Polizei der Rechtsbeugung beschuldigt
Ex-Richter Teek will 26 Millionen N$ für angeblich böswillige Strafverfolgung
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund ist der im Januar 2005 gegen Teek erhobene Vorwurf der Entführung und des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen, von dem er nach diversen Berufungsverfahren am 16. Dezember 2010 endgültig freigesprochen wurde. Konkret war Teek beschuldigt, am Abend des 28. Januar 2005 die beiden minderjährigen Mädchen Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) aus Katutura verschleppt, zu seiner Kleinsiedlung bei Brakwater außerhalb von Windhoek verbracht und ihnen dort Alkohol verabreicht bzw. eingeflößt zu haben. Außerdem wurde ihm unterstellt, den beiden mutmaßlichen Opfern einen pornografischen Film gezeigt, sich vor ihnen entkleidet und sie sexuell belästigt zu haben.
Teek (63) selbst hatte angegeben, er habe die zwei Mädchen bei den so genannten single quarters in Katutura mit seinem Wagen aufgeladen, da sie „hungrig und verschmutzt“ gewirkt hätten und er ihnen bei sich zu Hause etwas zu Essen habe geben wollen. Im Verlaufe des Abends sei er dort eingeschlafen und habe die Kinder deshalb erst am nächsten Morgen zurück gebracht.
Nachdem Teek bereits mit einer aus mutmaßlich böswilliger Strafverfolgung abgeleiteten Entschädigungsklage gegen die Regierung, das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt gescheitert war, versucht er nun, von anderen Akteuren Schmerzensgeld zu erstreiten. Dazu gehören der Minister für innere Sicherheit und die beiden ihm unterstehenden Polizeibeamten Haraes und Angula, denen Teek vorwirft, bei ihrer Ermittlung „Beweise konstruiert, manipuliert, vernichtet und unterschlagen“ zu haben.
So hätten die Ermittler beispielsweise einen medizinischen Rapport durch einen „gefälschten“ Zusatz ergänzt um den Eindruck zu erwecken, er habe T. einen Finger eingeführt. Ferner hätten die Beamten versäumt zu prüfen, ob unter seinen Fingernägeln DNA-Spuren des Mädchens diesen Vorwurf stützen, oder widerlegen würden. Ebenso hätten sie den beiden Mädchen keine Blutprobe abgenommen um feststellen zu können, ob er ihnen tatsächlich Alkohol verabreicht habe. Darüber hinaus hätten sie die leeren Bierflaschen in seinem Haus nicht auf Fingerabdrücke untersucht, um damit zu klären, ob die Mädchen aus einer davon getrunken hätten.
Ferner wirft Teek den Polizeibeamten vor, diese hätten in ihrem Ermittlungsbericht bewusst verschwiegen, dass Q. ausdrücklich dementiert habe, von ihm belästigt oder genötigt worden zu sein. Außerdem habe Angula wahrheitswidrig ausgesagt, auf einem Tisch in seinem Haus eine pornografische Videokassette gesehen zu haben. Weil er das Video jedoch weder beschlagnahmt, noch fotografiert habe, sei ihm (Teek) später zu Unrecht unterstellt worden, dieses angebliche Beweisstück später entfernt zu haben.
Abgesehen davon unterstellt Teek, die Polizei habe Zeugenaussagen verändert oder ergänzt, entlastende Beweise unterdrückt und Personen bewusst nicht vernommen, die zu seinen Gunsten ausgesagt hätten. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung gegen ihn fortgesetzt, obwohl ihre Beweisführung zuvor keinerlei belastbare Hinweise für eine Täterschaft seinerseits erbracht habe.
Deshalb habe sich sein Verfahren unnötig in die Länge gezogen und sei er während dieser Zeit nicht nur seines üblichen Gehalts und guten Rufs beraubt, sondern auch emotional traumatisiert und in seiner Menschenwürde verletzt worden, weshalb er Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 26 Millionen N$ habe.
Windhoek
Hintergrund ist der im Januar 2005 gegen Teek erhobene Vorwurf der Entführung und des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen, von dem er nach diversen Berufungsverfahren am 16. Dezember 2010 endgültig freigesprochen wurde. Konkret war Teek beschuldigt, am Abend des 28. Januar 2005 die beiden minderjährigen Mädchen Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) aus Katutura verschleppt, zu seiner Kleinsiedlung bei Brakwater außerhalb von Windhoek verbracht und ihnen dort Alkohol verabreicht bzw. eingeflößt zu haben. Außerdem wurde ihm unterstellt, den beiden mutmaßlichen Opfern einen pornografischen Film gezeigt, sich vor ihnen entkleidet und sie sexuell belästigt zu haben.
Teek (63) selbst hatte angegeben, er habe die zwei Mädchen bei den so genannten single quarters in Katutura mit seinem Wagen aufgeladen, da sie „hungrig und verschmutzt“ gewirkt hätten und er ihnen bei sich zu Hause etwas zu Essen habe geben wollen. Im Verlaufe des Abends sei er dort eingeschlafen und habe die Kinder deshalb erst am nächsten Morgen zurück gebracht.
Nachdem Teek bereits mit einer aus mutmaßlich böswilliger Strafverfolgung abgeleiteten Entschädigungsklage gegen die Regierung, das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt gescheitert war, versucht er nun, von anderen Akteuren Schmerzensgeld zu erstreiten. Dazu gehören der Minister für innere Sicherheit und die beiden ihm unterstehenden Polizeibeamten Haraes und Angula, denen Teek vorwirft, bei ihrer Ermittlung „Beweise konstruiert, manipuliert, vernichtet und unterschlagen“ zu haben.
So hätten die Ermittler beispielsweise einen medizinischen Rapport durch einen „gefälschten“ Zusatz ergänzt um den Eindruck zu erwecken, er habe T. einen Finger eingeführt. Ferner hätten die Beamten versäumt zu prüfen, ob unter seinen Fingernägeln DNA-Spuren des Mädchens diesen Vorwurf stützen, oder widerlegen würden. Ebenso hätten sie den beiden Mädchen keine Blutprobe abgenommen um feststellen zu können, ob er ihnen tatsächlich Alkohol verabreicht habe. Darüber hinaus hätten sie die leeren Bierflaschen in seinem Haus nicht auf Fingerabdrücke untersucht, um damit zu klären, ob die Mädchen aus einer davon getrunken hätten.
Ferner wirft Teek den Polizeibeamten vor, diese hätten in ihrem Ermittlungsbericht bewusst verschwiegen, dass Q. ausdrücklich dementiert habe, von ihm belästigt oder genötigt worden zu sein. Außerdem habe Angula wahrheitswidrig ausgesagt, auf einem Tisch in seinem Haus eine pornografische Videokassette gesehen zu haben. Weil er das Video jedoch weder beschlagnahmt, noch fotografiert habe, sei ihm (Teek) später zu Unrecht unterstellt worden, dieses angebliche Beweisstück später entfernt zu haben.
Abgesehen davon unterstellt Teek, die Polizei habe Zeugenaussagen verändert oder ergänzt, entlastende Beweise unterdrückt und Personen bewusst nicht vernommen, die zu seinen Gunsten ausgesagt hätten. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung gegen ihn fortgesetzt, obwohl ihre Beweisführung zuvor keinerlei belastbare Hinweise für eine Täterschaft seinerseits erbracht habe.
Deshalb habe sich sein Verfahren unnötig in die Länge gezogen und sei er während dieser Zeit nicht nur seines üblichen Gehalts und guten Rufs beraubt, sondern auch emotional traumatisiert und in seiner Menschenwürde verletzt worden, weshalb er Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 26 Millionen N$ habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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