Pensions-Streit steht vor Urteil
Windhoek (ms) – In einem Novum hat das Oberste Gericht ein für gestern angekündigtes Urteil mit der Begründung vertagt, dies solle entgegen üblicher Gepflogenheiten komplett verlesen werden, weil der zur Entscheidung stehende Fall im öffentlichen Interesse sei.
Das Urteil soll nun am kommenden Freitag in voller Länge begründet und den zahlreichen Betroffenen durch die Vorankündigung ermöglicht werden, dafür nach Windhoek anzureisen. Das Angebot richtet sich an rund 10000 ehemalige Mitglieder des Rössing-Pensionsfonds, die gegen eine Neuverteilung von dessen Überschüssen klagen.
Hintergrund ist ein Beschluss vom April 2012, wonach die damals bereits über 500 Millionen N$ betragenden Überschüsse des Fonds zu 52 Prozent an die Firma Rössing Uranium gehen und 33 Prozent auf die damals registrierten Mitglieder des Pensionsfonds entfallen sollten. Gemäß dieser Umgestaltung waren den ehemaligen Mitgliedern des Fonds nur 15 Prozent der Überschüsse zugedacht, was diese als unfair empfinden.
Das Urteil soll nun am kommenden Freitag in voller Länge begründet und den zahlreichen Betroffenen durch die Vorankündigung ermöglicht werden, dafür nach Windhoek anzureisen. Das Angebot richtet sich an rund 10000 ehemalige Mitglieder des Rössing-Pensionsfonds, die gegen eine Neuverteilung von dessen Überschüssen klagen.
Hintergrund ist ein Beschluss vom April 2012, wonach die damals bereits über 500 Millionen N$ betragenden Überschüsse des Fonds zu 52 Prozent an die Firma Rössing Uranium gehen und 33 Prozent auf die damals registrierten Mitglieder des Pensionsfonds entfallen sollten. Gemäß dieser Umgestaltung waren den ehemaligen Mitgliedern des Fonds nur 15 Prozent der Überschüsse zugedacht, was diese als unfair empfinden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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