Plastiktüte im Naturpark tabu
Swakopmund/Windhoek (er) - Ab sofort werden keine Plastiktüten in namibischen Naturparks mehr zugelassen. „Wenn eine Person im Besitz einer Plastiktüte ist, wird diese am Parkeingang von Beamten des Ministeriums für Umwelt und Tourismus abgenommen“, teilte der staatliche Gastgewerbebetrieb Namibia Wildlife Resorts (NWR) gestern schriftlich mit.
Die neue Regelung ist allerdings nicht so neu - eine entsprechende Änderung der Naturschutzverordnung aus dem Jahr 1975 wurde bereits am 13. April 2017 im Amtsblatt bestätigt, allerdings wurde diese bislang nicht durchgesetzt.
Demnach sieht die Änderung der Regelung vor, dass „keine Person einen Naturpark oder ein Wildreservat mit einer Plastiktüte betreten darf“. Es werden aber Ausnahmen gemacht. So sind Plastiktüten lediglich dann erlaubt, wenn sie für die Müllentsorgung, für landwirtschaftliche Zwecke, Probenahmen oder bestimmte Verpackungszwecke benutzt werden.
Sollte eine Person doch mit einer Plastiktüte in einem Park erwischt werden, kann diese laut der Verordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 N$ oder sogar sechs Monaten Haft rechnen.
Warum diese Regelung mehr als ein Jahr nach der Bestätigung im Amtsblatt durchgesetzt wird, konnte der Pressesprecher des Umweltministeriums, Romeo Muyunda, gestern auf Nachfrage der AZ nicht erklären.
„Wir haben unsere Interessenträger jetzt schriftlich über diese neue Regelung informiert, nachdem wir vom Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht wurden“, teilte ein Sprecherin von NWR gestern mit.
Die neue Regelung ist allerdings nicht so neu - eine entsprechende Änderung der Naturschutzverordnung aus dem Jahr 1975 wurde bereits am 13. April 2017 im Amtsblatt bestätigt, allerdings wurde diese bislang nicht durchgesetzt.
Demnach sieht die Änderung der Regelung vor, dass „keine Person einen Naturpark oder ein Wildreservat mit einer Plastiktüte betreten darf“. Es werden aber Ausnahmen gemacht. So sind Plastiktüten lediglich dann erlaubt, wenn sie für die Müllentsorgung, für landwirtschaftliche Zwecke, Probenahmen oder bestimmte Verpackungszwecke benutzt werden.
Sollte eine Person doch mit einer Plastiktüte in einem Park erwischt werden, kann diese laut der Verordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 N$ oder sogar sechs Monaten Haft rechnen.
Warum diese Regelung mehr als ein Jahr nach der Bestätigung im Amtsblatt durchgesetzt wird, konnte der Pressesprecher des Umweltministeriums, Romeo Muyunda, gestern auf Nachfrage der AZ nicht erklären.
„Wir haben unsere Interessenträger jetzt schriftlich über diese neue Regelung informiert, nachdem wir vom Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht wurden“, teilte ein Sprecherin von NWR gestern mit.
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Allgemeine Zeitung
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