Plädoyers beenden Rust-Prozess
Urteil gegen des Mordes angeklagten Farmer soll im Januar fallen
Von Marc Springer, Windhoek
Bei der gestrigen Verhandlung der Strafanträge hielt Staatsanwalt Filemon Nyau an seiner Bewertung fest, wonach Rust in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt habe, als er am 27. Januar 2016 auf der von ihm bewirtschafteten Farm Otukaru auf vier Wilderer geschossen und dabei in Person von Andreas Ukandanga einen von ihnen tödlich getroffen hat. Schließlich sei er erwiesener Maßen darüber informiert gewesen, dass auf seiner Farm das Bellen von Hunden gehört worden sei, die er mutmaßlichen Wilderern zugeordnet habe.
Er sei den Tieren und ihren Besitzern also nicht zufällig begegnet, sondern habe sich „in der Absicht angeschlichen, sofort das Feuer zu eröffnen, sobald er sie bemerken würde“. Dass er die fatalen Folgen seines Handels nicht nur vorhergesehen, sondern auch in Kauf genommen habe, sei ferner deshalb wahrscheinlich, weil er freie Sicht auf die Wilderer gehabt habe und diese durch sein Zielfernrohr hätte sehen müssen.
Darüber hinaus habe sich Rust nach Einschätzung von Nyau auch des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, da er den drei anderen Wilderern auf der Flucht „hinterhergeschossen“ und dabei den ursprünglichen Standort gewechselt habe. Dies hätten die drei Betroffenen übereinstimmen angegeben, die im Kreuzverhör auf ihrer Version beharrt hätten und als glaubwürdig gelten müssten.
Verteidiger Jan Wessels hielt dem entgegen, die drei Zeugen seien erwiesener Maßen von der Staatsanwaltschaft und Polizei instruiert worden, seinen Mandanten zu belasten. Schließlich sei deutlich, dass Rust zunächst auf den Hund der Wilderer geschossen habe und der hinter einem Felsen verborgene Ukandanga von einem Querschläger getroffen worden sei.
Diese Schlussfolgerung sei mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit korrekt und werde abgesehen von dem Obduktionsbericht auch durch eine Ortsbegehung bestätigt. Diese habe gezeigt, dass sich der Zwischenfall in stark mit Vegetation bewachsenem Gelände ereignet habe und Rust die vier Wilderer von seinem Standort nicht habe sehen können, da jene hinter einem Felsen gekauert und dort einen kurz zuvor erlegten Kudu geschlachtet hätten.
Weil Rust die für ihn verborgenen Wilderer nicht direkt hätte anvisieren können, müsse als erwiesen gelten, dass der auf den Hund abgegebene Schuss von hartem Untergrund reflektiert worden sei und das Opfer getroffen habe. Diese Theorie werde durch den Obduktionsbericht gestützt, wonach das Opfer drei, offenbar von Kugelfragmenten eines Querschlägers verursachte Verletzungen an der linken Schulter aufgewiesen habe.
Angesichts dieser forensischen Hinweise verbleibe Wessels zufolge nur die Version des Angeklagten, wonach er die Viehdiebe erst bemerkt habe, als die drei an der Wilderei beteiligten Komplizen von Ukandanga nach dem ersten Schuss hinter dem Felsen aufgesprungen und davongerannt seien, woraufhin er zunächst zwei weitere Warnschüsse in die Luft abgegeben und dann mit dem vierten und letzten Schuss den Hund getötet habe.
Bei der gestrigen Verhandlung der Strafanträge hielt Staatsanwalt Filemon Nyau an seiner Bewertung fest, wonach Rust in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt habe, als er am 27. Januar 2016 auf der von ihm bewirtschafteten Farm Otukaru auf vier Wilderer geschossen und dabei in Person von Andreas Ukandanga einen von ihnen tödlich getroffen hat. Schließlich sei er erwiesener Maßen darüber informiert gewesen, dass auf seiner Farm das Bellen von Hunden gehört worden sei, die er mutmaßlichen Wilderern zugeordnet habe.
Er sei den Tieren und ihren Besitzern also nicht zufällig begegnet, sondern habe sich „in der Absicht angeschlichen, sofort das Feuer zu eröffnen, sobald er sie bemerken würde“. Dass er die fatalen Folgen seines Handels nicht nur vorhergesehen, sondern auch in Kauf genommen habe, sei ferner deshalb wahrscheinlich, weil er freie Sicht auf die Wilderer gehabt habe und diese durch sein Zielfernrohr hätte sehen müssen.
Darüber hinaus habe sich Rust nach Einschätzung von Nyau auch des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, da er den drei anderen Wilderern auf der Flucht „hinterhergeschossen“ und dabei den ursprünglichen Standort gewechselt habe. Dies hätten die drei Betroffenen übereinstimmen angegeben, die im Kreuzverhör auf ihrer Version beharrt hätten und als glaubwürdig gelten müssten.
Verteidiger Jan Wessels hielt dem entgegen, die drei Zeugen seien erwiesener Maßen von der Staatsanwaltschaft und Polizei instruiert worden, seinen Mandanten zu belasten. Schließlich sei deutlich, dass Rust zunächst auf den Hund der Wilderer geschossen habe und der hinter einem Felsen verborgene Ukandanga von einem Querschläger getroffen worden sei.
Diese Schlussfolgerung sei mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit korrekt und werde abgesehen von dem Obduktionsbericht auch durch eine Ortsbegehung bestätigt. Diese habe gezeigt, dass sich der Zwischenfall in stark mit Vegetation bewachsenem Gelände ereignet habe und Rust die vier Wilderer von seinem Standort nicht habe sehen können, da jene hinter einem Felsen gekauert und dort einen kurz zuvor erlegten Kudu geschlachtet hätten.
Weil Rust die für ihn verborgenen Wilderer nicht direkt hätte anvisieren können, müsse als erwiesen gelten, dass der auf den Hund abgegebene Schuss von hartem Untergrund reflektiert worden sei und das Opfer getroffen habe. Diese Theorie werde durch den Obduktionsbericht gestützt, wonach das Opfer drei, offenbar von Kugelfragmenten eines Querschlägers verursachte Verletzungen an der linken Schulter aufgewiesen habe.
Angesichts dieser forensischen Hinweise verbleibe Wessels zufolge nur die Version des Angeklagten, wonach er die Viehdiebe erst bemerkt habe, als die drei an der Wilderei beteiligten Komplizen von Ukandanga nach dem ersten Schuss hinter dem Felsen aufgesprungen und davongerannt seien, woraufhin er zunächst zwei weitere Warnschüsse in die Luft abgegeben und dann mit dem vierten und letzten Schuss den Hund getötet habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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