Ohrmarken an Drittpartei
Windhoek (ste) – Soeben hat der namibische Fleischrat ein neues Formular bekanntgemacht laut dem Viehproduzenten jetzt Ohrmarken von Drittparteien abholen lassen können ohne dass die bisher übliche eidesstaatliche Erklärung verlangt wird. Das Formular (siehe Bild) wird ab dem 1. November 2017 akzeptiert und erlaubt dem Farmer Personen zu bevollmächtigen und somit Ohrmarken an sie aushändigen zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Formular von beglaubigten Abschriften (oder den Originaldokumenten) vom Personalausweis des Farmers sowie dem Ausweis der dritten Partei, die die Ohrmarken abholen soll, und dem Brandmal-Zertifikat (bzw. der Karte) der betroffenen Farm, begleitet wird. Das Formular soll indessen für alle Fax verschickten sowie Online-Anträge benutzt werden. Das zuständige Büro ist unter den Windhoeker Nummern 061 - 275 865, 275 861 oder 275 863 zu erreichen. Foto: Fleischrat.
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Allgemeine Zeitung
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