Polizeieinsatz hat Nachspiel
Polizeieinsatz hat Nachspiel

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Marc Springer
Windhoek (ms) • Die juristische Aufarbeitung von Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt im Rahmen des Sondereinsatzes Operation Hornkranz dauert an. In dem jüngsten Fall fordert ein Kläger 300000 N$ Entschädigung, weil er angeblich von Sicherheitskräften misshandelt wurde, nachdem seine Begleiterin vermeintliche Übergriffe von Polizisten gefilmt hatte.

Zur Begründung seines Gesuchs, das am 11. Mai verhandelt werden soll, führt der Antragsteller Fares Tjaverua an, er habe sich am 27. April 2019 gegen 23.00 Uhr in Begleitung einer Frau bei einem Markt in der Tijombo-Straße in Katutura befunden, wo eine gemeinsame Patrouille zwischen Polizei und Militär stattgefunden habe. Die Sicherheitskräfte hätten bei der von Tjaverua als Basar beschriebenen Veranstaltung zunächst die Schlösser des Eingangstors zu der eingezäunten Privatwohnung aufgebrochen, dann das Gelände gestürmt und dort auf die Anwesenden „eingeprügelt“.

Als die angeblich „hoch aggressiven“ Einsatzkräfte bemerkt hätten, dass seine Begleiterin ihren unverhältnismäßigen Einsatz mit dem Handy filmte, seien sie auf jene „losgegangen“ und hätten sie schwer malträtiert. Die Bekannte hätte ihm (Tjaverua) im Verlaufe des Übergriffs ihr Handy zugeworfen, das er anschließend in seine Hosentasche gesteckt habe. Daraufhin hätten sich die Beamten auf ihn „gestürzt“, ihm mehrere Faustschläge und Hiebe mit Schlagstöcken versetzt und ihm das Handy der Bekannten abgenommen.

Tjaverua zufolge habe er dabei mehrere Schürfwunden und Prellungen erlitten und sei eines seiner Trommelfelle geplatzt. Für die deshalb notwendige Operation berechnet Tjaverua eine Entschädigung von 100000 N$. Ferner verlangt er für angeblichen Verlust an Lebensqualität und mutmaßliche Traumatisierung weitere 200000 N$ Schmerzensgel die ihm die Polizei bzw. Streitkräfte schuldig seien.

Die Antragsgegner dementieren in einer Klageerwiderung, Tjaverua oder dessen Bekannten misshandelt zu haben. Gleichzeitig jedoch heben sie hervor, sie hätten aus sicherheitstechnischen Gründen die Befugnis, Einwohner am Filmen von Einsätzen der Sicherheitskräfte zu hindern und bei Bedarf elektronische Geräte zu beschlagnahmen, auf denen solche Aufzeichnungen angefertigt worden seien.

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Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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