Ohnmacht der Gasteltern
Die Klage eines Gasteltern-Ehepaares gegen die Buschschule Namibia hat der öffentlichen Diskussion über diese Wohlfahrtsorganisation eine neue Dimension gegeben. Betroffene streiten für ihr Recht mit juristischem Beistand, weil sie sich unnötig in Gefahr gebracht fühlen (AZ berichtete). Gewiss, der Vorfall des vermeintlichen sexuellen Missbrauchs der vierjährigen Tochter dieser Gasteltern durch einen Buschschule-Jugendlichen ist das extremste Beispiel, das bislang öffentlich geworden ist. Dennoch wird dadurch und durch die Äußerungen anderer Gasteltern deutlich, dass diese teilweise absolut überfordert sind.
In einer Hochglanzbroschüre erklärt die Buschschule in eigener Sache zum Thema Gasteltern: "Diese sind speziell für ihre Aufgaben geschult...". Die Realität sieht anders aus. Gasteltern klagen gegenüber der AZ, dass sie von der Buschschule erstens nicht über die Vorgeschichte der Jugendlichen informiert und zweitens ungenügend vorbereitet sind, mit diesen umzugehen. "Ich habe noch nie ein Papier bekommen, welches auf die Vorgeschichte hinweist", sagt eine Gastmutter. Und: "Ich habe erst alles erfahren, als ich bei der Buschschule nachgehakt und bei den Jugendlichen gebohrt habe."
Das Beispiel ist kein Einzelfall. Dabei ist gerade bei diesem Klientel eine professionelle Betreuung wichtiger denn je. Allein der Alltag mit gestrauchelten, teils kriminellen Jugendlichen bedeutet eine Umstellung der gesamten Lebensweise, und bei Extremsituationen - welcher Art auch immer - können die Abgeschiedenheit auf einer Farm, das gute Verständnis oder die harte Hand der Laienerzieher wohl kaum eine fachlich-psychologische Betreuung ersetzen. Auch die Jugendlichen haben Schwierigkeiten, sich in der neuen Umgebung anzupassen, was zuweilen den Therapiegedanken ad absurdum führt. Der Kontakt zu Drogen und teils zu Waffen bringt ganz neue Probleme mit sich, der Hilferuf an die Betreuer bzw. Entsender in Europa kommt nach einem Konflikt ohnehin zu spät.
Natürlich gibt es Jugendliche, die hier nicht negativ auffällig werden und deren Leben eine positive Wendung nimmt. Aber das darf nicht bedeuten, dass Verfehlungen Einzelner von der Buschschule sowie der Gesellschaft akzeptiert werden und ohne Konsequenzen bleiben - und dass die Opfer allein gelassen werden. Die Buschschule muss in erster Linie dafür Sorge tragen, dass die Beteiligten geschützt werden. Wenn dies nicht möglich ist, darf die Buschschule gewisse Jugendliche nicht ins Land holen. Dann muss sie den "Verlust" entgangener Einnahmen bewältigen. Geld darf nicht wichtiger sein als das Wohl der Gesellschaft - die Schutzbefohlenen eingeschlossen.
Beim vermeintlichen sexuellen Missbrauch der Vierjährigen ist alles schief gelaufen. Umso schlimmer ist, dass die Tragödie - sofern sie sich so abgespielt hat - nach Einschätzung von Gasteltern und der damaligen Betreuerin verhindert hätte werden können. Nun beschäftigt der Fall das Gericht. Die Entscheidung, einen Jugendlichen aufzunehmen, bleibt indes eine Gratwanderung. Wenn die Buschschule ihr Informationsprinzip und die Schulung der Gasteltern nicht verbessert, wird es weitere Verlierer geben - unter allen Beteiligten.
In einer Hochglanzbroschüre erklärt die Buschschule in eigener Sache zum Thema Gasteltern: "Diese sind speziell für ihre Aufgaben geschult...". Die Realität sieht anders aus. Gasteltern klagen gegenüber der AZ, dass sie von der Buschschule erstens nicht über die Vorgeschichte der Jugendlichen informiert und zweitens ungenügend vorbereitet sind, mit diesen umzugehen. "Ich habe noch nie ein Papier bekommen, welches auf die Vorgeschichte hinweist", sagt eine Gastmutter. Und: "Ich habe erst alles erfahren, als ich bei der Buschschule nachgehakt und bei den Jugendlichen gebohrt habe."
Das Beispiel ist kein Einzelfall. Dabei ist gerade bei diesem Klientel eine professionelle Betreuung wichtiger denn je. Allein der Alltag mit gestrauchelten, teils kriminellen Jugendlichen bedeutet eine Umstellung der gesamten Lebensweise, und bei Extremsituationen - welcher Art auch immer - können die Abgeschiedenheit auf einer Farm, das gute Verständnis oder die harte Hand der Laienerzieher wohl kaum eine fachlich-psychologische Betreuung ersetzen. Auch die Jugendlichen haben Schwierigkeiten, sich in der neuen Umgebung anzupassen, was zuweilen den Therapiegedanken ad absurdum führt. Der Kontakt zu Drogen und teils zu Waffen bringt ganz neue Probleme mit sich, der Hilferuf an die Betreuer bzw. Entsender in Europa kommt nach einem Konflikt ohnehin zu spät.
Natürlich gibt es Jugendliche, die hier nicht negativ auffällig werden und deren Leben eine positive Wendung nimmt. Aber das darf nicht bedeuten, dass Verfehlungen Einzelner von der Buschschule sowie der Gesellschaft akzeptiert werden und ohne Konsequenzen bleiben - und dass die Opfer allein gelassen werden. Die Buschschule muss in erster Linie dafür Sorge tragen, dass die Beteiligten geschützt werden. Wenn dies nicht möglich ist, darf die Buschschule gewisse Jugendliche nicht ins Land holen. Dann muss sie den "Verlust" entgangener Einnahmen bewältigen. Geld darf nicht wichtiger sein als das Wohl der Gesellschaft - die Schutzbefohlenen eingeschlossen.
Beim vermeintlichen sexuellen Missbrauch der Vierjährigen ist alles schief gelaufen. Umso schlimmer ist, dass die Tragödie - sofern sie sich so abgespielt hat - nach Einschätzung von Gasteltern und der damaligen Betreuerin verhindert hätte werden können. Nun beschäftigt der Fall das Gericht. Die Entscheidung, einen Jugendlichen aufzunehmen, bleibt indes eine Gratwanderung. Wenn die Buschschule ihr Informationsprinzip und die Schulung der Gasteltern nicht verbessert, wird es weitere Verlierer geben - unter allen Beteiligten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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