Polizeiwillkür löst Klagen aus
Zunahme an Entschädigungsforderungen beschäftigt Obergericht
Von Marc Springer, Windhoek
Einer davon ist Josper Cloete, der nach eigenen Angaben am 6. Juli 2017 in Windhoek von Polizisten verhaftet und ohne Angabe von Gründen in deren Kombi „abtransportiert“ worden sei. Unterwegs habe ihn einer der in zivil gekleideten Männer durch Faustschläge malträtiert und ihn als „Schwuchtel“ beschimpft.
Die Misshandlung habe sich vor dem Hauptquartier der Polizei fortgesetzt und sei dort von Überwachungskameras festgehalten worden. Nachdem er über Nacht in illegalem Arrest gefangen gehalten worden sei, habe man ihm am nächsten Morgen die Gelegenheit gegeben, sich das aufgezeichnete Material im Beisein anderer Polizeibeamter anzuschauen. Diese hätten sich bei der Sichtung des Videos amüsiert und über ihn lustig gemacht, anstatt ihn gegen ihre übergriffigen Kollegen in Schutz zu nehmen.
Anschließend sei er wieder freigelassen worden, ohne dass ihm irgendein Fehlverhalten vorgeworfen oder nachgewiesen worden sei. Bei der vorangegangenen Festnahme und mutmaßlichen Misshandlung sei nicht nur seine Bewegungsfreiheit und Menschenwürde, sondern auch sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt worden, wofür er Schmerzensgeld von 200000 N$ verdient habe.
In der zweiten Entschädigungsforderung verlangt die Klägerin Lucia Kakove Katjotjo wegen angeblich unrechtmäßiger Verhaftung und vermeintlich illegalem Arrest Schmerzensgeld in Höhe von 185000 N$. Zur Begründung gibt sie an, sie sei am 10. Februar 2017 in dem nahe Rundu gelegenen Dorf Likwaterera von Polizisten festgenommen, aber nicht in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe dieser Maßnahme informiert worden. Anschließend seien die Polizisten in ihren Cuca Shop eingedrungen und hätten dort nach Spirituosen und Zigaretten gesucht.
Als sie nichts gefunden hätten, hätten sie einer ihrer Angestellten mit Verhaftung gedroht, falls sie das angebliche Versteck der gesuchten Ware nicht preisgeben sollte. Dann hätten sie sich ohne Durchsuchungsbeschluss Zutritt zu dem nahegelegenen Haus der Mitarbeiterin verschafft und dort einige alkoholfreie Getränke beschlagnahmt, die jene dort in einem Eisschrank für den Eigenbedarf gelagert habe. Ferner hätten sie drei Kästen Bier konfisziert, die für eine bevorstehende Hochzeit bestimmt gewesen seien und hätten sie (die Klägerin) sowie ihre Angestellte auf Vorwurf des illegalen Alkoholhandels festgenommen.
Weil es keinen begründeten Anfangsverdacht gegen sie (Katjotjo) gegeben habe, sei ihre Festnahme ebenso willkürlich wie die darauf folgende Gefangenschaft von drei Tagen gewesen und dafür eine Wiedergutmachung von 185000 N$ fällig.
Einer davon ist Josper Cloete, der nach eigenen Angaben am 6. Juli 2017 in Windhoek von Polizisten verhaftet und ohne Angabe von Gründen in deren Kombi „abtransportiert“ worden sei. Unterwegs habe ihn einer der in zivil gekleideten Männer durch Faustschläge malträtiert und ihn als „Schwuchtel“ beschimpft.
Die Misshandlung habe sich vor dem Hauptquartier der Polizei fortgesetzt und sei dort von Überwachungskameras festgehalten worden. Nachdem er über Nacht in illegalem Arrest gefangen gehalten worden sei, habe man ihm am nächsten Morgen die Gelegenheit gegeben, sich das aufgezeichnete Material im Beisein anderer Polizeibeamter anzuschauen. Diese hätten sich bei der Sichtung des Videos amüsiert und über ihn lustig gemacht, anstatt ihn gegen ihre übergriffigen Kollegen in Schutz zu nehmen.
Anschließend sei er wieder freigelassen worden, ohne dass ihm irgendein Fehlverhalten vorgeworfen oder nachgewiesen worden sei. Bei der vorangegangenen Festnahme und mutmaßlichen Misshandlung sei nicht nur seine Bewegungsfreiheit und Menschenwürde, sondern auch sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt worden, wofür er Schmerzensgeld von 200000 N$ verdient habe.
In der zweiten Entschädigungsforderung verlangt die Klägerin Lucia Kakove Katjotjo wegen angeblich unrechtmäßiger Verhaftung und vermeintlich illegalem Arrest Schmerzensgeld in Höhe von 185000 N$. Zur Begründung gibt sie an, sie sei am 10. Februar 2017 in dem nahe Rundu gelegenen Dorf Likwaterera von Polizisten festgenommen, aber nicht in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe dieser Maßnahme informiert worden. Anschließend seien die Polizisten in ihren Cuca Shop eingedrungen und hätten dort nach Spirituosen und Zigaretten gesucht.
Als sie nichts gefunden hätten, hätten sie einer ihrer Angestellten mit Verhaftung gedroht, falls sie das angebliche Versteck der gesuchten Ware nicht preisgeben sollte. Dann hätten sie sich ohne Durchsuchungsbeschluss Zutritt zu dem nahegelegenen Haus der Mitarbeiterin verschafft und dort einige alkoholfreie Getränke beschlagnahmt, die jene dort in einem Eisschrank für den Eigenbedarf gelagert habe. Ferner hätten sie drei Kästen Bier konfisziert, die für eine bevorstehende Hochzeit bestimmt gewesen seien und hätten sie (die Klägerin) sowie ihre Angestellte auf Vorwurf des illegalen Alkoholhandels festgenommen.
Weil es keinen begründeten Anfangsverdacht gegen sie (Katjotjo) gegeben habe, sei ihre Festnahme ebenso willkürlich wie die darauf folgende Gefangenschaft von drei Tagen gewesen und dafür eine Wiedergutmachung von 185000 N$ fällig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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