiert“ darüber, dass der ebenfalls anwesende Shangala in seiner damaligen Eigenschaft als Regierungsanwalt angestellt wurde, ohne praktizierender Jurist zu sein. Ferner soll sich Amupanda über Äußerungen von Shangala lustig gemacht haben, wonach einige von ihm engagierte Anwälte „23 Stunden am Tag“ an einer Entschädigungsklage arbeiten würden, die Vertreter der Herero und Nama wegen des angeblich an ihren Vorfahren begangenen Genozids gegen die deutsche Regierung angestrengt haben.
Amupanda hatte dem Vorwurf der Diffamierung in einer Klageerwiderung entgegengehalten, er habe lediglich eine in Namibia weit verbreitete Meinung über Shangala wiedergegeben. Ferner hatte er sich darauf berufen, dass Shangalas Name in Medienberichten über mutmaßliche Korruption immer wieder gefallen sei und er diese Anschuldigungen lediglich in Erinnerung gerufen, aber nicht selbst aufgestellt habe.
Obwohl keine Details bekannt wurden, wird allgemein angenommen, dass sich Amupanda verpflichtet hat, seine Vorwürfe gegen Shangala nicht zu wiederholen und jener im Gegenzug seine Klage gegen den Aktivisten zurückgezogen hat. Eine solche Abmachung würde nahelegen, dass beide Seiten ihre eigenen Rechtskosten bezahlen.
Shangala hatte Amupanda wegen vermeintlicher Diffamierung auf Schmerzensgeld in Höhe von 500000 N$ verklagt, nachdem ihn jener auf sozialen Medien der Korruption beschuldigt hatte. Ferner fühlte sich Shangala durch angebliche Äußerungen Amupandas verunglimpft, die dieser im November 2017 bei einem Symposium für Regierungsanwälte in Doha, Qatar gemacht haben soll.
Dort soll Amupanda vor anderen Teilnehmern erklärt haben, Namibier seien „schockiert“ darüber, dass der ebenfalls anwesende Shangala in seiner damaligen Eigenschaft als Regierungsanwalt angestellt wurde, ohne praktizierender Jurist zu sein. Ferner soll sich Amupanda über Äußerungen von Shangala lustig gemacht haben, wonach einige von ihm engagierte Anwälte „23 Stunden am Tag“ an einer Entschädigungsklage arbeiten würden, die Vertreter der Herero und Nama wegen des angeblich an ihren Vorfahren begangenen Genozids gegen die deutsche Regierung angestrengt haben.
Amupanda hatte dem Vorwurf der Diffamierung in einer Klageerwiderung entgegengehalten, er habe lediglich eine in Namibia weit verbreitete Meinung über Shangala wiedergegeben. Ferner hatte er sich darauf berufen, dass Shangalas Name in Medienberichten über mutmaßliche Korruption immer wieder gefallen sei und er diese Anschuldigungen lediglich in Erinnerung gerufen, aber nicht selbst aufgestellt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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