Partei entgeht FNB-Klage
Bank versucht vergeblich, weitere Rufschädigung abzuwenden
Von Marc Springer
Windhoek
Auslöser der Klage war die Entscheidung der FNB, ein Konto der Partei einzufrieren. Das rechtfertigt die Bank in einer Klagebegründung damit, dass die WRP in drei verfeindete Fraktionen zerfallen sei, die alle auf das Konto hätten Zugriff nehmen wollen. Weil die Vertreter der jeweiligen Fraktionen sich gegenseitig beschuldigen würden, widerrechtlich Geld von dem Konto abzuheben, solle dieses solange gesperrt bleiben, bis die WRP intern geklärt habe, wer die Partei repräsentieren und eine Kontovollmacht erhalten solle.
Laut FNB habe die Kontosperrung das als Hauptbeklagte geführte Ehepaar Hewat und Erica Beukes veranlasst, auf sozialen Medien und per Email verleumderische und diffamierende Vorwürfe gegen die Bank zu verbreiten. Darin hätten die beiden Antragsgegner der Bank unterstellt, sie habe Beihilfe zu Korruption, Diebstahl und Betrug geleistet, indem sie Vertretern rivalisierender Fraktionen innerhalb der WRP erlaubt habe, illegal Geld von dem Konto abzuheben.
In das Konto fließt unter anderem die staatliche Parteifinanzierung, auf die die WRP als eine im Parlament vertretene Partei Anspruch hat.
Bei der gestrigen Verhandlung eines von der FNB eingereichten Eilantrags hob deren Anwalt Tuhafeni Muhongo hervor, seine Mandanten wollten die Antragsgegner nicht an der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung hindern, sondern lediglich die weitere Diffamierung der Bank und deren Geschäftsführer unterbinden. Schließlich würden die rufschädigenden Äußerungen von Beukes auf sozialen Medien ein internationales Publikum erreichen und damit dem Ansehen der Bank weltweit schaden.
Richter Collins Parker ließ eine inhaltliche Verhandlung des Anliegens dennoch nicht zu und wies den Eilantrag kostenpflichtig ab. Er folgte damit dem ungewöhnlichen Einwand von Hewat Beukes, wonach er zwar in seiner privaten Eigenschaft, nicht aber in seiner Kapazität als Vertreter der ebenfalls als Antragsgegner geführten WRP vorgeladen worden sei und die FNB deshalb keine Klageberechtigung habe.
Windhoek
Auslöser der Klage war die Entscheidung der FNB, ein Konto der Partei einzufrieren. Das rechtfertigt die Bank in einer Klagebegründung damit, dass die WRP in drei verfeindete Fraktionen zerfallen sei, die alle auf das Konto hätten Zugriff nehmen wollen. Weil die Vertreter der jeweiligen Fraktionen sich gegenseitig beschuldigen würden, widerrechtlich Geld von dem Konto abzuheben, solle dieses solange gesperrt bleiben, bis die WRP intern geklärt habe, wer die Partei repräsentieren und eine Kontovollmacht erhalten solle.
Laut FNB habe die Kontosperrung das als Hauptbeklagte geführte Ehepaar Hewat und Erica Beukes veranlasst, auf sozialen Medien und per Email verleumderische und diffamierende Vorwürfe gegen die Bank zu verbreiten. Darin hätten die beiden Antragsgegner der Bank unterstellt, sie habe Beihilfe zu Korruption, Diebstahl und Betrug geleistet, indem sie Vertretern rivalisierender Fraktionen innerhalb der WRP erlaubt habe, illegal Geld von dem Konto abzuheben.
In das Konto fließt unter anderem die staatliche Parteifinanzierung, auf die die WRP als eine im Parlament vertretene Partei Anspruch hat.
Bei der gestrigen Verhandlung eines von der FNB eingereichten Eilantrags hob deren Anwalt Tuhafeni Muhongo hervor, seine Mandanten wollten die Antragsgegner nicht an der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung hindern, sondern lediglich die weitere Diffamierung der Bank und deren Geschäftsführer unterbinden. Schließlich würden die rufschädigenden Äußerungen von Beukes auf sozialen Medien ein internationales Publikum erreichen und damit dem Ansehen der Bank weltweit schaden.
Richter Collins Parker ließ eine inhaltliche Verhandlung des Anliegens dennoch nicht zu und wies den Eilantrag kostenpflichtig ab. Er folgte damit dem ungewöhnlichen Einwand von Hewat Beukes, wonach er zwar in seiner privaten Eigenschaft, nicht aber in seiner Kapazität als Vertreter der ebenfalls als Antragsgegner geführten WRP vorgeladen worden sei und die FNB deshalb keine Klageberechtigung habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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