Polizei greift ein
Corona-Regeln hinterfragt - Hohe Anzahl neuer Fälle
Von Steffi Balzar, Windhoek
Einen großen Einfluss auf das öffentliche Leben rund um die Weihnachtsfeiertage und vor allem an Silvester hatte die Ausgangsbeschränkung, die noch bis zum 13. Januar landesweit täglich von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens gilt (AZ berichtete). Polizei und Militär verstärkten ihre Präsenz und ihre Kontrollen landesweit in der Silvesternacht, besonders aber an der Küste, die über die Feiertage zahlreiche Besucher verzeichnete. So wurde beispielsweise Bussen aus Rundu und Outapi, die nach 21 Uhr die Yianni Savva Polizeistation zwischen Swakopmund und Walvis Bay erreichten, die Weiterfahrt verweigert. Die Busfahrer und Passagiere mussten dort übernachten und durften erst nach 4 Uhr ihre Reise fortsetzen. Zudem wurden Medienberichten zufolge auch Personen, die am Strand zwischen den beiden Küstenorten wild campen wollten, von der Polizei aufgefordert, den Strand zu verlassen, da dies nicht zulässig sei.
Der Leiter der Polizei der Kharas-Region, Vizekommissar Tauno Hamukoto, berichtete unterdessen von zahlreichen Strafen, die am Abend vor Neujahr aufgrund von Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung erteilt wurden. Die Polizei in Rundu verzeichnete eigenen Angaben zufolge am selben Abend „138 Verhaftungen von Personen, für die Übertretung des Gesetzes und die Nichteinhaltung der Ausgangssperre.“
Stimmen aus der Gastronomie zufolge kam es aufgrund der neuen Reglungen zudem in den vergangenen Tagen bei einigen Restaurant- und Hotelbetrieben zu Problemen. Obwohl das Personal die entsprechenden Bescheinigungen (Permits) nachweisen konnte, wurde es auf dem Nachhauseweg nach 21 Uhr von der Polizei angehalten und mit auf die nächste Wache genommen. Erst nach langwierigen Diskussionen durften die Mitarbeiter das Polizeirevier wieder verlassen. Die gesetzlich festgelegten Ausnahmen, welche Personen sich innerhalb der sogenannten „Curfew“ außerhalb ihres Wohnsitzes aufhalten dürfen, weisen im Bereich Gastronomie eine Grauzone auf und können unterschiedlich ausgelegt werden.
Juristen und Aktivisten hatten bei der Bekanntgabe der neuen Gesundheitsrichtlinien am 23. Dezember durch den Gesundheitsminister, Kalumbi Shangula, die Rechtsgültigkeit derer angezweifelt. Justizministerin, Ivonne Dausab, erläuterte unterdessen Anfang vergangener Woche in einem Interview mit dem Namibischen Staatssender (NBC), dass die ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit bereits existierenden Gesetzen von 2015 stünden und dadurch eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen sei.
Indessen flacht das Infektionsgeschehen in Namibia weiterhin nicht ab. Laut täglichem Bericht des Gesundheitsministeriums befanden sich am Sonntag 261 an Corona erkrankte Personen im Krankenhaus, 41 davon auf der Intensivstation. Am Tag zuvor lag die Zahl bei 241 belegten Krankenhausbetten und 39 Corona-Patienten auf der Intensivstation. Das Weltwitschia- Krankenhaus in Walvis Bay hatte bereits am 28. Dezember entsprechende Maßnahmen ergriffen und Besuche von Patienten der „Notaufnahme, in der allgemeinen Station, chirurgischen Station und der Intensivstation für Erwachsene untersagt“.
Einen großen Einfluss auf das öffentliche Leben rund um die Weihnachtsfeiertage und vor allem an Silvester hatte die Ausgangsbeschränkung, die noch bis zum 13. Januar landesweit täglich von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens gilt (AZ berichtete). Polizei und Militär verstärkten ihre Präsenz und ihre Kontrollen landesweit in der Silvesternacht, besonders aber an der Küste, die über die Feiertage zahlreiche Besucher verzeichnete. So wurde beispielsweise Bussen aus Rundu und Outapi, die nach 21 Uhr die Yianni Savva Polizeistation zwischen Swakopmund und Walvis Bay erreichten, die Weiterfahrt verweigert. Die Busfahrer und Passagiere mussten dort übernachten und durften erst nach 4 Uhr ihre Reise fortsetzen. Zudem wurden Medienberichten zufolge auch Personen, die am Strand zwischen den beiden Küstenorten wild campen wollten, von der Polizei aufgefordert, den Strand zu verlassen, da dies nicht zulässig sei.
Der Leiter der Polizei der Kharas-Region, Vizekommissar Tauno Hamukoto, berichtete unterdessen von zahlreichen Strafen, die am Abend vor Neujahr aufgrund von Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung erteilt wurden. Die Polizei in Rundu verzeichnete eigenen Angaben zufolge am selben Abend „138 Verhaftungen von Personen, für die Übertretung des Gesetzes und die Nichteinhaltung der Ausgangssperre.“
Stimmen aus der Gastronomie zufolge kam es aufgrund der neuen Reglungen zudem in den vergangenen Tagen bei einigen Restaurant- und Hotelbetrieben zu Problemen. Obwohl das Personal die entsprechenden Bescheinigungen (Permits) nachweisen konnte, wurde es auf dem Nachhauseweg nach 21 Uhr von der Polizei angehalten und mit auf die nächste Wache genommen. Erst nach langwierigen Diskussionen durften die Mitarbeiter das Polizeirevier wieder verlassen. Die gesetzlich festgelegten Ausnahmen, welche Personen sich innerhalb der sogenannten „Curfew“ außerhalb ihres Wohnsitzes aufhalten dürfen, weisen im Bereich Gastronomie eine Grauzone auf und können unterschiedlich ausgelegt werden.
Juristen und Aktivisten hatten bei der Bekanntgabe der neuen Gesundheitsrichtlinien am 23. Dezember durch den Gesundheitsminister, Kalumbi Shangula, die Rechtsgültigkeit derer angezweifelt. Justizministerin, Ivonne Dausab, erläuterte unterdessen Anfang vergangener Woche in einem Interview mit dem Namibischen Staatssender (NBC), dass die ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit bereits existierenden Gesetzen von 2015 stünden und dadurch eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen sei.
Indessen flacht das Infektionsgeschehen in Namibia weiterhin nicht ab. Laut täglichem Bericht des Gesundheitsministeriums befanden sich am Sonntag 261 an Corona erkrankte Personen im Krankenhaus, 41 davon auf der Intensivstation. Am Tag zuvor lag die Zahl bei 241 belegten Krankenhausbetten und 39 Corona-Patienten auf der Intensivstation. Das Weltwitschia- Krankenhaus in Walvis Bay hatte bereits am 28. Dezember entsprechende Maßnahmen ergriffen und Besuche von Patienten der „Notaufnahme, in der allgemeinen Station, chirurgischen Station und der Intensivstation für Erwachsene untersagt“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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